Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die beiliegenden Gebührenbedarfsberechnungen zur Straßenreinigung (Anlage 1) und zum Winterdienst (Anlage 2) zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat, die im Entwurf vorgelegte 5. Änderungssatzung (Anlage 3) zu beschließen und mit Wirkung vom 01.01.2012 in Kraft zu setzen.
Sachverhalt:
Auf die beiliegenden Gebührenkalkulationen wird verwiesen.
a) Straßenreinigung
Die Gebührenabrechnungen der letzten Jahre haben bedingt durch die längeren Winterperioden mit Frost und Schnee wiederholt zu Zuführungen zum Sonderposten für den Gebührenausgleich „Straßenreinigung“ geführt. Bereits in die Gebührenkalkulation 2011 wurde eine Entnahme aus dem Sonderposten einkalkuliert. Für das Jahr 2012 ergibt sich mit einer weiteren Entnahme aus dem Sonderposten für den Gebührenausgleich in Höhe von 10.700,00 € eine Gebühr in Höhe von 0,50 €/m (bisher 0,85 €/m).
b) Winterdienst
Bei der Gebührenkalkulation für das Jahr 2011 war die Verwaltung von einem Defizit zu Ende des Jahres 2010 von rd. 25.800,00 € ausgegangen. Bedingt durch den frühen Winterbeginn bereits im Dezember 2010 hat sich der Fehlbetrag auf nunmehr insgesamt 47.274,05 € erhöht. In die Gebührenkalkulation 2011 wurden bereits 8.000,00 € zur Deckung des Defizits in die Gebührenkalkulation eingestellt. Zudem wurde der Ansatz für den Aufwand des Stadtbetriebes für 2011 deutlich erhöht. Da der Winter zu Beginn des Jahres nur kurz war und in früheren Jahren (Ausnahme 2010) der Aufwand für den Winterdienst in den Monaten November/Dezember nur gering ausgefallen war, könnte bei den dann geringeren Gesamtaufwendungen durch das deutlich höhere Gebührenaufkommen bereits Ende 2011 das Gesamtdefizit auf die Hälfte reduziert sein. In die Gebührenkalkulation 2012 wurden deshalb lediglich 11.300,00 € zur Deckung des noch verbleibenden Fehlbetrages eingestellt. Es ergibt sich eine Gebühr von 1,55 €/m (bisher 1,85 €/m).