Betreff
Beschlussfassung über Sanierungsmaßnahmen am Übergangswohnheim Ossenbrucher Weg im Zuge der Auszahlung des Ukraine-Sondervermögens, 2. Tranche
Vorlage
BV/FB6/063/2023
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Maßnahmenkatalog zur Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen am Übergangswohnheim am Ossenbrucher Weg wird zur Umsetzung verabschiedet.

 


Sachverhalt:

Mit Feststellungs- und Bewilligungsbescheid vom 12.04.2023 wurden der Stadt Wassenberg 445.308,42 € zur „Schaffung, Unterhaltung und Herrichtung von Unterbringungsmöglichkeiten für Geflüchtete“ gewährt. Die Mittel stammen aus dem Sondervermögen „Bewältigung der Krisensituation in Folge des russischen Angriffskrieges in der Ukraine“. Dabei handelt es sich um die zweite Tranche.

Der Verwendungszeitraum für die gewährten Mittel läuft am 31. Dezember 2023 aus. Die Mittel müssen bis dahin nicht verausgabt worden, sondern die Stadt muss zum o. g. Verwendungszweck Verbindlichkeiten eingegangen sein, insofern also Verträge zur Durchführung von Maßnahmen geschlossen haben.

 

Die Verwaltung ist der Auffassung, dass die bewilligten Mittel dazu verwendet werden sollten, das Übergangswohnheim am Ossenbrucher Weg möglichst umfassend im Rahmen des bereitgestellten Förderbudgets zu sanieren. Dies betrifft insbesondere die Sanitärräume, sowie die Küchen und Flure.

Das technische Gebäudemanagement hat hierzu in Zusammenarbeit mit der Leitung des Übergangswohnheimes einen Katalog mit Maßnahmen inklusive Kostenschätzung erarbeitet. Der Maßnahmenkatalog ist der beigefügten Anlage zu entnehmen.

Die einzelnen Maßnahmen wurden bei mehreren Ortsterminen über den Sommer gesammelt und entsprechend ihrer Notwendigkeit und Dringlichkeit unter Beachtung der finanziellen Möglichkeiten priorisiert und auf den beigefügten Katalog reduziert.

 

Die Verwaltung schlägt den beigefügten Maßnahmenkatalog zur Beratung im Haupt- und Finanzausschuss und zur Verabschiedung durch den Rat vor. Da diverse Maßnahmen entsprechend ihrer Kostenschätzung der Ausschreibung bedürfen, ist Eile geboten, um noch im Jahr 2023 Verbindlichkeiten einzugehen. Insofern beabsichtigt die Verwaltung, kurz nach Verabschiedung des Kataloges Ausschreibungsverfahren zu starten.

 

Der Förderrahmen ist, wie in der Anlage ersichtlich ist, nach der Kostenschätzung nicht gänzlich ausgeschöpft. In der Priorisierung sind etwaige Kostensteigerungen bei der Angebotsanfrage einkalkuliert. Sollte nach Vergabe der Leistungen zu umfangreicheren Maßnahmen absehbar sein, dass Mittel übrigbleiben, werden diese durch weitere in Betracht kommende Maßnahmen, die sich noch nicht im Katalog befinden, verausgabt.


Finanzielle Auswirkungen

 

  ja                nein

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Gesamtkosten der Maßnahmen (Be­schaffung-/Her­stel­lungs­kosten)

 

 

 

 

                                

jährliche Folge­kosten/-lasten, Sachkosten

                             

 

Personalkosten

 

                             

                 keine 

Finanzierung

Eigenan­teil(i.d.R.=

Kreditbedarf)

 

 

 

 

                             

Objektbe­zo­ge­ne Ein­nah­men (Zu­schüs­se/­Beiträ­ge)

 

 

 

                               

                              

Einmalige oder jähr­liche laufende Haus­haltsbela­stung (Mit­telabfluss, Kapital-

­die­nst, Folgela­sten ohne kalkulatori­sche Ko­sten)

 

                                       

 

 

 

Veranschla­gung

im Ergebnisplan (konsumtiv)

 

im Finanzplan (investiv)

 

 

 

Nein

 

 

 

Ja, mit €                              

Kostenstelle/Konto

 

 

 


Anlagenverzeichnis: