Betreff
Beratung und Beschlussfassung zur Kalkulation der Abwassergebühren 2025 und Erlass der 16. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen, Abwassergebühren und Kostenersatz von Grundstücksanschlussleitungen
Vorlage
BV/FB5/104/2024
Aktenzeichen
113.01.001
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die beiliegende Gebührenbedarfsberechnung zur Abwasserbeseitigung (Anlage 1) zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Wassenberg, die im Entwurf vorgelegte 16. Änderungssatzung zu beschließen und mit Wirkung vom 01.01.2025 in Kraft zu setzen.


Sachverhalt:

Das Gesamtvolumen der kostenrechnenden Einrichtung 'Abwasserbeseitigung' kann mit einem umlagefähigen Gesamtaufwand von 6.654.600 € beziffert werden.

Der an den Wasserverband Eifel-Rur (WVER) zu zahlende Beitrag für die Unterhaltung, Bewirtschaftung und Betreuung der Kläranlage Wassenberg und verschiedener Sonderbauwerke (u. a. Regenüberlaufbecken und Pumpstationen) steigt insbesondere wegen höherer Personal-, Energie- und Betriebskosten sowie für die Umsetzung neuer gesetzlicher Vorgaben an.

Auch andere Wasserverbände wie der niederländische Wasserverband BsGW Limburg (zuständig für den Bereich Rothenbach) haben in den letzten Jahren ihre Gebühren deutlich angehoben

Neben den deutlich gestiegenen Beiträgen für die Wasserverbände trägt auch die aufgrund des inflationsbedingt deutlich angestiegenen Baupreisindexes erhöhte kalkulatorische Abschreibung vom Wiederbeschaffungszeitwert zu deutlich höheren Aufwendungen bei. Nachdem in den Jahren 2023 und 2024 auf Grund der bestehenden Rechtsunsicherheiten bezüglich der Auswirkungen eines Urteils des OVG Münster vollständig auf den Ansatz einer kalkulatorischen Verzinsung – zu Gunsten der Gebührenzahlenden – verzichtet wurde, wird diese nun wieder im aktuell rechtskonformen Umfang in der Kalkulation berücksichtigt (2,903333 % gem. § 6 Abs. 2 S. 2 Nr. 2 KAG NRW).

Bei nur leicht steigenden Bemessungseinheiten führen diese Mehrbelastungen zur Notwendigkeit die Gebühren anzupassen.

a)            Schmutzwasser

Die Abrechnung der Schmutzwassergebühren 2023 führte zu einer Auflösung des Sonderpostens für den Gebührenausgleich in Höhe von 325.234,74 €, so dass sich der Bestand dieses Sonderpostens zum 31.12.2023 auf 102.100,32 € reduzierte. Für das Jahr 2024 war ursprünglich eine Entnahme in Höhe von 200.000,00 € vorgesehen, die aber nach der Abrechnung 2023 in dieser Höhe nicht mehr vorhanden ist. Nach derzeitiger Entwicklung wird der Sonderposten komplett aufgelöst werden und ein Fehlbetrag von rd. 240.000,00 € entstehen. Der Ausgleich dieses voraussichtlichen Fehlbetrages wird mit 85.000,00 € in die Kalkulation eingestellt.

b)           Niederschlagswassergebühr

Die Abrechnung der Niederschlagswassergebühren 2023 führte zu einer Auflösung des Sonderpostens für den Gebührenausgleich in Höhe von 256.242,57 € €, so dass sich der Bestand zum 31.12.2023 auf 202.991,07 € reduzierte. Für das Jahr 2024 war ursprünglich eine Entnahme von 300.000,00 € vorgesehen, die aber nach der Abrechnung 2023 in dieser Höhe nicht mehr vorhanden ist.

Nach derzeitiger Entwicklung wird der Sonderposten komplett aufgelöst werden und ein Fehlbetrag von rd. 63.000,00 € entstehen. Der Ausgleich dieses voraussichtlichen Fehlbetrages wird mit 21.000,00 € in die Kalkulation eingestellt.

Auf Grund dieser Entwicklungen sollen die Abwassergebühren für das Jahr 2025 wie folgt festgesetzt werden:

§  Schmutzwassergebühr                       4,31 €/m³        (Vorjahr 3,45 €/m³)

§  Niederschlagswassergebühr             1,97 €/m²        (Vorjahr 1,36 €/m3)


Finanzielle Auswirkungen

  ja                nein

-------------------------------

Gesamtkosten der Maßnahmen (Be­schaffung-/Her­stel­lungs­kosten)

                                

jährliche Folge­kosten/-lasten, Sachkosten

                             

Personalkosten

                             

                 keine 

Finanzierung

Eigenan­teil(i.d.R.=

Kreditbedarf)

                             

Objektbe­zo­ge­ne Ein­nah­men (Zu­schüs­se/­Beiträ­ge)

                               

                              

Einmalige oder jähr­liche laufende Haus­haltsbela­stung (Mit­telabfluss, Kapital-

­die­nst, Folgela­sten ohne kalkulatori­sche Ko­sten)

                                       

Veranschla­gung

im Ergebnisplan (konsumtiv)

im Finanzplan (investiv)

Nein

Ja, mit €                              

Kostenstelle/Konto

91130100


Anlagenverzeichnis:

Gebührenkalkulation 2025

Satzungsentwurf