Beschlussvorschlag:
Auf der Grundlage des Erlasses für die Planung und Genehmigung von
Windenergieanlagen und Hinweise für die Zielsetzung und Anwendung
( Windenergie- Erlass NRW ) vom
11. Juli 2011 wird durch Weißflächenanalyse geprüft, ob Konzentrationszonen für
Windenergieanlagen im Stadtgebiet darstellbar sind. Das in weiteren Schritten
anschließend zu bewertende Ergebnis der Analyse wird Bestandteil der 51.
Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Wassenberg.
Sachverhalt:
Die Stadt Wassenberg hatte bereits im Jahre 2004 im Rahmen eines 19.
Änderungsverfahrens zum Flächennutzungsplan durch ein Fachbüro das Stadtgebiet
auf potenzielle Eignungsflächen untersuchen lassen. Aufgrund der
Ausschlusskriterien, wie notwendige Abstände zur Wohnbebauung,
Restriktionsflächen u.a. konnte keine geeignete Fläche gefunden werden. Deshalb
fasste der Planungs- und Umweltausschuss am 10.01.2006 den Beschluss, das diesbezügliche
Verfahren einzustellen und im Flächennutzungsplan keine Konzentrationsflächen
darzustellen.
Zuletzt wurde zum o.g. Betreff über einen vorliegenden Einzelantrag im
Planungs- und Umweltausschuss am 10.06.2010 (TOP 7.) entschieden; diesem Antrag
auf Änderung des Flächennutzungsplanes zur Ausweisung einer Konzentrationszone
zur Windenergienutzung wurde nicht zu entsprochen.
Durch zwischenzeitlich geänderte wesentliche Rahmenbedingungen
(Atomunglück in Japan und Atomausstieg in der Bundesrepublik Deutschland) hat
das Land Nordrhein-Westfalen als ersten Baustein der neuen Klimaschutzstrategie
des Landes den neuen Windenergie-Erlass NRW am 11. Juli 2011 in Kraft gesetzt.
Auf die beigefügte Mitteilung der Landesregierung NRW vom 12.07.2011 wird verwiesen
(Anlage 1).
Da nunmehr u.a. durch veränderte Abstandsregelungen hin zur vorhandenen
Wohnbebauung wesentliche Rahmenbedingungen geändert vorliegen, besteht für die
Stadt zeitnah Handlungsbedarf.
Mit dem Ergebnis der Weißenflächenanalyse und einer nachfolgenden
umfassenden Bewertung soll in dem Verfahren zur 51. Änderung des
Flächennutzungsplanes der Stadt Wassenberg die Ausweisung einer
Konzentrationszone für Windenergieanlagen
mit Ausschlusswirkung möglich werden, um auf diesem Weg wirksam
den „privilegierten Wildwuchs“ einer
Errichtung von Windenergieanlagen gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 5 Baugesetzbuch wirksam
entgegenzuwirken.
Ergänzend wird darauf verwiesen, dass neben „lockeren Anfragen“ in
jüngster Vergangenheit auch konkrete Bauvoranfragen hinsichtlich der Errichtung
von Windenergieanlagen vorgelegt wurden; hierzu wurde bisher seitens der Stadt
Wassenberg das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt mit der Begründung, dass
die Stadt anstrebe, eine entsprechende Konzentrationszone mit Ausschlusswirkung
auszuweisen.
In Zusammenhang mit der jetzt vorzunehmenden Analyse finden auch die
vorliegenden Anträge der SPD-Fraktion vom 26.01.2011 sowie der Fraktion Bündnis
90 / Die Grünen vom 27.01. und 15.02.2011 ihre Berücksichtigung unter Würdigung
der touristischen Belange der Stadt Wassenberg. Auch der Erhalt des prägenden
Stadtbildes ( freie Sicht auf Burg und Stadtkern ) sollte hierbei
berücksichtigt werden.
Der mehrfach zitierte neue Windenergie-Erlass NRW vom 11. Juli 2011 ist im Internet unter www.umwelt.nrw.de / klima / windenergieerlass
abrufbar.
Finanzielle
Auswirkungen
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Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffung-/Herstellungskosten)
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jährliche Folgekosten/-lasten, Sachkosten €
Personalkosten
€ keine |
Finanzierung Eigenanteil(i.d.R.= Kreditbedarf)
€ |
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)
€ |
Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung
(Mittelabfluss, Kapital- dienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)
€ |
Veranschlagung im Ergebnisplan (konsumtiv) |
im Finanzplan (investiv) |
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Kostenstelle/Konto
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