Betreff
Anregung nach § 24 GO NRW i. V. m. § 6 Hauptsatzung, Hier: Bürgerbeteiligung zum Spielplatzbau Anton-Heuters-Straße
Vorlage
BV/FB6/023/2023
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Haupt- und Finanzausschuss beauftragt den Bürgermeister, die Antragstellerinnen darüber zu unterrichten, dass sich das Antragsbegehren nach Auftragsvergabe des Rates mit Beschluss vom 30.03.2023 sowie durchgeführter Informationsveranstaltung am 18.04.2023 erledigt hat. 


Sachverhalt:

Die Bürgerinnen Michelle Cork und Sarah Schönberg regten jeweils wenige Tage vor der Ratssitzung am 30.03.2023 nach § 24 GO NRW an, zum Bau des Spielplatzes an der Anton-Heuters-Straße eine Bürgerbeteiligung durchzuführen. Zu diesem Zeitpunkt war die Vergabe der Auftragsleistungen zum Bau des entsprechenden Spielplatzes bereits zur Tagesordnung für den nichtöffentlichen Teil der Sitzung angemeldet und die Einladung zur Sitzung versendet. Die Anregungen wurden dem Rat in o. g. Sitzung bekanntgegeben.

 

Gem. § 6 der Hauptsatzung obliegt die Bearbeitung von Anregungen und Beschwerden dem Haupt- und Finanzausschuss, der eine Stellungnahme verabschiedet, über die der/die Antragsteller/in durch den Bürgermeister zu unterrichten ist.

 

Vorliegend handelt es sich um eine Anregung, die zum Zeitpunkt der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses bereits erfüllt worden ist. Mit der Erteilung des Auftrages zum Bau des Spielplatzes wurde die Verwaltung damit beauftragt, das Wohnumfeld nachträglich über die Planung zu informieren und hierüber ergänzend ins Gespräch zu kommen, um vorgetragene Wünsche möglicherweise noch erfüllen zu können. Diesbezüglich erfolgte eine entsprechende Veranstaltung am 18.04.2023, zu der mitunter die o. g. Antragstellerinnen eingeladen wurden.

Die Antragstellerinnen wurden vor der Informationsveranstaltung am 12.04.2023 zusätzlich vorab darüber informiert, dass sich der Rat bereits im Zuge der Auftragsvergabe mit den Anregungen befasst hat. Zudem wurden die Erwägungen zur zügigen Umsetzung der Maßnahme und zur Schwerpunktsetzung erläutert. Eine Reaktion auf diese Erläuterungen blieb aus.

 

An der Informationsveranstaltung nahm lediglich die Antragstellerin Frau Schönberg teil. Der Antragstellerin Frau Cork wurde das Ergebnis der Informationsveranstaltung daher im Nachgang am 21.04.2023 mitgeteilt. Eine erbetene Rückmeldung bezüglich einer eventuellen Erledigung der o. g. Anregungen blieb erneut aus.

 

Die Verwaltung schlägt somit aufgrund der formal weiterhin vorliegenden Anregungen vor, die Antragstellerinnen darüber zu informieren, dass die Antragsbegehren insoweit als erledigt betrachtet werden. 


Finanzielle Auswirkungen

 

  ja                nein

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Gesamtkosten der Maßnahmen (Be­schaffung-/Her­stel­lungs­kosten)

 

 

 

 

                                

jährliche Folge­kosten/-lasten, Sachkosten

                             

 

Personalkosten

 

                             

                 keine 

Finanzierung

Eigenan­teil(i.d.R.=

Kreditbedarf)

 

 

 

 

                             

Objektbe­zo­ge­ne Ein­nah­men (Zu­schüs­se/­Beiträ­ge)

 

 

 

                               

                              

Einmalige oder jähr­liche laufende Haus­haltsbela­stung (Mit­telabfluss, Kapital-

­die­nst, Folgela­sten ohne kalkulatori­sche Ko­sten)

 

                                       

 

Veranschla­gung

im Ergebnisplan (konsumtiv)

 

im Finanzplan (investiv)

 

 

 

Nein

 

 

 

Ja, mit €                              

Kostenstelle/Konto

 

 

 


Anlagenverzeichnis: