Betreff
Antrag der CDU-Fraktion vom 25.05.2023 - Ausbau von ländlichen Wirtschaftswegen im Wegenetzkonzept im Bereich Ophoven
Vorlage
BV/FB6/074/2023
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

1. Der Rat der Stadt Wassenberg beschließt, die in der Anlage zum Antrag dargestellten Wirtschaftswege um Ophoven unter dem Vorbehalt einer Förderung befestigt auszubauen.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, im Laufe des Jahres 2024 einen Förderantrag zu erarbeiten und einzureichen. Bei positiver Bescheidung des Förderantrages erfolgt die Aufnahme der Maßnahme in die mittelfristige Haushaltsplanung.


Sachverhalt:

Die CDU-Fraktion beantragt mit Schreiben vom 25.05.2023, im Zuge des Wegenetzkonzeptes bestehende Wirtschaftswege im ländlichen Raum um Ophoven befestigt auszubauen. Zur Begründung und zur räumlichen Übersicht, um welche Wirtschaftswege es sich handelt, wird auf den beiliegenden Antrag verwiesen.

Bei den zur Befestigung vorgeschlagenen Wirtschaftswegen handelt es sich um eine Gesamtfläche von insgesamt ca. 5.485 m². Die Wirtschaftswege sind größtenteils vier Meter, stellenweise ca. fünf Meter breit.

Die umliegenden Wirtschafts- und zur Wanderung genutzten Wege sind überwiegend bereits mit einer wassergebundenen Decke versehen. Insbesondere die Wege entlang der Rur und die, die auf die Rur zuführen, sind bereits entsprechend ausgebaut.

Für den Ausbau von Wirtschaftswegen in Form der Herstellung einer wassergebundenen Decke ist derzeit mit einem Kostenfaktor von ca. 45 €/m² netto zu rechnen. Bei der o. g. auszubauenden Fläche handelt es sich somit um Kosten in Höhe von ca. 247.000 € netto bzw. 294.000 € brutto.

Denkbar wäre die Förderung eines solchen Ausbaus über das Förderprogramm „Modernisierung ländlicher Infrastruktur (Wirtschaftswege)“, auf das im Antragsformular der CDU-Fraktion bereits verwiesen wird. Die Förderquote beträgt 60 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Förderrichtlinie ist noch bis 2029 gültig.

Seitens der Verwaltung wird darauf hingewiesen, dass eine Umsetzung aus Kapazitätsgründen in 2024 voraussichtlich nicht realistisch ist und im Hinblick auf die Haushaltslage lediglich zwingend notwendige neue Maßnahmen in die Haushaltsplanung für 2024 aufgenommen werden sollten.

Sofern der Rat dem Vorhaben grundsätzlich zustimmt, schlägt die Verwaltung vor, dass sie beauftragt wird, im Laufe des Jahres 2024 einen Förderantrag zu erarbeiten und einzureichen. Unter dem Vorbehalt eines positiven Förderbescheides sollte die Maßnahme sodann in die mittelfristige Haushaltsplanung aufgenommen werden.


Finanzielle Auswirkungen

  ja                nein

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Gesamtkosten der Maßnahmen (Be­schaffung-/Her­stel­lungs­kosten)

                                

jährliche Folge­kosten/-lasten, Sachkosten

                             

Personalkosten

                             

                 keine 

Finanzierung

Eigenan­teil(i.d.R.=

Kreditbedarf)

                             

Objektbe­zo­ge­ne Ein­nah­men (Zu­schüs­se/­Beiträ­ge)

                               

                              

Einmalige oder jähr­liche laufende Haus­haltsbela­stung (Mit­telabfluss, Kapital-

­die­nst, Folgela­sten ohne kalkulatori­sche Ko­sten)

                                       

Veranschla­gung

im Ergebnisplan (konsumtiv)

im Finanzplan (investiv)

Nein

Ja, mit €                              

Kostenstelle/Konto


Anlagenverzeichnis:

-          Antrag der CDU-Fraktion vom 25.05.2023