Betreff
Verleihung der Ehrenbezeichnung „Ehrenbürgermeister“ an Herrn Bürgermeister a. D. Manfred Winkens
Vorlage
MV/FB1/024/2023
Art
Mitteilungsvorlage

Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 22.11.2022 beantragt die Fraktion „Krethi & Plethi“, der Rat möge beschließen, den Alt-Bürgermeister Manfred Winkens zum Ehrenbürgermeister zu ernennen. Zur ausführlichen Begründung wird auf die Ausführungen aus dem vorgenannten Antrag verwiesen.

Eine solche Verleihung einer Ehrenbezeichnung richtet sich nach den Bestimmungen der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW). Nach § 34 Absatz 1 Satz 2 GO NRW kann die Gemeinde langjährigen Ratsmitgliedern und Ehrenbeamten nach ihrem Ausscheiden eine Ehrenbezeichnung verleihen.

Die Verleihung einer Ehrenbezeichnung können insofern Bürger der Gemeinde erhalten, die langjährig, d. h. zumindest für mehr als eine Wahlperiode, als Ratsmitglied oder als Ehrenbeamter für diese Gemeinde tätig waren und wenn sie inzwischen ausgeschieden sind. Weitere Voraussetzungen ergeben sich aus rechtlicher Sicht nicht.

Als Ehrenbezeichnung im Sinne der GO NRW kommt die Bezeichnung „Ehrenbürgermeister“ (wie aber z. B. auch bereits die Bezeichnung „Alt-Bürgermeister“) in Betracht. Der Beschluss zur Verleihung der Ehrenbezeichnung wird nach § 41 Absatz 1 Buchstabe d) GO NRW ausschließlich durch den Rat mit einfacher Mehrheit gefasst.

Herr Winkens gehörte in der Zeit von 1994 bis 2020 dem Rat der Stadt Wassenberg an. In der Zeit von 2004 bis 2020 war er Bürgermeister der Stadt Wassenberg und zugleich Vorsitzender des Rates der Stadt Wassenberg.

Die Voraussetzungen zur Verleihung der Ehrenbezeichnung „Ehrenbürgermeister“ liegen damit vor. Aus Sicht der Verwaltung stehen zudem auch andere Gründe einer Verleihung ausdrücklich nicht entgegen.


Anlagenverzeichnis:

Antrag Fraktion „Krethi & Plethi“ vom 22.11.2022