Betreff
Beteiligung der NEW Kommunalholding GmbH an der NEW AG
hier: Anwachsung der NEW Windpark Viersen GmbH & Co. KG auf die NEW Re GmbH
Vorlage
BV/FB5/100/2023
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Anwachsung der NEW Windpark Viersen GmbH & Co. KG auf die NEW Re und damit der Auflösung der NEW Windpark Viersen GmbH & Co. KG wird zugestimmt.


Sachverhalt:

Durch die Einbindung der Kreiswerke Heinsberg GmbH (KWH) in das NEW Holding-Modell zum 01.01.2015 sind die Gesellschafter der KWH (Kreis Heinsberg, kreisangehörige Kommunen des Kreises Heinsberg und die Gemeinde Niederkrüchten aus dem Kreis Viersen) an der NEW Kommunalholding GmbH beteiligt. Die KWH ist nach Beitritt der Stadt­entwicklungs­gesellschaft Grevenbroich GmbH zu 15,57 % an der NEW Kommunalholding GmbH beteiligt. Diese Holding wiederum hält 57,5 % an der NEW AG.

Somit ergeben sich für die KWH-Gesellschafter die folgenden prozentualen mittelbaren Beteiligungen an der NEW AG:

Kreis Heinsberg                rd.  4,50 %

Stadt Geilenkirchen                       rd.  0,83 %

Stadt Übach-Palenberg rd.  0,76 %

Stadt Hückelhoven                         rd.  0,69 %

Stadt Wassenberg                         rd.  0,45 %

Stadt Heinsberg                               rd.  0,38 %

Stadt Erkelenz                                  rd.  0,37 %

Gemeinde Gangelt                         rd.  0,32 %

Gemeinde Selfkant                        rd.  0,27 %

Gemeinde Waldfeucht rd.  0,27 %

Stadt Wegberg                 rd.  0,09 %

Gemeinde Niederkrüchten         rd.  0,02 %

zusammen                                        rd.  8,95 %

Trotz dieser eher geringfügigen Beteiligungen der einzelnen Gesellschafter ergeben sich hieraus weitere Konsequenzen. Nach den kommunalrechtlichen Vorschriften bedarf es hierzu entsprechender Beschlüsse der Räte bzw. des Kreistages, wie aus § 41 der Gemeinde­ordnung (GO) NRW und § 26 der Kreisordnung (KrO) NRW folgt.

Begründung:

 

Die NEW Windpark Viersen GmbH & Co. KG soll in die NEW Re GmbH integriert werden.

Nachdem der Verkauf der Projektrechte zum Windpark Viersen-Boisheim nahezu abgeschlossen ist, entfällt die Notwendigkeit einer Projektgesellschaft. Die NEW Re GmbH ist eine gemeinsame Gesellschaft der NEW AG und der Gemeindewerke Grefrath GmbH.

Alle Kommanditanteile der NEW Windpark Viersen GmbH & Co. KG befinden sich im Besitz der NEW Re GmbH. Persönlich haftende Gesellschafterin ist die NEW Windenergie Verwaltung GmbH, die keine Kapitalanteile an der NEW Windpark Viersen GmbH & Co. KG hält und am Gewinn beziehungsweise Verlust der Gesellschaft nicht partizipiert. Gesellschafterin der NEW Windenergie Verwaltung GmbH ist ebenfalls die NEW Re GmbH.

Abbildung 1: Status Quo

Die NEW Windenergie Verwaltung GmbH tritt durch Aufkündigung ihrer Komplementär­stellung aus der NEW Windpark Viersen GmbH & Co. KG aus. Dadurch wächst bei der NEW Re GmbH als letzte verbleibende Gesellschafterin (Kommanditistin) automatisch das Vermögen der NEW Windpark Viersen GmbH & Co. KG an. Steuerliche Verlustvorträge bestehen bei der NEW Windpark Viersen GmbH & Co. KG nicht, da die Verluste in der Vergangenheit durch die NEW Re GmbH ausgeglichen wurden.

Abbildung 2: Zielstruktur

Nach dem Vorgang ist die NEW Windpark Viersen GmbH & Co. KG aufgelöst.

Gemäß § 108 Abs. 6 lit b GO NRW bedarf es hinsichtlich des Erwerbs der Geschäftsanteile der vorherigen Zustimmung des Rates. Die Entscheidung des Rates steht unter dem Vorbehalt, dass das Anzeigeverfahren gemäß § 115 Abs. 1 GO NRW bei der Aufsichtsbehörde ohne Beanstandungen abgeschlossen wird.


Finanzielle Auswirkungen

  ja                nein

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