Betreff
Antrag der SPD-Fraktion vom 27.02.2023 betreffend Spendenaufruf zu Gunsten der Erdbebenopfer in der Türkei und in Syrien auf der Startseite der Homepage der Stadt Wassenberg
Vorlage
BV/FB1/021/2023
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Antrag der SPD-Fraktion vom 27.02.2023 wird abgelehnt.

 

 


Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 27.02.2023 beantragt die SPD-Fraktion, der Rat möge beschließen, die Verwaltung zu beauftragen, kurzfristig einen Spendenaufruf zu Gunsten der Erdbebenopfer in der Türkei und in Syrien, gut sichtbar auf der Startseite der Homepage der Stadt Wassenberg zu veröffentlichen.

 

Vorweg ist hierzu mitzuteilen, dass die Stadtverwaltung allgemein eine Vielzahl von Anfragen Dritter (z. B. aus Vereinen, Unternehmen etc.) dahingehend erreichen, Veröffentlichungen auf der städtischen Homepage vorzunehmen. So kann bereits vom Grundsatz her und aus Kapazitätsgründen nicht jeder Wunsch Berücksichtigung finden, ohne die Internetseite zu überfrachten. Ferner ist darauf zu achten, dass keine Bevorzugung Einzelner erfolgen und das Internetangebot insoweit neutral gehalten ist. Dessen Sinn und Zweck ist es schließlich, städtische Informationen zu transportieren und hierauf insbesondere auf der Startseite den Fokus zu legen. Dementsprechend kann entsprechenden Anfragen ohne Bezug zur Stadtverwaltung in der Regel nicht nachgekommen werden.

 

Mit Blick auf die nunmehr vorliegende Veröffentlichungsanfrage liegt dieser zwar unzweifelhaft ein legitimes und unterstützenswertes Interesse zugrunde. Allerdings kann verwaltungsseitig bereits nicht beurteilt oder vielmehr priorisiert werden, welche Spendenangebote als seriös einzustufen sind bzw. in einem Aufruf tatsächlich enthalten sein sollten. Demgemäß ist erfahrungsgemäß bereits die Auswahl bzw. die Frage, wer in einem städtischen Aufruf berücksichtigt wird, jedenfalls problematisch. Unabhängig davon hat es in der jüngsten Zeit bereits einige andere und geeignetere Spendenaufrufe gegeben, denen die Bevölkerung auch bereits nachgekommen ist. Insofern sind die grundsätzlichen Spendenmöglichkeiten bereits eigenständig durch Spendenaufrufe in Erfahrung gebracht worden, ohne dass es einer Lenkung durch die Stadtverwaltung Wassenberg bedurfte. Ein derartiger durch einen Ratsbeschluss herbeigeführter Aufruf dürfte zum Zeitpunkt der Ratssitzung aus den oben genannten Gründen nicht zweckmäßig sein.

 

Letztlich ist ein solcher Spendenaufruf aufgrund der Ausgangslage, dass ein unmittelbarer sachlicher Zusammenhang mit der Stadt Wassenberg – anders als bei der Hochwasserlage in 2021 – nicht gegeben ist, eher aus politischer Sicht zu betrachten. Den politischen Parteien und Ratsmitgliedern bleibt es insoweit unbenommen, eigene Erklärungen vorzunehmen.

 

 


Finanzielle Auswirkungen

 

  ja                nein

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Gesamtkosten der Maßnahmen (Be­schaffung-/Her­stel­lungs­kosten)

 

 

 

 

                                

jährliche Folge­kosten/-lasten, Sachkosten

                             

 

Personalkosten

 

                             

                 keine 

Finanzierung

Eigenan­teil(i.d.R.=

Kreditbedarf)

 

 

 

 

                             

Objektbe­zo­ge­ne Ein­nah­men (Zu­schüs­se/­Beiträ­ge)

 

 

 

                               

                              

Einmalige oder jähr­liche laufende Haus­haltsbela­stung (Mit­telabfluss, Kapital-

­die­nst, Folgela­sten ohne kalkulatori­sche Ko­sten)

 

                                       

 

 

 

Veranschla­gung

im Ergebnisplan (konsumtiv)

 

im Finanzplan (investiv)

 

 

 

Nein

 

 

 

Ja, mit €                              

Kostenstelle/Konto

 

 

 


Anlagenverzeichnis:

Antrag der SPD-Fraktion vom 27.02.2023