Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Wassenberg überträgt die Zuständigkeit für die Vergabeentscheidungen zu den nachfolgenden Vergabeverfahren auf den Bürgermeister:
- Bauleistungen zur Errichtung einer Photovoltaikanlage auf der KGS Birgelen
- Bauleistungen zur Errichtung einer Photovoltaikanlage auf der KiTa Steinkirchen
- Bauleistungen zur Errichtung einer Photovoltaikanlage auf der GGS Wassenberg
- Bauleistungen im Zuge der Erweiterung der GGS Wassenberg, 2. Bauabschnitt in den folgenden Gewerken:
o Elektroinstallationsarbeiten
o Putzarbeiten
o Trockenbau, Innentüren und Abhangdecken
o Estricharbeiten und Bodenbelag
o Schlosser- und Schreinerarbeiten
Sachverhalt:
Gem. § 7 der Zuständigkeitsordnung vom 16.01.2024 hat der Rat der Stadt Wassenberg die Zuständigkeit für die Vergabe von Aufträgen u. a. ab einem Wert von 50.000 € netto an den Ausschuss für Planen, Bauen und Umweltangelegenheiten übertragen.
Die nächste Sitzung für den o. g. Ausschuss ist für Anfang September 2024 vorgesehen.
Derzeit befinden sich die nachstehend aufgeführten Leistungen in der Planung und können in Kürze ausgeschrieben werden.
- Bauleistungen zur Errichtung einer Photovoltaikanlage auf der KGS Birgelen
- Bauleistungen zur Errichtung einer Photovoltaikanlage auf der KiTa Steinkirchen
- Bauleistungen zur Errichtung einer Photovoltaikanlage auf der GGS Wassenberg
- Bauleistungen im Zuge der Erweiterung der GGS Wassenberg, 2. Bauabschnitt in den folgenden Gewerken:
o Elektroinstallationsarbeiten
o Putzarbeiten
o Trockenbau, Innentüren und Abhangdecken
o Estricharbeiten und Bodenbelag
o Schlosser- und Schreinerarbeiten
Nach aktuellem Zeitplan könnten die Ausschreibungen bereits deutlich vor der nächsten Sitzung des Ausschusses für Planen, Bauen und Umweltangelegenheiten im September entscheidungsreif sein. Dies ist insofern wünschenswert und zweckdienlich, als dass die Errichtung der Photovoltaikanlagen einer Durchführungsfrist unterliegen und der 2. Bauabschnitt zur Erweiterung der GGS Wassenberg schnellstmöglich beendet werden soll.
Die Verwaltung schlägt daher vor, dem Bürgermeister die Zuständigkeit über die Vergabeentscheidungen zu den o. g. Maßnahmen zu übertragen, um im jeweiligen Einzelfall zügig die entsprechenden Aufträge vergeben zu können.
In der darauffolgenden Sitzung des Ausschusses würde im nichtöffentlichen Teil über das Ergebnis nachträglich berichtet.
Finanzielle
Auswirkungen
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Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffung-/Herstellungskosten)
€ |
jährliche Folgekosten/-lasten,
Sachkosten €
Personalkosten
€ keine
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Finanzierung Eigenanteil(i.d.R.= Kreditbedarf)
€ |
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)
€ |
Einmalige oder jährliche laufende
Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapital- dienst, Folgelasten ohne
kalkulatorische Kosten)
€ |
Veranschlagung im Ergebnisplan (konsumtiv) |
im Finanzplan (investiv) |
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Kostenstelle/Konto
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Anlagenverzeichnis: