Sachverhalt:
Der
Planungs- und Umweltausschuss des Rates der Stadt Wassenberg hat am 28.
November 2018 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 91
„Ratheimer Straße“ in der Ortschaft Wassenberg mit der Zielsetzung beschlossen,
zur Beseitigung eines städtebaulichen Missstandes auf einem Teilbereich des
Grundstückes Gemarkung Orsbeck, Flur 2, Flurstück 581, Baurecht zur Errichtung
von ein- und zweigeschossigen Wohngebäuden zu schaffen.
Die
Bekanntmachung über die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr.
91 „Ratheimer Straße“ in der Ortschaft Orsbeck erfolgte im Amtsblatt 09/2019 am
19.07.2019.
Zwischenzeitlich
wurden alle gesetzlich vorgeschriebenen Verfahrensschritte durchgeführt und es
war beabsichtigt, in einer Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Klimaausschusses
über den Satzungsbeschluss bzw. die weitere Vorgehensweise zu beraten.
Da aber von
Seiten des Vorhabenträgers noch Beratungsbedarf bestand, wurde die
Angelegenheit erstmal zurückgestellt.
Zwischenzeitlich
hat der Vorhabenträger nun einen Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung von zwei
Mehrfamilienwohnhäusern mit je 12 Wohneinheiten auf dem o.g. Grundstück
gestellt (siehe beigefügten Lageplan). Der Antrag auf Vorbescheid wurde am
05.04.2023 durch das Amt für Bauen und Wohnen des Kreises Heinsberg positiv
beschieden.
Da der
Vorhabenträger aber weiterhin an der Umsetzung des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes interessiert ist, hat dieser angeboten, auf die Errichtung der
beiden Mehrfamilienwohnhäuser zu verzichten, wenn in der nächsten Sitzung des
Stadtrates der Satzungsbeschluss gefasst würde.
Der Ausschuss
möge sich in dieser Hinsicht beraten.
Veranschlagung im Ergebnisplan (konsumtiv) |
im Finanzplan (investiv) |
Nein |
Ja, mit € |
Kostenstelle/Konto |