Betreff
51. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Wassenberg; hier: Weißflächenanalyse zur Ermittlung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen
Vorlage
BV/FB4/059/2011
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Auf der Grundlage des Erlasses für die Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen und Hinweise für die Zielsetzung und Anwendung

( Windenergie- Erlass NRW )  vom 11. Juli 2011 wird durch Weißflächenanalyse geprüft, ob Konzentrationszonen für Windenergieanlagen im Stadtgebiet darstellbar sind. Das in weiteren Schritten anschließend zu bewertende Ergebnis der Analyse wird Bestandteil der 51. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Wassenberg.

 


Sachverhalt:

Die Stadt Wassenberg hatte bereits im Jahre 2004 im Rahmen eines 19. Änderungsverfahrens zum Flächennutzungsplan durch ein Fachbüro das Stadtgebiet auf potenzielle Eignungsflächen untersuchen lassen. Aufgrund der Ausschlusskriterien, wie notwendige Abstände zur Wohnbebauung, Restriktionsflächen u.a. konnte keine geeignete Fläche gefunden werden. Deshalb fasste der Planungs- und Umweltausschuss am 10.01.2006 den Beschluss, das diesbezügliche Verfahren einzustellen und im Flächennutzungsplan keine Konzentrationsflächen darzustellen.

 

Zuletzt wurde zum o.g. Betreff über einen vorliegenden Einzelantrag im Planungs- und Umweltausschuss am 10.06.2010 (TOP 7.) entschieden; diesem Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes zur Ausweisung einer Konzentrationszone zur Windenergienutzung wurde nicht zu entsprochen.

 

Durch zwischenzeitlich geänderte wesentliche Rahmenbedingungen (Atomunglück in Japan und Atomausstieg in der Bundesrepublik Deutschland) hat das Land Nordrhein-Westfalen als ersten Baustein der neuen Klimaschutzstrategie des Landes den neuen Windenergie-Erlass NRW am 11. Juli 2011 in Kraft gesetzt. Auf die beigefügte Mitteilung der Landesregierung NRW vom 12.07.2011 wird verwiesen (Anlage 1).

 

Da nunmehr u.a. durch veränderte Abstandsregelungen hin zur vorhandenen Wohnbebauung wesentliche Rahmenbedingungen geändert vorliegen, besteht für die Stadt zeitnah Handlungsbedarf.

Mit dem Ergebnis der Weißenflächenanalyse und einer nachfolgenden umfassenden Bewertung soll in dem Verfahren zur 51. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Wassenberg die Ausweisung einer Konzentrationszone für Windenergieanlagen

mit Ausschlusswirkung möglich werden, um auf diesem Weg wirksam den  „privilegierten Wildwuchs“ einer Errichtung von Windenergieanlagen gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 5 Baugesetzbuch wirksam entgegenzuwirken.

 

Ergänzend wird darauf verwiesen, dass neben „lockeren Anfragen“ in jüngster Vergangenheit auch konkrete Bauvoranfragen hinsichtlich der Errichtung von Windenergieanlagen vorgelegt wurden; hierzu wurde bisher seitens der Stadt Wassenberg das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt mit der Begründung, dass die Stadt anstrebe, eine entsprechende Konzentrationszone mit Ausschlusswirkung auszuweisen.

 

In Zusammenhang mit der jetzt vorzunehmenden Analyse finden auch die vorliegenden Anträge der SPD-Fraktion vom 26.01.2011 sowie der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 27.01. und 15.02.2011 ihre Berücksichtigung unter Würdigung der touristischen Belange der Stadt Wassenberg. Auch der Erhalt des prägenden Stadtbildes ( freie Sicht auf Burg und Stadtkern ) sollte hierbei berücksichtigt werden.

 

Der mehrfach zitierte neue Windenergie-Erlass NRW vom 11. Juli 2011  ist im Internet unter www.umwelt.nrw.de / klima / windenergieerlass  abrufbar.

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen

 

  ja                nein

-------------------------------

Gesamtkosten der Maßnahmen (Be­schaffung-/Her­stel­lungs­kosten)

 

 

 

 

                                

jährliche Folge­kosten/-lasten, Sachkosten

                             

 

Personalkosten

 

                             

                keine 

Finanzierung

Eigenan­teil(i.d.R.=

Kreditbedarf)

 

 

 

 

                             

Objektbe­zo­ge­ne Ein­nah­men (Zu­schüs­se/­Beiträ­ge)

 

 

 

                               

                              

Einmalige oder jähr­liche laufende Haus­haltsbela­stung (Mit­telabfluss, Kapital-

­die­nst, Folgela­sten ohne kalkulatori­sche Ko­sten)

 

                                       

 

 

 

Veranschla­gung

im Ergebnisplan (konsumtiv)

 

im Finanzplan (investiv)

 

 

 

Nein

 

 

 

Ja, mit €                            

Kostenstelle/Konto