Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt die als Anlage beigefügte Satzung über das gemeindliche Vorkaufsrecht gemäß § 25 Baugesetzbuch (BauGB) für die Erweiterung des Gewerbegebietes Forst.
Sachverhalt:
Die Stadt
Wassenberg beabsichtigt zukünftig, das Gewerbegebiet Forst in nördlicher
Richtung zu erweitern, um der örtlichen Nachfrage nach Gewerbeflächen Rechnung
zu tragen.
Im Rahmen der
Neuaufstellung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln, wird die Fläche
nördliche des Gewerbegebietes Forst als Gewerbefläche ausgewiesen und somit die
Grundvoraussetzung für eine mögliche Erweiterung des Gewerbegebietes
geschaffen.
Des Weiteren
ist noch eine Arrondierung des vorhandenen Gewerbegebietes zwischen
„Rurtalstraße“ und „Forster Weg“ vorgesehen.
Das Ziel der
Vorkaufsrechtssatzung besteht darin, über den gemeindlichen Grunderwerb
die
Realisierung der beabsichtigten städtebaulichen Maßnahme zu sichern, zu
erleichtern
und zu beschleunigen.
Für das Satzungsgebiet beabsichtigt die Stadt Wassenberg, die
Flächen später
neu zu ordnen, insbesondere um die Erschließung des geplanten Gebietes zu
sichern und
für eine gewerbliche Nutzung geeignete Grundstücke zu schaffen.
Die
Vorkaufsrechtssatzung nach § 25 BauGB würde die Stadt in die Lage versetzen,
künftig beim Verkauf von Grundstücken im Satzungsbereich, ein Vorkaufsrecht
auszuüben, um so Entwicklungen, die dem o.g. Zweck widersprechen, vorzubeugen.
Finanzielle
Auswirkungen
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Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffung-/Herstellungskosten)
€ |
jährliche Folgekosten/-lasten,
Sachkosten €
Personalkosten
€ keine
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Finanzierung Eigenanteil(i.d.R.= Kreditbedarf)
€ |
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)
€ |
Einmalige oder jährliche laufende
Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapital- dienst, Folgelasten ohne
kalkulatorische Kosten)
€ |
Veranschlagung im Ergebnisplan (konsumtiv) |
im Finanzplan (investiv) |
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Kostenstelle/Konto
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Anlagenverzeichnis: