hier: Anwachsung der NEW Windpark Viersen GmbH & Co. KG auf die NEW Re GmbH
Beschlussvorschlag:
Der Anwachsung der NEW Windpark Viersen GmbH & Co. KG auf die NEW Re und damit der Auflösung der NEW Windpark Viersen GmbH & Co. KG wird zugestimmt.
Sachverhalt:
Durch die Einbindung der Kreiswerke Heinsberg GmbH (KWH) in das NEW Holding-Modell zum 01.01.2015 sind die Gesellschafter der KWH (Kreis Heinsberg, kreisangehörige Kommunen des Kreises Heinsberg und die Gemeinde Niederkrüchten aus dem Kreis Viersen) an der NEW Kommunalholding GmbH beteiligt. Die KWH ist nach Beitritt der Stadtentwicklungsgesellschaft Grevenbroich GmbH zu 15,57 % an der NEW Kommunalholding GmbH beteiligt. Diese Holding wiederum hält 57,5 % an der NEW AG.
Somit ergeben sich für die KWH-Gesellschafter die folgenden prozentualen mittelbaren Beteiligungen an der NEW AG:
Kreis Heinsberg rd. 4,50 %
Stadt Geilenkirchen rd. 0,83 %
Stadt Übach-Palenberg rd. 0,76 %
Stadt Hückelhoven rd. 0,69 %
Stadt Wassenberg rd. 0,45 %
Stadt Heinsberg rd. 0,38 %
Stadt Erkelenz rd. 0,37 %
Gemeinde Gangelt rd. 0,32 %
Gemeinde Selfkant rd. 0,27 %
Gemeinde Waldfeucht rd. 0,27 %
Stadt Wegberg rd. 0,09 %
Gemeinde Niederkrüchten rd. 0,02 %
zusammen rd. 8,95 %
Trotz dieser eher geringfügigen Beteiligungen der einzelnen Gesellschafter ergeben sich hieraus weitere Konsequenzen. Nach den kommunalrechtlichen Vorschriften bedarf es hierzu entsprechender Beschlüsse der Räte bzw. des Kreistages, wie aus § 41 der Gemeindeordnung (GO) NRW und § 26 der Kreisordnung (KrO) NRW folgt.
Begründung:
Die NEW Windpark Viersen GmbH & Co. KG soll in die NEW Re GmbH integriert werden.
Nachdem der Verkauf der Projektrechte zum Windpark Viersen-Boisheim nahezu abgeschlossen ist, entfällt die Notwendigkeit einer Projektgesellschaft. Die NEW Re GmbH ist eine gemeinsame Gesellschaft der NEW AG und der Gemeindewerke Grefrath GmbH.
Alle Kommanditanteile der NEW Windpark Viersen GmbH & Co. KG befinden sich im Besitz der NEW Re GmbH. Persönlich haftende Gesellschafterin ist die NEW Windenergie Verwaltung GmbH, die keine Kapitalanteile an der NEW Windpark Viersen GmbH & Co. KG hält und am Gewinn beziehungsweise Verlust der Gesellschaft nicht partizipiert. Gesellschafterin der NEW Windenergie Verwaltung GmbH ist ebenfalls die NEW Re GmbH.
Abbildung
1: Status Quo
Die NEW Windenergie Verwaltung GmbH tritt durch Aufkündigung ihrer Komplementärstellung aus der NEW Windpark Viersen GmbH & Co. KG aus. Dadurch wächst bei der NEW Re GmbH als letzte verbleibende Gesellschafterin (Kommanditistin) automatisch das Vermögen der NEW Windpark Viersen GmbH & Co. KG an. Steuerliche Verlustvorträge bestehen bei der NEW Windpark Viersen GmbH & Co. KG nicht, da die Verluste in der Vergangenheit durch die NEW Re GmbH ausgeglichen wurden.
Abbildung
2: Zielstruktur
Nach dem Vorgang ist die NEW Windpark Viersen GmbH & Co. KG aufgelöst.
Gemäß § 108 Abs. 6 lit b GO NRW bedarf es hinsichtlich des Erwerbs der Geschäftsanteile der vorherigen Zustimmung des Rates. Die Entscheidung des Rates steht unter dem Vorbehalt, dass das Anzeigeverfahren gemäß § 115 Abs. 1 GO NRW bei der Aufsichtsbehörde ohne Beanstandungen abgeschlossen wird.