Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die beiliegende Gebührenbedarfsberechnung zur Abwasserbeseitigung (Anlage 1) zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Wassenberg, die im Entwurf vorgelegte 16. Änderungssatzung zu beschließen und mit Wirkung vom 01.01.2025 in Kraft zu setzen.
Sachverhalt:
Das
Gesamtvolumen der kostenrechnenden Einrichtung 'Abwasserbeseitigung' kann mit
einem umlagefähigen Gesamtaufwand von 6.654.600 € beziffert werden.
Der
an den Wasserverband Eifel-Rur (WVER) zu zahlende Beitrag für die Unterhaltung,
Bewirtschaftung und Betreuung der Kläranlage Wassenberg und verschiedener
Sonderbauwerke (u. a. Regenüberlaufbecken und Pumpstationen) steigt
insbesondere wegen höherer Personal-, Energie- und Betriebskosten sowie für die
Umsetzung neuer gesetzlicher Vorgaben an.
Auch andere Wasserverbände wie der niederländische
Wasserverband BsGW Limburg (zuständig für den Bereich Rothenbach) haben in den
letzten Jahren ihre Gebühren deutlich angehoben
Neben
den deutlich gestiegenen Beiträgen für die Wasserverbände trägt auch die
aufgrund des inflationsbedingt deutlich angestiegenen Baupreisindexes erhöhte
kalkulatorische Abschreibung vom Wiederbeschaffungszeitwert zu deutlich höheren
Aufwendungen bei. Nachdem in den Jahren 2023 und 2024 auf Grund der bestehenden
Rechtsunsicherheiten bezüglich der Auswirkungen eines Urteils des OVG Münster
vollständig auf den Ansatz einer kalkulatorischen Verzinsung – zu Gunsten der
Gebührenzahlenden – verzichtet wurde, wird diese nun wieder im aktuell
rechtskonformen Umfang in der Kalkulation berücksichtigt (2,903333 % gem. § 6
Abs. 2 S. 2 Nr. 2 KAG NRW).
Bei
nur leicht steigenden Bemessungseinheiten führen diese Mehrbelastungen zur
Notwendigkeit die Gebühren anzupassen.
a) Schmutzwasser
Die
Abrechnung der Schmutzwassergebühren 2023 führte zu einer Auflösung des
Sonderpostens für den Gebührenausgleich in Höhe von 325.234,74 €, so dass sich
der Bestand dieses Sonderpostens zum 31.12.2023 auf 102.100,32 € reduzierte.
Für das Jahr 2024 war ursprünglich eine Entnahme in Höhe von 200.000,00 €
vorgesehen, die aber nach der Abrechnung 2023 in dieser Höhe nicht mehr
vorhanden ist. Nach derzeitiger Entwicklung wird der Sonderposten komplett
aufgelöst werden und ein Fehlbetrag von rd. 240.000,00 € entstehen. Der
Ausgleich dieses voraussichtlichen Fehlbetrages wird mit 85.000,00 € in die
Kalkulation eingestellt.
b) Niederschlagswassergebühr
Die
Abrechnung der Niederschlagswassergebühren 2023 führte zu einer Auflösung des
Sonderpostens für den Gebührenausgleich in Höhe von 256.242,57 € €, so dass
sich der Bestand zum 31.12.2023 auf 202.991,07 € reduzierte. Für das Jahr 2024
war ursprünglich eine Entnahme von 300.000,00 € vorgesehen, die aber nach der
Abrechnung 2023 in dieser Höhe nicht mehr vorhanden ist.
Nach
derzeitiger Entwicklung wird der Sonderposten komplett aufgelöst werden und ein
Fehlbetrag von rd. 63.000,00 € entstehen. Der Ausgleich dieses
voraussichtlichen Fehlbetrages wird mit 21.000,00 € in die Kalkulation
eingestellt.
Auf
Grund dieser Entwicklungen sollen die Abwassergebühren für das Jahr 2025 wie
folgt festgesetzt werden:
§
Schmutzwassergebühr 4,31 €/m³ (Vorjahr 3,45 €/m³)
§
Niederschlagswassergebühr 1,97 €/m² (Vorjahr 1,36 €/m3)
Finanzielle
Auswirkungen
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Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffung-/Herstellungskosten)
€ |
jährliche Folgekosten/-lasten,
Sachkosten €
Personalkosten
€ keine
|
Finanzierung Eigenanteil(i.d.R.= Kreditbedarf)
€ |
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)
€ |
Einmalige oder jährliche laufende
Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapital- dienst, Folgelasten ohne
kalkulatorische Kosten)
€ |
Veranschlagung im Ergebnisplan (konsumtiv) |
im Finanzplan (investiv) |
|
|
Kostenstelle/Konto
91130100 |
Anlagenverzeichnis:
Gebührenkalkulation 2025
Satzungsentwurf