Betreff
Antrag der Fraktion „Krethi & Plethi“ betreffend „Durchführung eines Seminars/Workshops zum Thema ‚Rechte und Pflichten von Rats- und Ausschussmitgliedern und das Zusammenwirken von Rat und Verwaltung‘“ vom 28.03.2023
Vorlage
MV/FB1/016/2023
Art
Mitteilungsvorlage

Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 28.03.2023 beantragt die Fraktion „Krethi & Plethi“ die Durchführung eines Seminars/Workshops zum Thema „Rechte und Pflichten von Rats- und Ausschussmitgliedern und das Zusammenwirken von Rat und Verwaltung“. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf den als Anlage beigefügten Antrag verwiesen.

 

Das mit dem Antrag beabsichtigte Ziel des Abbaus von Informationsdefiziten wird auch verwaltungsseitig als legitim erachtet. Allerdings obliegt es den einzelnen Ratsmitgliedern bzw. insbesondere den Fraktionen, den Bedarf von Fortbildungen fachlicher Art im eigenen Verantwortungsbereich festzustellen und erforderlichenfalls derartige Fortbildungen zu organisieren. Hierzu werden zudem durch die gewährten Fraktionszuwendungen zweckentsprechende Finanzmittel bereits zur Verfügung gestellt. Zulässiger Verwendungszweck für die vorgenannten Zuwendungen sind nach Ziffer 2.3.1 des Erlasses des Ministeriums für Inneres und Kommunales NRW vom 12.11.2015 insoweit ausdrücklich Fortbildungen z. B. durch eigene Tagungen und Vortragsveranstaltungen oder durch die Teilnahme an Kongressen, Vorträgen und Seminaren fachlicher Art. Hierbei kann sodann eigenverantwortlich beurteilt werden, welche Angebote in welchem Umfang in Betracht kommen. Die hierfür bereitgestellten Zuwendungen zählen demgemäß zur erweiterten Mindestausstattung der Fraktionen, die auf Grundlage des § 56 Abs. 3 GO NRW in Verbindung mit der Entschädigungsverordnung NRW gewährt werden. Auf der gleichen Grundlage werden allen Ratsmitgliedern zudem Aufwandsentschädigungen gezahlt.

 

In der Vergangenheit haben einzelne Fraktionen ihre Zuwendungsmittel teilweise auch bereits eigenständig für Fortbildungsmaßnahmen eingesetzt, sodass eine weitere Anwendung der bisherigen Verfahrensweise nach dem Gleichbehandlungsgrundsatz sinnvoll erscheint.

 

Vor diesen Hintergründen wird aus Sicht der Verwaltung ein weiterer Handlungsbedarf oder eine zusätzliche Finanzierung aus öffentlichen Mitteln nicht für erforderlich gehalten. Der Ausschuss möge sich jedoch in der vorliegenden Selbstverwaltungsangelegenheit erklären, ob der Antrag abgelehnt werden soll.

 

Unabhängig hiervon steht die Verwaltung sämtlichen Fraktionen und Ratsmitgliedern für fachliche Rückfragen stets gerne zur Verfügung.

 


Anlagenverzeichnis:

Antrag der Fraktion „Krethi & Plethi“ vom 28.03.2023