Betreff
59. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Wassenberg zur Darstellung eines Kurgebietes gemäß § 3 Gesetz über Kurorte im Land Nordrhein-Westfalen (Kurortegesetz - KOG) hier: Aufstellungsbeschluss
Vorlage
BV/FB6/017/2023
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Aufstellungsbeschluss zur 59. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Wassenberg zur Darstellung eines Kurgebietes gemäß § 3 Gesetz über Kurorte im Land Nordrhein-Westfalen (Kurortegesetz – KOG) wird gefasst (siehe Anlage).

 

 


Sachverhalt:

 

In seiner Sitzung am 07.04.2022 hat der Rat der Stadt Wassenberg die Verwaltung beauftragt, einen Antrag auf Anerkennung als Luftkurort zu stellen und die weiteren notwendigen Voraussetzungen hierfür zu schaffen. Gleichzeitig verpflichtete sich der Rat, den Flächennutzungsplan der Stadt Wassenberg dahingehend zu ändern, dass das der Artbezeichnung eines Luftkurortes entsprechende Kurgebiet darin dargestellt und erläutert wird.

 

Eine Voraussetzung zur Anerkennung als Luftkurort ist die Darstellung eines Kurgebietes im Flächennutzungsplan gemäß § 3 Gesetz über Kurorte im Land Nordrhein-Westfalen (Kurortegesetz – KOG). Eine Änderung des Flächennutzungsplanes ist somit zwingend erforderlich.

 

Eine Übersichtskarte des Kurgebietes ist als Anlage beigefügt.

 

 


Finanzielle Auswirkungen

 

  ja                nein

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Gesamtkosten der Maßnahmen (Be­schaffung-/Her­stel­lungs­kosten)

 

 

 

 

                                

jährliche Folge­kosten/-lasten, Sachkosten

                             

 

Personalkosten

 

                             

                 keine 

Finanzierung

Eigenan­teil(i.d.R.=

Kreditbedarf)

 

 

 

 

                             

Objektbe­zo­ge­ne Ein­nah­men (Zu­schüs­se/­Beiträ­ge)

 

 

 

                               

                              

Einmalige oder jähr­liche laufende Haus­haltsbela­stung (Mit­telabfluss, Kapital-

­die­nst, Folgela­sten ohne kalkulatori­sche Ko­sten)

 

                                       

 

 

 

Veranschla­gung

im Ergebnisplan (konsumtiv)

 

im Finanzplan (investiv)

 

 

 

Nein

 

 

 

Ja, mit €                              

Kostenstelle/Konto

 

 

 


Anlagenverzeichnis: