Sachverhalt:
Mit Schreiben
vom 22.11.2022 beantragt die Fraktion „Krethi & Plethi“, der Rat möge
beschließen, den Alt-Bürgermeister Manfred Winkens zum Ehrenbürgermeister zu
ernennen. Zur ausführlichen Begründung wird auf die Ausführungen aus dem vorgenannten
Antrag verwiesen.
Eine solche
Verleihung einer Ehrenbezeichnung richtet sich nach den Bestimmungen der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW). Nach § 34 Absatz 1
Satz 2 GO NRW kann die Gemeinde langjährigen Ratsmitgliedern und Ehrenbeamten
nach ihrem Ausscheiden eine Ehrenbezeichnung verleihen.
Die Verleihung
einer Ehrenbezeichnung können insofern Bürger der Gemeinde erhalten, die
langjährig, d. h. zumindest für mehr als eine Wahlperiode, als Ratsmitglied
oder als Ehrenbeamter für diese Gemeinde tätig waren und wenn sie inzwischen
ausgeschieden sind. Weitere Voraussetzungen ergeben sich aus rechtlicher Sicht
nicht.
Als
Ehrenbezeichnung im Sinne der GO NRW kommt die Bezeichnung „Ehrenbürgermeister“
(wie aber z. B. auch bereits die Bezeichnung „Alt-Bürgermeister“) in Betracht.
Der Beschluss zur Verleihung der Ehrenbezeichnung wird nach § 41 Absatz 1
Buchstabe d) GO NRW ausschließlich durch den Rat mit einfacher Mehrheit
gefasst.
Herr Winkens
gehörte in der Zeit von 1994 bis 2020 dem Rat der Stadt Wassenberg an. In der
Zeit von 2004 bis 2020 war er Bürgermeister der Stadt Wassenberg und zugleich
Vorsitzender des Rates der Stadt Wassenberg.
Die
Voraussetzungen zur Verleihung der Ehrenbezeichnung „Ehrenbürgermeister“ liegen
damit vor. Aus Sicht der Verwaltung stehen zudem auch andere Gründe einer
Verleihung ausdrücklich nicht entgegen.
Anlagenverzeichnis:
Antrag Fraktion „Krethi & Plethi“ vom 22.11.2022