Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die im Entwurf vorgelegte 2. Änderungssatzung (Anlage) zu beschließen und mit Wirkung vom 01.01.2012 in Kraft zu setzen.
Sachverhalt:
In der Sitzung am 08.12.2010 hat der Verwaltungsrat des Stadtbetriebes
festgelegt, dass ab 01.01.2012 auf den Friedhöfen im Stadtgebiet Wassenberg
auch Wiesenreihengräber für Urnen
und Wiesenwahlgräber für Urnen
angeboten werden sollen.
Eine entsprechende Änderung der Friedhofssatzung erfolgt über die
Sitzung des Verwaltungsrates des Stadtbetriebes im Dezember 2011, so dass die
geänderte Friedhofssatzung rechtzeitig vor dem 01.01.2012 bekanntgemacht werden
kann.
Im Zuge dieser Angebotserweiterung ist gleichzeitig die
Friedhofsgebührensatzung der Stadt Wassenberg vom 14.12.2007 um diese
Angebotserweiterung anzupassen.
Die Berechnung der Grabnutzungsgebühr ist aus dem bereits in der Satzung
für Erdbestattungen enthaltenen Gebührentarif für Wiesengrabstätten zu
entwickeln.
Die Gebühr für ein Wiesenurnenreihengrab
beträgt somit für die Zeit der Ruhefrist 683,00 Euro und für das Wiesenurnenwahlgrab (es können bis zu
vier Aschen Verstorbener einer Familie beigesetzt werden, Flächenbedarf 1,50 m
x 1,50 m) insgesamt 1.844,00 Euro.
Um diese beiden Tarife wurde der dieser Beschlussvorlage beiliegende
Entwurf einer 2. Satzung zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung der Stadt
Wassenberg vom 14.12.2007 ergänzt.