Betreff
Einführung eines "1 €-City-Tarifs" für die Stadt Wassenberg
Vorlage
BV/DZ1/048/2024
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Rat stimmt der Einführung eines 1 €-City-Tarifs für das Stadtgebiet Wassenberg im Erprobungszeitraum 1.7.-31.12.2024 zu.


Sachverhalt:

Das vom Rat der Stadt Wassenberg beschlossene Verkehrskonzept sieht neben der Verbesserung des Radwegenetzes sowie der Lenkung des Durchgangsverkehrs auf überörtliche Straßen auch die Vermeidung von PKW-Verkehr durch eine Attraktivierung des ÖPNV-Angebotes vor.

Seit dem 10.06.2024 verkehren in Wassenberg zwei sog. Stadtbuslinien (WA 1 und WA 2), die die Ober- und Unterstadt sowie die Ortschaft Myhl verbinden und dabei sowohl die zentralen Versorgungszentren als auch Sport- und Freizeiteinrichtungen (Parkbad, Sportpark, Sporthalle Bergstraße), den Waldfriedhof sowie das Gewerbegebiet Forst anfahren.

Zur Linienführung und Fahrplan wird auf die Anlagen verwiesen.

Die Verwaltung verfolgt in Umsetzung des Verkehrskonzeptes das Ziel, den ÖPNV nachhaltig zu stärken und für die Wassenberger Bevölkerung - aber auch für Besuchende (z. B. zu Veranstaltungen und Erholungssuchende) – ein attraktives Angebot zu schaffen.

Aus diesem Grund fanden Gespräche des Bürgermeisters mit dem Aachener Verkehrsverbund und der WestVerkehr GmbH mit dem Ziel statt, einen 1 €-City-Tarif für alle Fahrten innerhalb des Stadtgebietes Wassenberg zu ermöglichen. Dem Wunsch des Bürgermeisters entspricht es dabei, ein einfaches, preisgünstiges und praktikables Tarifsystem für alle in Wassenberg beginnenden und endenden Fahrten, egal mit welcher Buslinie dies in Anspruch genommen wird, einzuführen. Es soll dabei das Prinzip gelten: Jede Fahrt innerhalb des Stadtgebietes mit dem Bus kostet lediglich 1 €!

Es spielte dabei keine Rolle, ob z. B. die Regionalbuslinie 405 von Ophoven oder Effeld nach Myhl, die Schnellbuslinie SB 1 von Orsbeck zum ZOB, die Stadtbuslinie WA 1 vom Parkbad zum Waldfriedhof oder der Multibus von Birgelen in die Oberstadt in Anspruch genommen würde, jede Fahrt kostete lediglich 1 €.

Der 1 €-City-Tarif soll dabei zunächst für den Erprobungszeitraum 1.7.-31.12.2024 eingeführt und im Falle seiner Bewährung darüber hinaus fortgeführt werden.

Da der 1 €-City-Tarif deutlich unterhalb des aktuell gültigen Tarifs läge, hat die Stadt die im Falle der Einführung bei der WestVerkehr GmbH hierdurch entstehenden Einnahmeausfälle auszugleichen. Unter Zugrundelegung der Fahrgastzahlen des Jahres 2023 beliefen sich die Einnahmeausfälle für den Erprobungszeitraum von sechs Monaten – bereits unter Annahme leicht steigender Fahrgastzahlen – auf rund 12.000 bis 15.000 €. Die Ermäßigung durch den abgesenkten Tarif beträgt dabei je Fahrt bezogen auf den Einzelfahrtpreis bei Erwachsenen 2,40 € (1 € anstatt 3,40 €) und bei Kindern (ab 6 Jahren) 0,60 € (1 € anstatt 1,60 €).

Es ist beabsichtigt, im Oktober mit der WestVerkehr GmbH den Verlauf der Erprobungsphase zu evaluieren und hierzu sodann im Anschluss dem Stadtrat zu berichten.

Die durch die Einführung des 1€-City-Tarif entstehenden Mehraufwendungen wären durch Einsparungen im Bereich der Schülerbeförderungskosten im Haushalt 2024 gedeckt; da die Finanzierung des Deutschland-Tickets ursprünglich nur bis zum Schuljahresende 2023/24 gesichert war, wurden die hierdurch zu erzielenden Einsparungen auch nur entsprechend anteilig kalkuliert. Mittlerweile ist die Finanzierung jedoch verlängert gesichert, so dass entsprechende Einsparungen im Haushalt 2024 erzielt werden können.

Bei Einführung des vorbeschriebenen City-Tarifs nimmt die Stadt eine Vorreiterrolle in der Region zur Schaffung eines attraktiven ÖPNV-Angebotes ein, wodurch gleichermaßen ein preisgünstiges Angebot zur Anbindung der Außenorte an die Innenstadt als auch eine verbesserte Verbindung von Ober- und Unterstadt mit der Anbindung an alle Versorgungseinrichtungen geschaffen würde.


Finanzielle Auswirkungen

  ja                nein

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Gesamtkosten der Maßnahmen (Be­schaffung-/Her­stel­lungs­kosten)

                                

jährliche Folge­kosten/-lasten, Sachkosten

                             

Personalkosten

                             

                 keine 

Finanzierung

Eigenan­teil(i.d.R.=

Kreditbedarf)

                             

Objektbe­zo­ge­ne Ein­nah­men (Zu­schüs­se/­Beiträ­ge)

                               

                              

Einmalige oder jähr­liche laufende Haus­haltsbela­stung (Mit­telabfluss, Kapital-

­die­nst, Folgela­sten ohne kalkulatori­sche Ko­sten)

                                       

Veranschla­gung

im Ergebnisplan (konsumtiv)

im Finanzplan (investiv)

Nein

Ja, mit €                              

Kostenstelle/Konto


Anlagenverzeichnis:

  • Linienführung (Anlage 1)
  • Fahrplan WA 1 (Anlage 2)
  • Fahrplan WA 2 (Anlage 3)