Beschlussvorschlag:
Der Rat stimmt
der Einführung eines 1 €-City-Tarifs für das Stadtgebiet Wassenberg im
Erprobungszeitraum 1.7.-31.12.2024 zu.
Sachverhalt:
Das vom Rat
der Stadt Wassenberg beschlossene Verkehrskonzept sieht neben der Verbesserung
des Radwegenetzes sowie der Lenkung des Durchgangsverkehrs auf überörtliche
Straßen auch die Vermeidung von PKW-Verkehr durch eine Attraktivierung des ÖPNV-Angebotes
vor.
Seit dem
10.06.2024 verkehren in Wassenberg zwei sog. Stadtbuslinien (WA 1 und WA 2),
die die Ober- und Unterstadt sowie die Ortschaft Myhl verbinden und dabei
sowohl die zentralen Versorgungszentren als auch Sport- und Freizeiteinrichtungen
(Parkbad, Sportpark, Sporthalle Bergstraße), den Waldfriedhof sowie das
Gewerbegebiet Forst anfahren.
Zur
Linienführung und Fahrplan wird auf die Anlagen verwiesen.
Die Verwaltung
verfolgt in Umsetzung des Verkehrskonzeptes das Ziel, den ÖPNV nachhaltig zu
stärken und für die Wassenberger Bevölkerung - aber auch für Besuchende (z. B.
zu Veranstaltungen und Erholungssuchende) – ein attraktives Angebot zu
schaffen.
Aus diesem
Grund fanden Gespräche des Bürgermeisters mit dem Aachener Verkehrsverbund und
der WestVerkehr GmbH mit dem Ziel statt, einen 1 €-City-Tarif für alle Fahrten
innerhalb des Stadtgebietes Wassenberg zu ermöglichen. Dem Wunsch des
Bürgermeisters entspricht es dabei, ein einfaches, preisgünstiges und
praktikables Tarifsystem für alle in Wassenberg beginnenden und endenden
Fahrten, egal mit welcher Buslinie dies in Anspruch genommen wird, einzuführen.
Es soll dabei das Prinzip gelten: Jede Fahrt innerhalb des Stadtgebietes mit
dem Bus kostet lediglich 1 €!
Es spielte
dabei keine Rolle, ob z. B. die Regionalbuslinie 405 von Ophoven oder Effeld
nach Myhl, die Schnellbuslinie SB 1 von Orsbeck zum ZOB, die Stadtbuslinie WA 1
vom Parkbad zum Waldfriedhof oder der Multibus von Birgelen in die Oberstadt in
Anspruch genommen würde, jede Fahrt kostete lediglich 1 €.
Der 1
€-City-Tarif soll dabei zunächst für den Erprobungszeitraum 1.7.-31.12.2024
eingeführt und im Falle seiner Bewährung darüber hinaus fortgeführt werden.
Da der 1
€-City-Tarif deutlich unterhalb des aktuell gültigen Tarifs läge, hat die Stadt
die im Falle der Einführung bei der WestVerkehr GmbH hierdurch entstehenden
Einnahmeausfälle auszugleichen. Unter Zugrundelegung der Fahrgastzahlen des
Jahres 2023 beliefen sich die Einnahmeausfälle für den Erprobungszeitraum von
sechs Monaten – bereits unter Annahme leicht steigender Fahrgastzahlen – auf
rund 12.000 bis 15.000 €. Die Ermäßigung durch den abgesenkten Tarif beträgt
dabei je Fahrt bezogen auf den Einzelfahrtpreis bei Erwachsenen 2,40 € (1 €
anstatt 3,40 €) und bei Kindern (ab 6 Jahren) 0,60 € (1 € anstatt 1,60 €).
Es ist
beabsichtigt, im Oktober mit der WestVerkehr GmbH den Verlauf der
Erprobungsphase zu evaluieren und hierzu sodann im Anschluss dem Stadtrat zu
berichten.
Die durch die
Einführung des 1€-City-Tarif entstehenden Mehraufwendungen wären durch
Einsparungen im Bereich der Schülerbeförderungskosten im Haushalt 2024 gedeckt;
da die Finanzierung des Deutschland-Tickets ursprünglich nur bis zum
Schuljahresende 2023/24 gesichert war, wurden die hierdurch zu erzielenden Einsparungen
auch nur entsprechend anteilig kalkuliert. Mittlerweile ist die Finanzierung
jedoch verlängert gesichert, so dass entsprechende Einsparungen im Haushalt
2024 erzielt werden können.
Bei Einführung
des vorbeschriebenen City-Tarifs nimmt die Stadt eine Vorreiterrolle in der
Region zur Schaffung eines attraktiven ÖPNV-Angebotes ein, wodurch
gleichermaßen ein preisgünstiges Angebot zur Anbindung der Außenorte an die
Innenstadt als auch eine verbesserte Verbindung von Ober- und Unterstadt mit
der Anbindung an alle Versorgungseinrichtungen geschaffen würde.
Finanzielle
Auswirkungen
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Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffung-/Herstellungskosten)
€ |
jährliche Folgekosten/-lasten,
Sachkosten €
Personalkosten
€ keine
|
Finanzierung Eigenanteil(i.d.R.= Kreditbedarf)
€ |
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)
€ |
Einmalige oder jährliche laufende
Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapital- dienst, Folgelasten ohne
kalkulatorische Kosten)
€ |
Veranschlagung im Ergebnisplan (konsumtiv) |
im Finanzplan (investiv) |
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Kostenstelle/Konto
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Anlagenverzeichnis:
- Linienführung (Anlage 1)
- Fahrplan WA 1 (Anlage 2)
- Fahrplan WA 2 (Anlage 3)