Sachverhalt:
Mit Schreiben
vom 28.03.2023 beantragt die Fraktion „Krethi & Plethi“ die Durchführung
eines Seminars/Workshops zum Thema „Rechte und Pflichten von Rats- und
Ausschussmitgliedern und das Zusammenwirken von Rat und Verwaltung“. Wegen der weiteren
Einzelheiten wird auf den als Anlage beigefügten Antrag verwiesen.
Das mit dem
Antrag beabsichtigte Ziel des Abbaus von Informationsdefiziten wird auch
verwaltungsseitig als legitim erachtet. Allerdings obliegt es den einzelnen
Ratsmitgliedern bzw. insbesondere den Fraktionen, den Bedarf von Fortbildungen
fachlicher Art im eigenen Verantwortungsbereich festzustellen und
erforderlichenfalls derartige Fortbildungen zu organisieren. Hierzu werden
zudem durch die gewährten Fraktionszuwendungen zweckentsprechende Finanzmittel
bereits zur Verfügung gestellt. Zulässiger Verwendungszweck für die
vorgenannten Zuwendungen sind nach Ziffer 2.3.1 des Erlasses des Ministeriums
für Inneres und Kommunales NRW vom 12.11.2015 insoweit ausdrücklich
Fortbildungen z. B. durch eigene Tagungen und Vortragsveranstaltungen oder
durch die Teilnahme an Kongressen, Vorträgen und Seminaren fachlicher Art.
Hierbei kann sodann eigenverantwortlich beurteilt werden, welche Angebote in
welchem Umfang in Betracht kommen. Die hierfür bereitgestellten Zuwendungen
zählen demgemäß zur erweiterten Mindestausstattung der Fraktionen, die auf
Grundlage des § 56 Abs. 3 GO NRW in Verbindung mit der Entschädigungsverordnung
NRW gewährt werden. Auf der gleichen Grundlage werden allen Ratsmitgliedern
zudem Aufwandsentschädigungen gezahlt.
In der
Vergangenheit haben einzelne Fraktionen ihre Zuwendungsmittel teilweise auch
bereits eigenständig für Fortbildungsmaßnahmen eingesetzt, sodass eine weitere
Anwendung der bisherigen Verfahrensweise nach dem Gleichbehandlungsgrundsatz
sinnvoll erscheint.
Vor diesen
Hintergründen wird aus Sicht der Verwaltung ein weiterer Handlungsbedarf oder
eine zusätzliche Finanzierung aus öffentlichen Mitteln nicht für erforderlich
gehalten. Der Ausschuss möge sich jedoch in der vorliegenden
Selbstverwaltungsangelegenheit erklären, ob der Antrag abgelehnt werden soll.
Unabhängig
hiervon steht die Verwaltung sämtlichen Fraktionen und Ratsmitgliedern für
fachliche Rückfragen stets gerne zur Verfügung.
Anlagenverzeichnis:
Antrag der Fraktion „Krethi & Plethi“ vom 28.03.2023