Beschlussvorschlag:
Dem Anliegen auf Einrichtung einer sog. unechten Einbahnstraße der
Straße Am Wehrturm wird zugestimmt; eine Einfahrt soll hiernach nur noch über
die Parkstraße zulässig sein.
Sachverhalt:
Bei der Straße
Am Wehrturm handelt es sich um eine reine Anliegerstraße, die zwischen den
Straßen Kirchstraße und Parkstraße verläuft, die allerdings vielfach auch als
Abkürzung zur Vermeidung der parallel verlaufenden Pontorsonstraße genutzt
wird.
Aus
städtischer Sicht wäre die Anordnung einer unechten Einbahnstraße
wünschenswert, da die Straße ohne getrennten Fußgängerweg ausgebaut, relativ
schmal, abschüssig und vor allen Dingen mit zahlreichen Querungen aus dem
Gartenpark als Verbindungsachse zum Pontorsonplatz mit der dortigen
Tourist-Info und dem Eingang in den Stadtwald (Judenbruch) versehen ist.
Insbesondere
auch vor dem Hintergrund der angestrebten Prädikatisierung als Luftkurort ist
die Stadt gehalten, im sog. Kurgebiet verkehrsberuhigende Maßnahmen zu
ergreifen. Der Straße Am Wehrturm kommt – zentral in einem künftigen Kurgebiet
gelegen – dabei aus den vorstehenden Gründen eine zentrale Funktion für
Fußgänger und Fahrradfahrer mit dem Verbindungsweg Fischersgässchen zu.
Die Straße Am
Wehrturm soll daher derart als sog. unechte Einbahnstraße ausgewiesen werden,
dass eine Einfahrt in die Straße Am Wehrturm von der Kirchstraße aus untersagt
wird. Die führte dazu, dass in die Straße lediglich von der Parkstraße aus
eingefahren werden dürfte, was angesichts der dort vorhandenen (wenigen)
PKW-Stellplätze auch sachgerecht wäre. Ferner würde hierdurch auch der
Abkürzungsverkehr, der lediglich von der Kirchstraße in Richtung Parkstraße
erfolgt, unterbunden.
Sämtliche
Anlieger der Straße begrüßten die Einrichtung einer entsprechenden
Einbahnstraße. Das anordnungsbefugte Kreisstraßenverkehrsamt hat im
Einvernehmen mit der Kreispolizeibehörde ebenfalls keine Einwände erhoben und
würde eine Anordnung antragsgemäß verfügen.
Finanzielle
Auswirkungen
-------------------------------
Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffung-/Herstellungskosten)
€ |
jährliche Folgekosten/-lasten,
Sachkosten €
Personalkosten
€ keine
|
Finanzierung Eigenanteil(i.d.R.= Kreditbedarf)
€ |
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)
€ |
Einmalige oder jährliche laufende
Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapital- dienst, Folgelasten ohne
kalkulatorische Kosten)
€ |
Veranschlagung im Ergebnisplan (konsumtiv) |
im Finanzplan (investiv) |
|
|
Kostenstelle/Konto
|
Anlagenverzeichnis: