Betreff
Einrichtung einer sog. unechten Einbahnstraße an der Straße "Am Wehrturm"
Vorlage
BV/DZ1/079/2023
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Dem Anliegen auf Einrichtung einer sog. unechten Einbahnstraße der Straße Am Wehrturm wird zugestimmt; eine Einfahrt soll hiernach nur noch über die Parkstraße zulässig sein.


Sachverhalt:

Bei der Straße Am Wehrturm handelt es sich um eine reine Anliegerstraße, die zwischen den Straßen Kirchstraße und Parkstraße verläuft, die allerdings vielfach auch als Abkürzung zur Vermeidung der parallel verlaufenden Pontorsonstraße genutzt wird.

Aus städtischer Sicht wäre die Anordnung einer unechten Einbahnstraße wünschenswert, da die Straße ohne getrennten Fußgängerweg ausgebaut, relativ schmal, abschüssig und vor allen Dingen mit zahlreichen Querungen aus dem Gartenpark als Verbindungsachse zum Pontorsonplatz mit der dortigen Tourist-Info und dem Eingang in den Stadtwald (Judenbruch) versehen ist.

Insbesondere auch vor dem Hintergrund der angestrebten Prädikatisierung als Luftkurort ist die Stadt gehalten, im sog. Kurgebiet verkehrsberuhigende Maßnahmen zu ergreifen. Der Straße Am Wehrturm kommt – zentral in einem künftigen Kurgebiet gelegen – dabei aus den vorstehenden Gründen eine zentrale Funktion für Fußgänger und Fahrradfahrer mit dem Verbindungsweg Fischersgässchen zu.

Die Straße Am Wehrturm soll daher derart als sog. unechte Einbahnstraße ausgewiesen werden, dass eine Einfahrt in die Straße Am Wehrturm von der Kirchstraße aus untersagt wird. Die führte dazu, dass in die Straße lediglich von der Parkstraße aus eingefahren werden dürfte, was angesichts der dort vorhandenen (wenigen) PKW-Stellplätze auch sachgerecht wäre. Ferner würde hierdurch auch der Abkürzungsverkehr, der lediglich von der Kirchstraße in Richtung Parkstraße erfolgt, unterbunden.

Sämtliche Anlieger der Straße begrüßten die Einrichtung einer entsprechenden Einbahnstraße. Das anordnungsbefugte Kreisstraßenverkehrsamt hat im Einvernehmen mit der Kreispolizeibehörde ebenfalls keine Einwände erhoben und würde eine Anordnung antragsgemäß verfügen.


Finanzielle Auswirkungen

  ja                nein

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Gesamtkosten der Maßnahmen (Be­schaffung-/Her­stel­lungs­kosten)

                                

jährliche Folge­kosten/-lasten, Sachkosten

                             

Personalkosten

                             

                 keine 

Finanzierung

Eigenan­teil(i.d.R.=

Kreditbedarf)

                             

Objektbe­zo­ge­ne Ein­nah­men (Zu­schüs­se/­Beiträ­ge)

                               

                              

Einmalige oder jähr­liche laufende Haus­haltsbela­stung (Mit­telabfluss, Kapital-

­die­nst, Folgela­sten ohne kalkulatori­sche Ko­sten)

                                       

Veranschla­gung

im Ergebnisplan (konsumtiv)

im Finanzplan (investiv)

Nein

Ja, mit €                              

Kostenstelle/Konto


Anlagenverzeichnis: