Betreff
1. Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes der Stadt Wassenberg
hier: a) Statistikzeitraum der Jahre 2004 bis 2008
b) Planungszeitraum der Jahre 2010 bis 2013
Vorlage
FB3/010/2010
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die 1. Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes der Stadt Wassenberg

 

a) Statistikzeitraum der Jahre 2004 bis 2008

b) Planungszeitraum der Jahre 2010 bis 2013

 

wird beschlossen.

 


Sachverhalt:

 

Gem. § 1 Abs. 1 des Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) vom 10. Februar 1998 in der zur Zeit geltenden Fassung haben die Gemeinden eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr zu unterhalten, um Schadensfeuer zu bekämpfen sowie bei Unglücksfällen und bei solchen öffentlichen Notständen Hilfe zu leisten, die durch Naturereignisse, Explosionen u.ä. Vorkommnisse verursacht werden. Es handelt sich hierbei um eine Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung.

 

§ 22 FSHG verpflichtet die Gemeinden, unter Beteiligung ihrer Feuerwehren, den Brandschutzbedarfsplan aufzustellen und fortzuschreiben.

 

Nachdem das Erstlingswerk, bezogen auf den Zeitraum 1998 bis 2003 vom Stadtrat am 10.02.2005 (TOP 9) beschlossen wurde, war die statistische Auswertung für die Jahre 2004 bis 2008 und ferner die Planung für die Jahre 2010 bis 2013 vorzunehmen.

 

Der Entwurf der 1. Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes der Stadt Wassenberg, erstellt von der Wehrleitung und dem zuständigen Fachbereich, wurde dem Kreisbrandmeister und der hiesigen Behördenleitung Mitte Dezember 2009 zur Stellungnahme übersandt. Die abschließende Erörterung mit allen Beteiligten erfolgte am 13.01.2010.

 

1. Wertigkeit des Brandschutzbedarfsplanes

Ein Brandschutzbedarfsplan nach § 22 FSHG dokumentiert auf der Grundlage des örtlichen Gefahrenpotentials und durch Beschluss des Gemeinderates das politisch gewollte und verantwortete Sicherheitsniveau in einer Gemeinde. Die darin beschlossenen Maßnahmen sind bindend und in der Finanzplanung der Gemeinde zu berücksichtigen.

 

Mit Rückblick auf den Brandschutzbedarfsplan vom 10.02.2005 bleibt leider festzuhalten, dass von den dort aufgeführten, geplanten 5 Maßnahmen lediglich 3, und diese auch zeitlich verspätet, bisher durchgeführt wurden.

 

Wenn nun dieser Entwurf so vom Stadtrat beschlossen wird, ist auch konsequenter Weise die Finanzierung dieser Maßnahmen im Haushalts- und Finanzplan zu berücksichtigen:

           

-                      2010   Beschaffung eines Löschfahrzeuges                                              = ca.100.000,00       

-                     2011   Beschaffung eines Einsatzleitwagens ELW 1                               = ca. 65.000,00 €

-                     2011   Schaffung eines Umkleideraumes für die Löschgruppe Effeld                          

-                     2012   Sanierung der Toilettenanlage im Gerätehaus Orsbeck              = ca.100.000,00 €

-                     2012   Ersatzbeschaffung für das TSF Orsbeck, Baujahr 1982              = ca.110.000,00 €

-                     2013   Ersatzbeschaffung für das LF 16 Birgelen, Baujahr 1980                       = ca.215.000,00 €

 

Die Gesamtkosten der v.g. Maßnahmen belaufen sich auf ca. 590.000,00 €. Als objektbezogene Einnahmen werden die jährliche Feuerschutzpauschale in Höhe von 37.000,00 € x 4 Jahre (2010 bis 2013) = 148.000,00 €.

                                                                                   

Es gilt der ergänzende Hinweis, dass der durch den Stadtrat verabschiedete Brandschutzbedarfsplan dem Kreis Heinsberg als untere Aufsichtsbehörde zur Genehmigung vorzulegen ist.

 

2. Ist-Struktur; Einrichtung einer Tagesalarmeinheit

Schwerpunkte der jetzt überarbeiteten Fortschreibung waren die Berücksichtigung der Einsätze der einzelnen Löschgruppen und Züge zu den unterschiedlichen Zeiten in den jeweiligen Ortschaften. Ferner wurde bei diesen Einsätzen in unterschiedliche Leistungsbereiche unterteilt.

 

Die jetzt ermittelten Zahlen belegen, dass sich insbesondere die Personalvorhaltung an Werktagen zwischen 6.00 Uhr und 18.00 Uhr immer schwieriger gestaltet.

 

Aus diesem Grunde wird durch die Wehrleitung der Vorschlag unterbreitet, bei der Löschgruppe Wassenberg eine „Tagesalarmeinheit“ zu installieren, die bei jedem Alarmierungseinsatz vorrangig zu beteiligen und zu integrieren ist.

 

Die konkrete Auswertung aus dem Statistikzeitraum der Jahre 2004 bis 2008 macht deutlich, dass der Erreichungsgrad in der Gesamtbesetzung von 80 % tagsüber derzeit nicht erfüllt werden kann, während der Erreichungsgrad bei den einzelnen Funktionen voll erfüllt wird.

 

Die geschilderte Personalsituation belegt das große Problem der Tagesverfügbarkeit. Die für den Brandschutzbedarfsplan durchgeführten Befragungen in den einzelnen Löschgruppen belegen die Vielzahl der tagsüber auswärtig Tätigen. Ferner sagt die anonym durchgeführte Befragung auch aus, dass viele ehrenamtliche Feuerwehrleute auch Probleme bei ihren Arbeitgebern haben.

 

Um sich dieser Problematik gezielt anzunehmen, kann und muss eine zielbewusste Öffentlichkeitsarbeit erfolgen. Dies aber nicht nur aus Kreisen der Freiwilligen Feuerwehr, sondern auch ganz bewusst durch die hochrangigen Führungskräfte der Verwaltung (Bürgermeister und Dezernenten). Hierbei sind örtliche Gewerbebetriebe konkret anzusprechen, beschäftigte Feuerwehrleute zum Einsatz fahren zu lassen und auch ausgebildete Feuerwehrleute anderer Wehren, die jedoch im Stadtgebiet Wassenberg arbeiten, ebenso für Einsätze im hiesigen Stadtgebiet freizustellen.

 

Hinsichtlich Nachwuchskräfte ist die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Wassenberg auf einem sehr guten Weg (derzeit weist die Jugendfeuerwehr einen Bestand von 34 Mitgliedern auf).

 

 

 

 

3. Schutzzieldefinition

Im bisherigen Brandschutzbedarfsplan diente die von der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren in der Bundesrepublik Deutschland im Jahre 1998 erstellte Empfehlung als Qualitätskriterium für die Erreichung der Schutzzieldefinition. Hierin wurde ein Erreichungsgrad von 90 bis 95 % als Zielsetzung für richtig angesehen.

 

In der jetzt vorgenommenen Abstimmung mit dem Kreisbrandmeister wurde jedoch auf die im Jahre 2007 von der Fachaufsicht über die Freiwilligen Feuerwehren innerhalb des Regierungsbezirks Köln überarbeiteten „Grundlagen zur Bewertung der Leistungsfähigkeit der Freiwilligen Feuerwehren im Regierungsbezirk Köln“ verwiesen. Hiernach sollte der Erreichungsgrad bei mindestens 80 % liegen und ist als politische Willenserklärung vom Rat zu beschließen.

 

Hierbei ist zu berücksichtigen, dass bei einem Erreichungsgrad < 80 % die gemäß FSHG erforderliche Leistungsfähigkeit der Feuerwehr nicht mehr unterstellt werden kann. Insofern wird eine Planung mit einem Erreichungsgrad < 80 % durch die Aufsichtsbehörde zu bemängeln sein.

 

4. Fahrzeuge

Im Planungszeitraum der Jahre 2010 bis 2013 sind im Bereich der Fahrzeuge eine Neuanschaffung (Einsatzleitwagen) sowie 3 Ersatzbeschaffungen (LG Wassenberg, Orsbeck und Birgelen) vorgesehen. Die Gesamtkosten belaufen sich hierbei auf 490.000,00 €.

 

Das langfristige Fahrzeugkonzept sieht vor, den Bestand von 17 auf 16 Fahrzeuge zu reduzieren. Als Zeitraum zur Ersatzbeschaffung werden ca. 25 Jahre angenommen.

 

Insbesondere hat der Kreisbrandmeister im Rahmen der Erörterung am 13.01.2010 ausgeführt, dass der jetzige Fahrzeugbestand das unterste Limit darstellt, um ein evtl. Gefahrenpotential im Bereich der Stadt Wassenberg abzudecken.

 

5. Baumaßnahmen

Im Planungszeitraum sind zusätzlich nachfolgende Baumaßnahmen vorgesehen:

 

-                     2011:  Schaffung eines Umkleideraumes für die Löschgruppe Effeld

-                     2012:  Sanierung der Toilettenanlage im Gerätehaus Orsbeck

 

Zur Durchführung der beiden v.g. Maßnahmen werden ca. 100.000,00 € kalkuliert.

                                                            - - - - -

 

Neben den v.g. Schwerpunkten wird ergänzend auf den beigefügten Entwurf der 1. Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes verwiesen. Wehrleitung und Verwaltung stehen bei Bedarf ergänzend zu konkreten Einzelgesprächen, auch in den jeweiligen Ratsfraktionen, zur Verfügung.

 


Finanzielle Auswirkungen

 

  ja                nein

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Gesamtkosten der Maßnahmen (Be­schaffung-/Her­stel­lungs­kosten)

 

 

 

 

          590.000,00 €

jährliche Folge­kosten/-lasten, Sachkosten

                             

 

Personalkosten

 

                             

                keine 

Finanzierung

Eigenan­teil(i.d.R.=

Kreditbedarf)

 

 

 

 

      442.000,00  

Objektbe­zo­ge­ne Ein­nah­men (Zu­schüs­se/­Beiträ­ge)

 

 

 

                               

      148.000,00   

Einmalige oder jähr­liche laufende Haus­haltsbela­stung (Mit­telabfluss, Kapital-

­die­nst, Folgela­sten ohne kalkulatori­sche Ko­sten)

 

noch nicht ermittelt €

 

 

 

Veranschla­gung

im Ergebnisplan (konsumtiv)

 

im Finanzplan (investiv)

 

 

 

Nein

 

 

 

Ja, mit €                            

Kostenstelle/Konto

 

 

902 40105 ff.