Sachverhalt:
Im
Rahmen des Berichtswesens wird nunmehr der erste Quartalsbericht für das
Haushaltsjahr 2024 zum Stichtag 31.03.2024 vorgelegt.
Der Quartalsbericht soll zu diesem frühen Zeitpunkt im Jahr
eine erste Einschätzung über die voraussichtliche Gesamtentwicklung des
Haushaltsjahres 2024 geben.
Nach dem Ende der
haushaltsrechtlichen Sonderregelungen zum Ausgleich der Belastungen auf Grund
der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie und des Krieges in der Ukraine weist die
Haushaltsplanung des Jahres 2024 (bei einem Haushaltsvolumen im Ergebnisplan
von rd. 51,770 Mio. €) nunmehr einen geplanten Jahresfehlbetrag in Höhe von
-2,853 Mio. € aus.
Gemäß der
bisherigen lfd. Entwicklung im Jahr 2024 erscheint aktuell nur eine
geringfügige Ergebnisverbesserung um rd. 73.000 € möglich. Das Haushaltsjahr
2024 würde somit einen Jahresfehlbetrag in Höhe von rd. -2,780 Mio.
€ ausweisen.
Wesentliche
Belastungen ergeben sich aktuell aus einer Reduzierung von Erträgen
insbesondere bei der Gewerbesteuer auf Grund der schwierigen
gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, aber auch beim Gemeindeanteil an der
Einkommensteuer sowie einigen öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelten.
Mehrerträge bei den
Zuwendungen und allgemeinen Umlagen erfolgen im Wesentlichen zur Gegenfinanzierung
von Mehraufwendungen in den entsprechenden Bereichen, insbesondere im Bereich
der Leistungen für Geflüchtete.
Weitere
Mehrbelastungen fallen voraussichtlich im Bereich der Energieaufwendungen
sowie der Versorgungsaufwendungen an, während die Gesamtsumme der Personalaufwendungen
voraussichtlich unterhalb des Ansatzes der Haushaltsplanung bleiben wird.
Die weitere
Ergebnisentwicklung und die Entwicklung der wichtigsten Investitionsmaßnahmen
des laufenden Jahres werden im Bericht ausführlich erläutert.
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Anlagenverzeichnis:
§ Quartalsbericht I/2024 (Textlicher Teil)
§ Quartalsbericht I/2024 (Tabellarischer Teil)