Betreff
Erlass der 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Gebühren bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Wassenberg vom 18. Dezember 2009
Vorlage
BV/FB3/071/2011
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung schlägt vor, den als Anlage beigefügten Entwurf der 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Gebühren bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Wassenberg vom 18. Dezember 2009 zu beschließen.


Sachverhalt:

 

Anfang des Jahres 2011 wurde für die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Wassenberg ein Einsatzleitwagen (ELW) angeschafft, der im Feuerwehrgerätehaus der Löschgruppe Wassenberg stationiert ist.

Aus diesem Grund ist es erforderlich, den Kostentarif für die Inanspruchnahme des Fahrzeuges in die bestehende Feuerwehrgebührensatzung vom 18. Dezember 2009 aufzunehmen.

Die Ermittlung des Tarifes erfolgte in Anlehnung an die Berechnungen der Tarife für die übrigen Fahrzeuge im Zusammenhang mit dem Erlass der o. g. Satzung.

 

Der Tarif für den ELW ergibt sich wie folgt:

Ausgehend von den 

      

       Anschaffungskosten inkl. Beladung u. Wärmebildkamera für das Fahrzeug (77.500,-- €)

 

wurden unter Berücksichtigung von

 

1.       der Laufzeit im Rahmen der Abschreibung (20 Jahre),

2.       den kalkulatorischen Zinsen (6% von der Hälfte des Anschaffungswertes),

3.       den pauschalierten Unterhaltungskosten (15 % von AfA u. kalk. Zinsen) ,

4.       dem öffentlichen Interesse (60 %),

 

die kalkulatorischen Kosten ermittelt (Summe der sich aus den Ziffern 1-3 ergebenden Beträge abzgl. des Betrages zu Ziffer 4 = 2.852).

 

Der sich hieraus ergebende Betrag wurde durch die ermittelten Betriebsstunden (Einsatzstunden) der Löschgruppe Wassenberg im Jahre 2010 = 77 Stunden dividiert, so dass sich letztendlich ein Stundensatz von 37,-- € ergibt.

 

Dieser Betrag wird seitens der Verwaltung, auch in Rücksprache mit der Feuerwehrleitung, als realistisch und angemessen angesehen.

 

Des Weiteren wurden die Kostentarife für die übrigen Fahrzeugkategorien gem. des Ratsbeschlusses vom 17. Dezember 2009 entsprechend der Preisindizes für die Jahre 2010 (1,1 %) u. 2011 (2,3 %) angepasst.

 

Auf Grund der Änderung des Wortlautes des § 41 Abs. 2 Ziffern 4 u. 5 des Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistung erfolgte zudem eine Anpassung des Textes in der Satzung, hier § 2 Abs. 1 Ziffern 4 u. 5, an den vorgegebenen Gesetzestext.

 


Finanzielle Auswirkungen

 

  ja                nein

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Gesamtkosten der Maßnahmen (Be­schaffung-/Her­stel­lungs­kosten)

 

 

 

 

                                

jährliche Folge­kosten/-lasten, Sachkosten

                             

 

Personalkosten

 

                             

                keine 

Finanzierung

Eigenan­teil(i.d.R.=

Kreditbedarf)

 

 

 

 

                             

Objektbe­zo­ge­ne Ein­nah­men (Zu­schüs­se/­Beiträ­ge)

 

 

 

                               

                              

Einmalige oder jähr­liche laufende Haus­haltsbela­stung (Mit­telabfluss, Kapital-

­die­nst, Folgela­sten ohne kalkulatori­sche Ko­sten)

 

                                       

 

 

 

Veranschla­gung

im Ergebnisplan (konsumtiv)

 

im Finanzplan (investiv)

 

 

 

Nein

 

 

 

Ja, mit €                            

Kostenstelle/Konto