Betreff
Erlass einer Satzung über das gemeindliche Vorkaufsrecht; hier: Erweiterung des Gewerbegebietes Forst
Vorlage
BV/FB6/038/2024
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt die als Anlage beigefügte Satzung über das gemeindliche Vorkaufsrecht gemäß § 25 Baugesetzbuch (BauGB) für die Erweiterung des Gewerbegebietes Forst.


Sachverhalt:

Die Stadt Wassenberg beabsichtigt zukünftig, das Gewerbegebiet Forst in nördlicher Richtung zu erweitern, um der örtlichen Nachfrage nach Gewerbeflächen Rechnung zu tragen.

Im Rahmen der Neuaufstellung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln, wird die Fläche nördliche des Gewerbegebietes Forst als Gewerbefläche ausgewiesen und somit die Grundvoraussetzung für eine mögliche Erweiterung des Gewerbegebietes geschaffen.

Des Weiteren ist noch eine Arrondierung des vorhandenen Gewerbegebietes zwischen „Rurtalstraße“ und „Forster Weg“ vorgesehen.

Das Ziel der Vorkaufsrechtssatzung besteht darin, über den gemeindlichen Grunderwerb

die Realisierung der beabsichtigten städtebaulichen Maßnahme zu sichern, zu erleichtern

und zu beschleunigen. Für das Satzungsgebiet beabsichtigt die Stadt Wassenberg, die

Flächen später neu zu ordnen, insbesondere um die Erschließung des geplanten Gebietes zu

sichern und für eine gewerbliche Nutzung geeignete Grundstücke zu schaffen.

Die Vorkaufsrechtssatzung nach § 25 BauGB würde die Stadt in die Lage versetzen, künftig beim Verkauf von Grundstücken im Satzungsbereich, ein Vorkaufsrecht auszuüben, um so Entwicklungen, die dem o.g. Zweck widersprechen, vorzubeugen.


Finanzielle Auswirkungen

  ja                nein

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Gesamtkosten der Maßnahmen (Be­schaffung-/Her­stel­lungs­kosten)

                                

jährliche Folge­kosten/-lasten, Sachkosten

                             

Personalkosten

                             

                 keine 

Finanzierung

Eigenan­teil(i.d.R.=

Kreditbedarf)

                             

Objektbe­zo­ge­ne Ein­nah­men (Zu­schüs­se/­Beiträ­ge)

                               

                              

Einmalige oder jähr­liche laufende Haus­haltsbela­stung (Mit­telabfluss, Kapital-

­die­nst, Folgela­sten ohne kalkulatori­sche Ko­sten)

                                       

Veranschla­gung

im Ergebnisplan (konsumtiv)

im Finanzplan (investiv)

Nein

Ja, mit €                              

Kostenstelle/Konto


Anlagenverzeichnis: