Betreff
Vorläufiger Jahresabschluss der Stadt Wassenberg für das Haushaltsjahr 2022, Quartalsbericht zum 31.12.2022 und Fortschreibung des Berichtswesens zu den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie und des Krieges in der Ukraine
Vorlage
MV/FB5/008/2023
Art
Mitteilungsvorlage

Sachverhalt:

 

Der vorläufige Jahresabschluss der Stadt Wassenberg für das Haushaltsjahr 2022 wird gemäß § 95 Abs. 5 der Gemeindeordnung NRW hiermit dem Rat der Stadt zugeleitet.

 

Neben der vorläufigen Ergebnisrechnung, Finanzrechnung und Schlussbilanz ist dem vorläufigen Jahresabschluss der Quartalsbericht im Rahmen des Finanzcontrollings zum 31.12.2022 beigefügt, in dem die Entwicklung des Jahresergebnisses 2022 ausführlich erläutert wird.

 

Dieser Bericht dient gemäß § 2 Abs. 2 des Gesetzes zur Isolierung der aus der COVID-19-Pandemie folgenden Belastungen der kommunalen Haushalte in Nordrhein-Westfalen (NKF-COVID-19-Isolierunggesetz – NKF-CIG) gleichzeitig als Bericht über die finanzielle Lage der Stadt Wassenberg einschließlich der Auswirkungen der Pandemie auf den städtischen Haushalt.

Ebenfalls enthalten ist das Berichtswesen gem. § 6 der Verordnung zur Anwendung des Kommunalhaushaltsrechts im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Aufnahme und Unterbringung von anlässlich des Krieges in der Ukraine eingereisten Personen in den Kommunen im Land Nordrhein-Westfalen (Kommunal­haushalts­rechtsanwendungsVO UA-Schutzsuchendenaufnahme).

 

 

Das vorläufige Jahresergebnis 2022 der Stadt Wassenberg schließt mit einem Jahresüberschuss in Höhe von rd. 2,200 Mio. €.

Gegenüber dem in der Haushaltsplanung 2022 vorgesehenen Jahresüberschuss in Höhe von rd. 0,482 Mio. € bedeutet dies eine Ergebnisverbesserung um rd. 1,718 €.

 

Im vorläufigen Jahresergebnis 2022 enthalten sind außerordentliche Erträge in Höhe von rd.    1,648 Mio. €, die gemäß den landesrechtlichen Regelungen rein rechnerisch zum Ausgleich der Belastungen durch die Pandemie und den Krieg in der Ukraine angesetzt werden.

Zusätzlich sind im außerordentlichen Ergebnis die finanziellen Auswirkungen des Hoch­wasser­ereignisses im Juli 2021 dargestellt, wobei im Jahr 2022 nur weitere außerordentliche Aufwendungen in Höhe von rd. 69.000 € angefallen sind.

Ohne diese außerordentlichen Effekte würde das vorläufige Ergebnis der laufenden Verwaltungs­­tätigkeit einen Überschuss von rd. 622.000 € ausweisen.

 

 

Die wesentlichen Gründe für die Ergebnisverbesserung im Jahr 2022 liegen zunächst in einer verbesserten Ertrags­situation. Insbesondere bei den Erträgen aus der Gewerbesteuer sowie beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer haben sich deutliche Verbesserungen im Vergleich zur Haushalts­planung ergeben.

Zudem sind auch wieder höhere Erträge aus der Veräußerung von Grundstücken des Umlaufvermögens erfolgt, jedoch in weit geringerem Umfang als im Vorjahr. Als Einmaleffekte sind zudem Erträge aus der Auflösung von Pensionsrückstellungen und von sonstigen Rückstellungen realisiert worden.

Durch die Verbesserung der Ertragslage können auch einzelne Mehraufwendungen – u. a. für die Bildung neuer Instandhaltungs­rückstellungen – ausgeglichen werden.

 

Mehrbelastungen durch aktuelle Preissteigerungen haben Auswirkungen auf den gesamten Aufwandsbereich sowie außerhalb des lfd. Ergebnisses auch auf die Entwicklung der Investitionen. In der Gesamtbetrachtung des Jahres 2022 hat die Inflation jedoch nicht zu einer wesentlichen Verschlechterung der Haushaltslage geführt. Auch bei den besonders im Fokus stehenden Energie­aufwendungen ist zumindest für das Jahr 2022 keine schwer­wiegende Kostensteigerung erfolgt.

 

Die finanziellen Auswirkungen aus der Aufnahme und Unterbringung von Schutzsuchenden des Krieges in der Ukraine auf das vorläufige Jahresergebnis 2022 sind begrenzt, da den erheblichen Aufwendungen auch umfangreiche Erstattungen durch Bund und Land gegenüberstehen.

 

Zusätzlich geht der Bericht auch auf die weiteren finanziellen Auswirkungen des Hochwasser­­ereignisses im Jahr 2021 ein.

 

 

Im vorläufigen Jahresabschluss wird auch ein Überblick über die Entwicklung der Finanzrechnung und der Bilanz der Stadt Wassenberg gegeben, wobei eine weitergehende Analyse erst mit Anhang und Lagebericht zum endgültigen Jahresabschluss erfolgen wird.

Zur Finanzrechnung wird – wie in den Quartalsberichten üblich – auf die Entwicklung der wesentlichen Investitionsmaßnahmen eingegangen.

 

Bei der Betrachtung der Bilanz der Stadt Wassenberg ist insbesondere der Anstieg der Bilanzsumme auf nunmehr rd. 200,841 Mio. € (Vorjahr rd. 195,443 Mio. €) auf Grund der erheblichen Investitionstätigkeit bemerkenswert, wie auch der Anstieg des städtischen Eigenkapitals auf nunmehr rd. 83,453 Mio. € (Vorjahr rd. 81,272 Mio. €) auf Grund des verbesserten Jahresergebnisses.

 

 

Zum aktuellen Zeitpunkt sind das lfd. Buchungsgeschäft für das Jahr 2022 wie auch die Jahresabschlussarbeiten im Wesentlichen abgeschlossen.

Bis zur Feststellung des Jahresabschlusses durch den Rat sind jedoch noch alle zwischenzeitlich eingehenden Sachverhalte, die das Jahr 2022 betreffen, auch weiterhin im Haushaltsjahr 2022 zu erfassen und können so zu Änderungen des Ergebnisses führen. Dies kann insbesondere durch noch ausstehenden Abrechnungen aus den Bereichen der Versorgungs­­aufwendungen, Energieaufwendungen und Asylaufwendungen der Fall sein.

Auch im Rahmen der örtlichen Prüfung durch die Wirtschaftsprüferin werden erfahrungs­gemäß noch einzelne Änderungen durchgeführt werden, insbesondere zu bilanziellen Sachverhalten wie der Behandlung von Rückstellungen.

Es ist jedoch nicht davon auszugehen, dass die Höhe des Jahresergebnis 2022 noch erheblichen Änderungen unterliegen wird, sodass der vorläufige Jahresabschluss ein nach derzeitigem Kenntnisstand zutreffendes Bild des Haushaltsjahres 2022 zeichnet.

 

 

 

 

 

 

Insgesamt bleibt festzuhalten, dass der Haushalt des Jahres 2022 der Stadt Wassenberg trotz der Nachwirkungen der COVID-19-Pandemie und der neuen Belastungen auf Grund des Krieges in der Ukraine die aus den letzten Jahren gewohnte stabil-positive Ergebnis­entwicklung fortsetzen konnte.

 

Nicht außer Acht gelassen werden darf dabei jedoch die Entwicklung der Liquidität, die nicht die Ergebnisentwicklung widerspiegelt, sondern auf Grund der erheblichen Investitions­tätigkeit und der aktuellen Krisensituationen weiterhin angespannt bleibt.

 

 

Im Anschluss an die Zuleitung an den Rat der Stadt wird der vorläufige Jahresabschluss der vom Rechnungsprüfungsausschuss beauftragten Wirtschaftsprüferin zur örtlichen Prüfung vorgelegt werden.

Die Beratung des geprüften Jahresabschlusses im Rechnungsprüfungsausschuss soll im August 2023 erfolgen; die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2022 durch den Rat der Stadt Wassenberg ist fristgerecht für September 2022 vorgesehen.

 


 

 

 

 

 

 


Anlagenverzeichnis:

 

  • Quartalsbericht zum 31.12.2022
  • vorläufige Ergebnisrechnung 2022
  • vorläufige Finanzrechnung 2022
  • vorläufige Schlussbilanz zum 31.12.2022
  • Quartalsbericht zum 31.12.2022 (Anlage NKF-COVID-19-Isolierung)
  • Quartalsbericht zum 31.12.2022 (Anlage Hochwasserereignis 2021)
  • Quartalsbericht zum 31.12.2022 (Anlage NKF-Ukraine-Isolierung)