Betreff
Beratung und Beschlussfassung zur Kalkulation der Abfallgebühren 2025 und Erlass der 15. Änderungssatzung zur Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung
Vorlage
BV/FB5/102/2024
Aktenzeichen
112.01.000
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Haupt-und Finanzausschuss nimmt die beiliegende Gebührenbedarfsberechnung zur Abfallentsorgung zur Kenntnis (Anlage 1) zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Wassenberg, die im Entwurf vorgelegte 15. Änderungssatzung zur Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung (Anlage 2) zu beschließen und mit Wirkung vom 01.01.2025 in Kraft zu setzen.


Sachverhalt:

Die Abrechnung 2023 der kostenrechnenden Einrichtung Abfallwirtschaft endet mit einer Zuführung zum Sonderposten für den Gebührenausgleich in Höhe von 21.970,99 €, dessen Bestand sich damit auf 314.710,43 erhöhte. Für das Jahr 2024 ist eine Auflösung dieses Sonderpostens in Höhe von 140.000,00 € vorgesehen, die zu einer Senkung der Abfallgebühren für das Jahr 2024 führte. Nach derzeitigem Stand muss jedoch mit einer Auflösung in Höhe von rd. 172.000,00 € gerechnet werden. Die Auflösung des danach verbleibenden Sonderpostens wird mit 140.000,00 € in die Gebührenkalkulation eingestellt.

  1. Voraussichtliche Aufwendungen

Der Kreis Heinsberg wird voraussichtlich für das Jahr 2025 die Gewichtsgebühr erneut anheben, die Grundgebühr soll konstant bleiben. Als Grund für die Erhöhung werden die gestiegenen Personalkosten und die nochmalige Erhöhung der CO2-Bepreisung angeführt.

Durch hohe Tarifabschlüsse steigen insbesondere die Personalkosten der Abfuhr­unternehmer, aber auch weiterhin steigende Energiekosten führen zu höheren Preisen.

  1. Voraussichtliche Erträge

Erfreulicherweise ist die Nachfrage nach Altpapier wieder gestiegen und damit auch die Erlöse, die mit dem Verkauf zu erzielen sind. Andererseits muss aber festgestellt werden, dass die Sammelmenge trotz steigender Einwohnerzahl leicht zurückgeht.

Trotz Auflösung des Sonderpostens für den Gebührenausgleich müssen die Abfallgebühren leicht angepasst werden und liegen dann nur minimal über den Gebühren des Jahres 2023.

Die Jahresgebühr 2025 beträgt

bei wöchentlicher Entsorgung

(vorher)

für ein 35 l-Gefäß

184,00 €

(168,00 €)

für ein 50 l-Gefäß

239,00 €

(219,00 €)

bei zweiwöchentlicher Entsorgung

für ein 35 l-Gefäß

92,00 €

(84,00 €)

für ein 50 l-Gefäß

119,50 €

(109,50 €)

für ein 1.100 l-Gefäß

2.629,00 €

(2.409,00 €)


Finanzielle Auswirkungen

  ja                nein

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Gesamtkosten der Maßnahmen (Be­schaffung-/Her­stel­lungs­kosten)

                                

jährliche Folge­kosten/-lasten, Sachkosten

                             

Personalkosten

                             

                 keine 

Finanzierung

Eigenan­teil(i.d.R.=

Kreditbedarf)

                             

Objektbe­zo­ge­ne Ein­nah­men (Zu­schüs­se/­Beiträ­ge)

                               

                              

Einmalige oder jähr­liche laufende Haus­haltsbela­stung (Mit­telabfluss, Kapital-

­die­nst, Folgela­sten ohne kalkulatori­sche Ko­sten)

                                       

Veranschla­gung

im Ergebnisplan (konsumtiv)

im Finanzplan (investiv)

Nein

Ja, mit €                              

Kostenstelle/Konto

91120100


Anlagenverzeichnis:

Gebührenkalkulation 2025

Satzungsentwurf