Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Wassenberg, den als Anlage 1 beigefügten Entwurf der 2. Satzung zur Änderung der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Stadt Wassenberg zu beschließen.
Sachverhalt:
Zu § 1:
Die zeitlichen Vorgaben aus der städtischen Satzung sind an die aktuellen gesetzlichen Vorgaben des Bestattungsgesetzes NRW anzupassen.
Zu § 2:
Es handelt sich um einen Schreibfehler, der zu korrigieren ist, damit auf die richtige Satzungsvorschrift Bezug genommen werden kann.
Finanzielle
Auswirkungen
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Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffung-/Herstellungskosten)
€ |
jährliche Folgekosten/-lasten,
Sachkosten €
Personalkosten
€ keine
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Finanzierung Eigenanteil(i.d.R.= Kreditbedarf)
€ |
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)
€ |
Einmalige oder jährliche laufende
Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapital- dienst, Folgelasten ohne
kalkulatorische Kosten)
€ |
Veranschlagung im Ergebnisplan (konsumtiv) |
im Finanzplan (investiv) |
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Kostenstelle/Konto
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Anlagenverzeichnis:
Entwurf 2. Änderungssatzung
Gegenüberstellung bisherige Fassung – neue Fassung