hier: a) Statistikzeitraum der Jahre 2004 bis 2008
b) Planungszeitraum der Jahre 2010 bis 2013
Beschlussvorschlag:
Die 1. Fortschreibung des
Brandschutzbedarfsplanes der Stadt Wassenberg
a) Statistikzeitraum der Jahre 2004 bis 2008
b) Planungszeitraum der Jahre 2010 bis 2013
wird beschlossen.
Sachverhalt:
Gem. § 1 Abs. 1 des Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistung
(FSHG) vom 10. Februar 1998 in der zur Zeit geltenden Fassung haben die
Gemeinden eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige
Feuerwehr zu unterhalten, um Schadensfeuer zu bekämpfen sowie bei Unglücksfällen
und bei solchen öffentlichen Notständen Hilfe zu leisten, die durch
Naturereignisse, Explosionen u.ä. Vorkommnisse verursacht werden. Es handelt
sich hierbei um eine Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung.
§ 22 FSHG verpflichtet die Gemeinden, unter Beteiligung ihrer
Feuerwehren, den Brandschutzbedarfsplan aufzustellen und fortzuschreiben.
Nachdem das Erstlingswerk, bezogen auf den Zeitraum 1998 bis 2003 vom
Stadtrat am 10.02.2005 (TOP 9) beschlossen wurde, war die statistische
Auswertung für die Jahre 2004 bis 2008 und ferner die Planung für die Jahre
2010 bis 2013 vorzunehmen.
Der Entwurf der 1. Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes der
Stadt Wassenberg, erstellt von der Wehrleitung und dem zuständigen Fachbereich,
wurde dem Kreisbrandmeister und der hiesigen Behördenleitung Mitte Dezember
2009 zur Stellungnahme übersandt. Die abschließende Erörterung mit allen
Beteiligten erfolgte am 13.01.2010.
1. Wertigkeit des Brandschutzbedarfsplanes
Ein Brandschutzbedarfsplan nach § 22 FSHG dokumentiert
auf der Grundlage des örtlichen Gefahrenpotentials und durch Beschluss des
Gemeinderates das politisch gewollte und verantwortete Sicherheitsniveau in
einer Gemeinde. Die darin beschlossenen Maßnahmen sind bindend und in der
Finanzplanung der Gemeinde zu berücksichtigen.
Mit Rückblick auf den Brandschutzbedarfsplan vom
10.02.2005 bleibt leider festzuhalten, dass von den dort aufgeführten,
geplanten 5 Maßnahmen lediglich 3, und diese auch zeitlich verspätet, bisher
durchgeführt wurden.
Wenn nun dieser Entwurf so vom Stadtrat beschlossen
wird, ist auch konsequenter Weise die Finanzierung dieser Maßnahmen im
Haushalts- und Finanzplan zu berücksichtigen:
-
2010 Beschaffung
eines Löschfahrzeuges =
ca.100.000,00 €
-
2011 Beschaffung
eines Einsatzleitwagens ELW 1 =
ca. 65.000,00 €
-
2011 Schaffung
eines Umkleideraumes für die Löschgruppe Effeld
-
2012 Sanierung
der Toilettenanlage im Gerätehaus Orsbeck =
ca.100.000,00 €
-
2012 Ersatzbeschaffung
für das TSF Orsbeck, Baujahr 1982 =
ca.110.000,00 €
-
2013 Ersatzbeschaffung
für das LF 16 Birgelen, Baujahr 1980 = ca.215.000,00 €
Die Gesamtkosten der
v.g. Maßnahmen belaufen sich auf ca. 590.000,00 €. Als objektbezogene Einnahmen
werden die jährliche Feuerschutzpauschale in Höhe von 37.000,00 € x 4 Jahre
(2010 bis 2013) = 148.000,00 €.
Es gilt der ergänzende
Hinweis, dass der durch den Stadtrat verabschiedete Brandschutzbedarfsplan dem
Kreis Heinsberg als untere Aufsichtsbehörde zur Genehmigung vorzulegen ist.
2. Ist-Struktur;
Einrichtung einer Tagesalarmeinheit
Schwerpunkte der jetzt
überarbeiteten Fortschreibung waren die Berücksichtigung der Einsätze der
einzelnen Löschgruppen und Züge zu den unterschiedlichen Zeiten in den
jeweiligen Ortschaften. Ferner wurde bei diesen Einsätzen in unterschiedliche
Leistungsbereiche unterteilt.
Die jetzt ermittelten
Zahlen belegen, dass sich insbesondere die Personalvorhaltung an Werktagen
zwischen 6.00 Uhr und 18.00 Uhr immer schwieriger gestaltet.
Aus diesem Grunde wird
durch die Wehrleitung der Vorschlag unterbreitet, bei der Löschgruppe
Wassenberg eine „Tagesalarmeinheit“ zu installieren, die bei jedem
Alarmierungseinsatz vorrangig zu beteiligen und zu integrieren ist.
Die konkrete
Auswertung aus dem Statistikzeitraum der Jahre 2004 bis 2008 macht deutlich,
dass der Erreichungsgrad in der Gesamtbesetzung von 80 % tagsüber derzeit nicht
erfüllt werden kann, während der Erreichungsgrad bei den einzelnen Funktionen
voll erfüllt wird.
Die geschilderte
Personalsituation belegt das große Problem der Tagesverfügbarkeit. Die für den
Brandschutzbedarfsplan durchgeführten Befragungen in den einzelnen Löschgruppen
belegen die Vielzahl der tagsüber auswärtig Tätigen. Ferner sagt die anonym
durchgeführte Befragung auch aus, dass viele ehrenamtliche Feuerwehrleute auch
Probleme bei ihren Arbeitgebern haben.
Um sich dieser
Problematik gezielt anzunehmen, kann und muss eine zielbewusste
Öffentlichkeitsarbeit erfolgen. Dies aber nicht nur aus Kreisen der
Freiwilligen Feuerwehr, sondern auch ganz bewusst durch die hochrangigen
Führungskräfte der Verwaltung (Bürgermeister und Dezernenten). Hierbei sind
örtliche Gewerbebetriebe konkret anzusprechen, beschäftigte Feuerwehrleute zum
Einsatz fahren zu lassen und auch ausgebildete Feuerwehrleute anderer Wehren,
die jedoch im Stadtgebiet Wassenberg arbeiten, ebenso für Einsätze im hiesigen
Stadtgebiet freizustellen.
Hinsichtlich
Nachwuchskräfte ist die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Wassenberg auf einem
sehr guten Weg (derzeit weist die Jugendfeuerwehr einen Bestand von 34
Mitgliedern auf).
3.
Schutzzieldefinition
Im bisherigen
Brandschutzbedarfsplan diente die von der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der
Berufsfeuerwehren in der Bundesrepublik Deutschland im Jahre 1998 erstellte
Empfehlung als Qualitätskriterium für die Erreichung der Schutzzieldefinition.
Hierin wurde ein Erreichungsgrad von 90 bis 95 % als Zielsetzung für richtig
angesehen.
In der jetzt
vorgenommenen Abstimmung mit dem Kreisbrandmeister wurde jedoch auf die im
Jahre 2007 von der Fachaufsicht über die Freiwilligen Feuerwehren innerhalb des
Regierungsbezirks Köln überarbeiteten „Grundlagen zur Bewertung der
Leistungsfähigkeit der Freiwilligen Feuerwehren im Regierungsbezirk Köln“
verwiesen. Hiernach sollte der Erreichungsgrad bei mindestens 80 % liegen und
ist als politische Willenserklärung vom Rat zu beschließen.
Hierbei ist zu
berücksichtigen, dass bei einem Erreichungsgrad < 80 % die gemäß FSHG
erforderliche Leistungsfähigkeit der Feuerwehr nicht mehr unterstellt werden
kann. Insofern wird eine Planung mit einem Erreichungsgrad < 80 % durch die
Aufsichtsbehörde zu bemängeln sein.
4. Fahrzeuge
Im Planungszeitraum
der Jahre 2010 bis 2013 sind im Bereich der Fahrzeuge eine Neuanschaffung
(Einsatzleitwagen) sowie 3 Ersatzbeschaffungen (LG Wassenberg, Orsbeck und
Birgelen) vorgesehen. Die Gesamtkosten belaufen sich hierbei auf 490.000,00 €.
Das langfristige
Fahrzeugkonzept sieht vor, den Bestand von 17 auf 16 Fahrzeuge zu reduzieren.
Als Zeitraum zur Ersatzbeschaffung werden ca. 25 Jahre angenommen.
Insbesondere hat der
Kreisbrandmeister im Rahmen der Erörterung am 13.01.2010 ausgeführt, dass der
jetzige Fahrzeugbestand das unterste Limit darstellt, um ein evtl.
Gefahrenpotential im Bereich der Stadt Wassenberg abzudecken.
5. Baumaßnahmen
Im Planungszeitraum
sind zusätzlich nachfolgende Baumaßnahmen vorgesehen:
-
2011: Schaffung
eines Umkleideraumes für die Löschgruppe Effeld
-
2012: Sanierung
der Toilettenanlage im Gerätehaus Orsbeck
Zur Durchführung der
beiden v.g. Maßnahmen werden ca. 100.000,00 € kalkuliert.
-
- - - -
Neben den v.g. Schwerpunkten wird ergänzend auf den
beigefügten Entwurf der 1. Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes
verwiesen. Wehrleitung und Verwaltung stehen bei Bedarf ergänzend zu konkreten
Einzelgesprächen, auch in den jeweiligen Ratsfraktionen, zur Verfügung.
Finanzielle
Auswirkungen
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Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffung-/Herstellungskosten) 590.000,00 € |
jährliche Folgekosten/-lasten, Sachkosten € Personalkosten € keine |
Finanzierung Eigenanteil(i.d.R.= Kreditbedarf) 442.000,00 € |
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge) 148.000,00 € |
Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung
(Mittelabfluss, Kapital- dienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten) noch nicht ermittelt € |
Veranschlagung im Ergebnisplan (konsumtiv) |
im Finanzplan (investiv) |
|
|
Kostenstelle/Konto 902 40105 ff. |