Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die beiliegende Gebührenbedarfsberechnung zur Entsorgung des Inhalts der Grundstücksentwässerungsanlagen (Anlage 1) zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Wassenberg die im Entwurf vorgelegte 4. Änderungssatzung (Anlage 2) zu beschließen und mit Wirkung vom 01.01.2025 in Kraft zu setzen.
Sachverhalt:
Die Abrechnung dieses Gebührenhaushaltes endet 2023 mit einer Zuführung an den Sonderposten für den Gebührenausgleich in Höhe von 79,21 €, der sich damit auf 1.839,93 € veränderte. Bereits für das lfd. Jahr wird die Auflösung dieses Sonderpostens höher als veranschlagt ausfallen, so dass der voraussichtlich verbleibende Betrag komplett im Jahr 2025 in die Kalkulation eingestellt wird.
Bei sinkenden Anlieferungsmengen muss der notwenige Gebührensatz auf 20,00 €/m³ (bisher 18,00 €/m³) angepasst werden. Die letzte Anpassung erfolgte zum 01.01.2022.
Finanzielle
Auswirkungen
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Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffung-/Herstellungskosten)
€ |
jährliche Folgekosten/-lasten,
Sachkosten €
Personalkosten
€ keine
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Finanzierung Eigenanteil(i.d.R.= Kreditbedarf)
€ |
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)
€ |
Einmalige oder jährliche laufende
Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapital- dienst, Folgelasten ohne
kalkulatorische Kosten)
€ |
Veranschlagung im Ergebnisplan (konsumtiv) |
im Finanzplan (investiv) |
|
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Kostenstelle/Konto
91130200 |
Anlagenverzeichnis:
Gebührenkalkulation 2025
Satzungsentwurf