Beschlussvorschlag:
1. Der Planungs-, Umwelt- und Klimaausschuss nimmt das Prüfergebnis zum Prüfauftrag der CDU-Fraktion zur Kenntnis.
2. Die Entwurfsplanung wird zur Ausführungsplanung freigegeben.
3. Der Entwurfsplanung zur Erweiterung der Fahrbahn im Einmündungsbereich der Zufahrtskreuzung bei „Eiscafé Kohlen“ wird zugestimmt.
4. Zum Kreuzungsbereich Tannenwaldstraße/Bergstraße wird Plan A unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Straßenverkehrs- und der Polizeibehörde verabschiedet. Wird die Zustimmung nicht erteilt, wird alternativ Plan B unter Vorbehalt der Zustimmung der Straßenverkehrs- und Polizeibehörde verabschiedet. Wird auch diesem Plan nicht zugestimmt, wird Plan C in Form der ursprünglichen Entwurfsplanung verabschiedet. Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechende Stellungnahmen der Behörden einzuholen und die Mitglieder des Rates und des Ausschusses über das Ergebnis zu informieren.
Sachverhalt:
Dem Planungs-, Umwelt- und Klimaausschuss wurde in seiner Sitzung am 09.05.2023 der Planentwurf zur Umgestaltung der Erkelenzer Straße im Zuge des Maßnahmenteils I des integrierten Verkehrs- und Radwegekonzeptes vorgestellt und im Anschluss an den Rat zur Verabschiedung in seiner Sitzung am 15.06.2023 weitergeleitet.
In der o. g. Sitzung des Rates wurde seitens der CDU-Fraktion ein Antrag mit Änderungsvorschlägen zum Planentwurf vorgetragen. Die Änderungsvorschläge betreffen die Umgestaltung des Kreuzungsbereiches Ecke Tannenwaldstraße sowie die Erweiterung des Einmündungsbereiches der Zufahrtskreuzung bei „Eiscafé Kohlen“. Zur näheren Erläuterung und Begründung wird auf den beiliegenden Antrag der CDU-Fraktion verwiesen.
Der Rat hat beschlossen, die Freigabe zur Ausführungsplanung bis zur nächsten Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Klimaausschusses zu vertagen. Die Verwaltung wurde beauftragt, die o. g. Änderungsvorschläge zu prüfen. Der Rat der Stadt Wassenberg hat den Planungs-, Umwelt- und Klimaausschuss darüber hinaus dazu ermächtigt, den Beschluss zur Ausbauplanung zur Umgestaltung der Erkelenzer Straße final in seiner nächsten Sitzung zu fassen.
Mit der Prüfung der Änderungsvorschläge wurde die Planungsbüro MWM beauftragt. Das Prüfergebnis ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt. Zu den inhaltlichen Ausführungen wird auf dieses verwiesen.
Zusammengefasst, lautet das Prüfergebnis wie folgt:
- Von der Umgestaltung des Kreuzungsbereiches Ecke Bergstraße/Tannenwaldstraße inklusive der Änderung bzw. Umkehrung der Einbahnregelung vor dem ehemaligen Lindenhof wird abgeraten. Ein etwaiges Rechtsabbiegegebot in Richtung Burgstraße wird kritisch gesehen und sollte nach dem Umbau abgewogen werden. Alternativ wird unter Vorbehalt der Zustimmung der Straßenverkehrsbehörde und der Polizei eine Einfädelfläche für Linksabbieger zur Aufnahme in die Ausführungsplanung vorgeschlagen.
- Von der Verkürzung der Linksabbiegespur in Richtung Tannenwaldstraße/Bergstraße wird abgeraten.
- Der Erweiterung der Fahrbahn im Einmündungsbereich der Zufahrtskreuzung bei „Eiscafé Kohlen“ wird entsprechend der im Prüfbericht dargestellten Skizze zugestimmt.
Über das o. g. Prüfergebnis hinaus erfolgten seitens der Verwaltung weitere Überlegungen zum Kreuzungsbereich Tannenwaldstraße/Bergstraße.
Wie im CDU-Antrag zutreffend dargestellt wird, stellt das Abbiegen aus der Tannenwaldstraße nach links auf die Erkelenzer Straße insbesondere zu den Stoßzeiten eine besondere Herausforderung dar und führt zum Rückstau. Der Grundgedanke, den Verkehr aus der Tannenwaldstraße daher nach rechts abzuführen, kann insofern nachvollzogen werden.
Problematisch ist jedoch, dass bei der im Antrag vorgeschlagenen Lösung eine Verlagerung des Rückstaus auf die Erkelenzer Straße sehr wahrscheinlich ist. Die Fahrzeuge, die nämlich in die umgekehrte Einbahnstraße vor dem ehem. Lindenhof hineinfahren würden, müssten sich wiederum in den aus der Kirchstraße kommenden Verkehr einfädeln, um in Richtung Oberstadt weiterfahren zu können. Die Wendemöglichkeit bietet jedoch Platz für höchstens zwei PKW, was zu den Stoßzeiten nicht ausreicht.
Darüber hinaus kann auf die ca. 25 m lange Linksabbiegespur von der Kirchstraße aus zur Einfahrt in die Tannenwaldstraße/Bergstraße aus Sicht der Verwaltung nicht verzichtet werden, da dies die Hauptzuwegung für die Feuerwehr und den Rettungsdienst für das Wohngebiet „In der Els“ und zur Betty-Reis-Gesamtschule/Sporthalle ist. Die im Antrag dargestellte „spitze“ Wendemöglichkeit bietet geometrisch keinen ausreichenden Platz für Fahrzeuge, die größer sind als PKW.
Unter der Prämisse, dass der Ausschuss ein Rechtsabbiegegebot aus der Tannenwaldstraße hoch priorisieren würde, käme der beiliegende Kompromissvorschlag in Betracht.
Dieser beinhaltet eine Linksabbiegespur zur Wendemöglichkeit um die Grünanlage herum. Durch die Linkabbiegespur würde sich der oben beschriebene Effekt des Rückstaus reduzieren, da sich mehr Fahrzeuge zum Wenden einreihen können, der Verkehr in Richtung Unterstadt jedoch weiterfließen kann. Gleichzeitig könnte die Wendemöglichkeit von der Kirchstraße aus in die Bergstraße beibehalten werden.
In der Ausführungsplanung würde sich weiter zeigen, ob der derzeitige nördlich gelegene Parkstreifen entfallen und als Straßenfläche mitgenutzt werden müsste, um die nötigen Platzverhältnisse zu schaffen. Darüber hinaus liegt die äußerste Spitze des ehemaligen Lindenhofes im Eigentum der Stadt und wurde insofern bei der Planung berücksichtigt.
Bei dieser Lösung wäre außerdem der Fußgängerüberweg auf die Burgstraße zu verlagern und durch eine Anrampung zu sichern, wie in der Skizze dargestellt.
Zusammengefasst liegen insofern drei Vorschläge zum Kreuzungsbereich Tannenwaldstraße/Bergstraße vor:
- Plan A: Kompromissvorschlag der Verwaltung zur Umsetzung des Rechtsabbiegegebotes mit Linksabbiegerspur zum Wenden,
- Plan B: Alternativvorschlag der Planungsgruppe MWM zur Einfädelspur für Linksabbieger der Tannenwaldstraße,
- Plan C: Ursprüngliche Entwurfsplanung aus Mai 2023.
Die Pläne A und B stehen unter dem ausdrücklichen Vorbehalt einer Zustimmung der Straßenverkehrs- und der Polizeibehörde.
Finanzielle
Auswirkungen
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Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffung-/Herstellungskosten)
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jährliche Folgekosten/-lasten,
Sachkosten €
Personalkosten
€ keine
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Finanzierung Eigenanteil(i.d.R.= Kreditbedarf)
€ |
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)
€ |
Einmalige oder jährliche laufende
Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapital- dienst, Folgelasten ohne
kalkulatorische Kosten)
€ |
Veranschlagung im Ergebnisplan (konsumtiv) |
im Finanzplan (investiv) |
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Kostenstelle/Konto
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Anlagenverzeichnis:
- Anlage 1 - CDU-Antrag Änderungsvorschläge Erkelenzer Straße
- Anlage 2 - Prüfbericht Planungsgruppe MWM zum CDU-Antrag