Sachverhalt:
Der vorläufige Jahresabschluss der Stadt Wassenberg für das Haushaltsjahr 2022 wird gemäß § 95 Abs. 5 der Gemeindeordnung NRW hiermit dem Rat der Stadt zugeleitet.
Neben der vorläufigen Ergebnisrechnung, Finanzrechnung und Schlussbilanz ist dem vorläufigen Jahresabschluss der Quartalsbericht im Rahmen des Finanzcontrollings zum 31.12.2022 beigefügt, in dem die Entwicklung des Jahresergebnisses 2022 ausführlich erläutert wird.
Dieser Bericht
dient gemäß § 2 Abs. 2 des Gesetzes zur Isolierung der aus der
COVID-19-Pandemie folgenden Belastungen der kommunalen Haushalte in
Nordrhein-Westfalen (NKF-COVID-19-Isolierunggesetz – NKF-CIG) gleichzeitig als
Bericht über die finanzielle Lage der Stadt Wassenberg einschließlich der
Auswirkungen der Pandemie auf den städtischen Haushalt.
Ebenfalls enthalten ist das Berichtswesen gem. § 6 der
Verordnung zur Anwendung des Kommunalhaushaltsrechts im Zusammenhang mit
Maßnahmen zur Aufnahme und Unterbringung von anlässlich des Krieges in der
Ukraine eingereisten Personen in den Kommunen im Land Nordrhein-Westfalen
(KommunalhaushaltsrechtsanwendungsVO UA-Schutzsuchendenaufnahme).
Das vorläufige Jahresergebnis 2022 der Stadt Wassenberg schließt mit einem Jahresüberschuss in Höhe von rd. 2,200 Mio. €.
Gegenüber dem in der Haushaltsplanung 2022 vorgesehenen
Jahresüberschuss in Höhe von rd. 0,482
Mio. € bedeutet dies eine Ergebnisverbesserung
um rd. 1,718 €.
Im vorläufigen
Jahresergebnis 2022 enthalten sind außerordentliche Erträge in Höhe von rd. 1,648 Mio. €, die gemäß den
landesrechtlichen Regelungen rein rechnerisch zum Ausgleich der Belastungen
durch die Pandemie und den Krieg in der Ukraine angesetzt werden.
Zusätzlich sind im
außerordentlichen Ergebnis die finanziellen Auswirkungen des Hochwasserereignisses
im Juli 2021 dargestellt, wobei im Jahr 2022 nur weitere außerordentliche
Aufwendungen in Höhe von rd. 69.000 € angefallen sind.
Ohne diese
außerordentlichen Effekte würde das vorläufige Ergebnis der laufenden
Verwaltungstätigkeit einen Überschuss von rd. 622.000 € ausweisen.
Die wesentlichen
Gründe für die Ergebnisverbesserung im Jahr 2022 liegen zunächst in einer verbesserten Ertragssituation. Insbesondere
bei den Erträgen aus der Gewerbesteuer sowie beim Gemeindeanteil an der
Einkommensteuer haben sich deutliche Verbesserungen im Vergleich zur Haushaltsplanung
ergeben.
Zudem sind auch
wieder höhere Erträge aus der Veräußerung von Grundstücken des Umlaufvermögens
erfolgt, jedoch in weit geringerem Umfang als im Vorjahr. Als Einmaleffekte
sind zudem Erträge aus der Auflösung von Pensionsrückstellungen und von
sonstigen Rückstellungen realisiert worden.
Durch die
Verbesserung der Ertragslage können auch einzelne Mehraufwendungen – u. a. für
die Bildung neuer Instandhaltungsrückstellungen – ausgeglichen werden.
Mehrbelastungen
durch aktuelle Preissteigerungen haben Auswirkungen auf den gesamten
Aufwandsbereich sowie außerhalb des lfd. Ergebnisses auch auf die Entwicklung
der Investitionen. In der Gesamtbetrachtung des Jahres 2022 hat die Inflation
jedoch nicht zu einer wesentlichen Verschlechterung der Haushaltslage geführt.
Auch bei den besonders im Fokus stehenden Energieaufwendungen ist zumindest
für das Jahr 2022 keine schwerwiegende Kostensteigerung erfolgt.
Die finanziellen Auswirkungen aus der Aufnahme und
Unterbringung von Schutzsuchenden des Krieges in der Ukraine auf das vorläufige
Jahresergebnis 2022 sind begrenzt, da den erheblichen Aufwendungen auch
umfangreiche Erstattungen durch Bund und Land gegenüberstehen.
Zusätzlich geht der Bericht auch auf die weiteren
finanziellen Auswirkungen des Hochwasserereignisses im Jahr 2021 ein.
Im vorläufigen
Jahresabschluss wird auch ein Überblick über die Entwicklung der Finanzrechnung
und der Bilanz der Stadt Wassenberg gegeben, wobei eine weitergehende Analyse
erst mit Anhang und Lagebericht zum endgültigen Jahresabschluss erfolgen wird.
Zur Finanzrechnung
wird – wie in den Quartalsberichten üblich – auf die Entwicklung der
wesentlichen Investitionsmaßnahmen eingegangen.
Bei der Betrachtung
der Bilanz der Stadt Wassenberg ist insbesondere der Anstieg der Bilanzsumme
auf nunmehr rd. 200,841 Mio. € (Vorjahr rd. 195,443 Mio. €) auf Grund der
erheblichen Investitionstätigkeit bemerkenswert, wie auch der Anstieg des
städtischen Eigenkapitals auf nunmehr rd. 83,453 Mio. € (Vorjahr rd. 81,272
Mio. €) auf Grund des verbesserten Jahresergebnisses.
Zum aktuellen
Zeitpunkt sind das lfd. Buchungsgeschäft für das Jahr 2022 wie auch die
Jahresabschlussarbeiten im Wesentlichen abgeschlossen.
Bis zur
Feststellung des Jahresabschlusses durch den Rat sind jedoch noch alle
zwischenzeitlich eingehenden Sachverhalte, die das Jahr 2022 betreffen, auch
weiterhin im Haushaltsjahr 2022 zu erfassen und können so zu Änderungen des
Ergebnisses führen. Dies kann insbesondere durch noch ausstehenden Abrechnungen
aus den Bereichen der Versorgungsaufwendungen, Energieaufwendungen und
Asylaufwendungen der Fall sein.
Auch im Rahmen der
örtlichen Prüfung durch die Wirtschaftsprüferin werden erfahrungsgemäß noch
einzelne Änderungen durchgeführt werden, insbesondere zu bilanziellen
Sachverhalten wie der Behandlung von Rückstellungen.
Es ist jedoch nicht
davon auszugehen, dass die Höhe des Jahresergebnis 2022 noch erheblichen
Änderungen unterliegen wird, sodass der vorläufige Jahresabschluss ein nach
derzeitigem Kenntnisstand zutreffendes Bild des Haushaltsjahres 2022 zeichnet.
Insgesamt bleibt
festzuhalten, dass der Haushalt des Jahres 2022 der Stadt Wassenberg trotz der
Nachwirkungen der COVID-19-Pandemie und der neuen Belastungen auf Grund des
Krieges in der Ukraine die aus den letzten Jahren gewohnte stabil-positive
Ergebnisentwicklung fortsetzen konnte.
Nicht außer Acht
gelassen werden darf dabei jedoch die Entwicklung der Liquidität, die nicht die
Ergebnisentwicklung widerspiegelt, sondern auf Grund der erheblichen
Investitionstätigkeit und der aktuellen Krisensituationen weiterhin angespannt
bleibt.
Im Anschluss an die
Zuleitung an den Rat der Stadt wird der vorläufige Jahresabschluss der vom
Rechnungsprüfungsausschuss beauftragten Wirtschaftsprüferin zur örtlichen
Prüfung vorgelegt werden.
Die Beratung des geprüften Jahresabschlusses im
Rechnungsprüfungsausschuss soll im August 2023 erfolgen; die Feststellung des
Jahresabschlusses zum 31.12.2022 durch den Rat der Stadt Wassenberg ist
fristgerecht für September 2022 vorgesehen.
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Anlagenverzeichnis:
- Quartalsbericht zum 31.12.2022
- vorläufige Ergebnisrechnung 2022
- vorläufige Finanzrechnung 2022
- vorläufige Schlussbilanz zum 31.12.2022
- Quartalsbericht zum 31.12.2022 (Anlage NKF-COVID-19-Isolierung)
- Quartalsbericht zum 31.12.2022 (Anlage Hochwasserereignis 2021)
- Quartalsbericht zum 31.12.2022 (Anlage NKF-Ukraine-Isolierung)