Sachverhalt:
Die in der Ratssitzung am 15.12.2022 zur Verabschiedung des Haushalts 2023 gehaltenen Haushaltsreden der Fraktionen sind ausgewertet worden. Die darin enthaltenen Anträge u. ä. sind folgend – soweit möglich – nach Sachthemen gegliedert worden.
Nicht enthalten sind Anträge, die zwischenzeitlich bereits separat gestellt worden sind.
Mit dieser Vorlage erfolgt nunmehr ein erster Sachstandsbericht zum Stand einzelner Punkte.
Über den weiteren Bearbeitungsstand der übrigen Punkte wird im Rahmen von weiteren Fortschreibungen für die Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses kontinuierlich berichtet.
1. Tourismus, Kunst, Stadtmarketing,
Vereinsförderung
1.1 Die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen regt an, bei städtischen Veranstaltungen auch Kinder und Jugendliche als Zielgruppe im Blick zu haben.
Beispielsweise solle im Open Air Sommerkino auch ein Kinderfilm gezeigt werden.
1.2 Die SPD-Fraktion fordert, zur Verbesserung der Barrierefreiheit Informationstafeln im Stadtgebiet mit einem QR-Code zu versehen, über den die Möglichkeit bestehen soll, Texte in verschiedenen Sprachen zu lesen oder sich anzuhören.
1.3 Die SPD-Fraktion regt die Schaffung öffentlicher Möglichkeiten für Gesellschaftsspiele an, z.B. ein Tisch mit Dame- oder Backgammonfeld im Park der Gartenachse oder ein großes auf einer Bodenfläche eingerichtetes Schachbrett.
1.4 Die SPD-Fraktion regt ein Benefizkonzert im Jahr 2023 in Wassenberg zu Gunsten der Menschen in der Ukraine an.
1.5 Die WfW-Fraktion wünscht, dass die Verwaltung ein Programm zur Förderung des Ehrenamtes erarbeitet.
1.6 Die WfW-Fraktion regt an, die Augmentet Reality Angebote im Stadtgebiet auszubauen.
1.7 Die WfW-Fraktion fordert ein Konzept, Gastronomie zu erhalten und die Innenstadt wiederzubeleben.
Anmerkung:
Das Thema der Innenstadtentwicklung wird fortlaufend und intensiv von einer Arbeitsgruppe der Verwaltung wahrgenommen. Seitens der Arbeitsgruppenmitglieder werden konkrete Gespräche mit Interessent:innen und Eigentümer:innen der Objekte geführt. Für jeden einzelnen Leerstand verfügt die Arbeitsgruppe jeweils über mindestens eine:n Interessent:in. Die Belebung der Leerstände scheitert jedoch aktuell zumeist an unterschiedlichen Preisvorstellungen der Interessent:innen und Eigentümer:innen, oder sogar an der grundsätzlichen Bereitschaft zur Vermietung.
2. Schulen, Kindergärten und sonstige Kinder-
und Jugendeinrichtungen
2.1 Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert die Verwaltung auf, über bauliche Maßnahmen, die ggf. auf Grund des neuen Rechtsanspruchs auf Teilnahme an der Offenen Ganztagsschule notwendig werden, frühzeitig zu informieren und den Rat bereits in Vorüberlegungen mit einzubeziehen.
Anmerkung:
Wie bereits in der Vergangenheit berichtet,
erfolgt ab dem Schuljahr 2026/27 schrittweise die Einführung des Anspruchs auf
Ganztagsförderung im Primarbereich. Um bereits frühzeitig umfassende und
abgestimmte Vorbereitungsmaßnahmen treffen zu können, wurde zwischenzeitlich
auf Initiative des Kreisjugendamtes eine Steuerungsgruppe unter Beteiligung der
Kommunen eingerichtet. Der Bund hat mittlerweile den Entwurf einer Verwaltungsvereinbarung
zur Durchführung des Gesetzes über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau
ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter
(Investitionsprogramm Ganztagsausbau) zur Unterzeichnung durch die Länder
vorgelegt. Das Land NRW hat daraufhin das parlamentarische Verfahren für die
Unterzeichnung eingeleitet und befindet sich in der Abstimmung einer
entsprechenden Förderrichtlinie mit den anderen beteiligten Bundesländern.
Die Verwaltung wird über die Ergebnisse der Verhandlungen nach Bekanntwerden unterrichten und sodann auch zeitnah in die Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen eintreten.
2.2 Die SPD-Fraktion regt an, im Schulbereich Geld für die körperliche und psychische Gesundheit der Kinder zur Verfügung zu stellen, beispielsweise für Maßnahmen für eine gesunde Ernährung, sportliche Aktivitäten oder ein Antimobbingtraining.
Anmerkung:
Bei der durch die SPD-Fraktion angeregten
finanziellen Unterstützung für die körperliche und psychische Gesundheit der
Kinder handelt es sich grundsätzlich um Aufgabenfelder, die den inneren
Schulangelegenheiten im Rahmen der Unterrichtsgestaltung und damit der
(Finanz-)Zuständigkeit des Landes NRW zuzuordnen sind.
Bildung und Gesundheit hat hierbei einen
hohen Stellenwert und wird entsprechend durch Programme des Landes finanziell
gefördert. So ist z. B. die Betty-Reis-Gesamtschule seit 2010 Mitgliedsschule
im Landesprogramm “Bildung und Gesundheit“. Auch an den Grundschulen sind
regelmäßig entsprechende Angebote in die Unterrichtsgestaltung eingebunden.
Über die Landesförderung “Extra-Geld“
besteht die Möglichkeit, die angesprochenen Themenfelder einzubeziehen.
Diesbezüglich stellt der Schulträger den Schulen, neben dem unmittelbar zur
Verfügung gestellten Schulbudget, auch das Schulträgerbudget zur flexiblen
Verwendung zur Verfügung.
Darüber hinaus stellt die Stadt als Schulträger jeder Schule in ihrer Trägerschaft ein Budget zur eigenverantwortlichen Verwendung zur Verfügung.
3. Soziales und Asyl
3.1 Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert Unterstützung für den Asylbereich rund um das Übergangswohnheim in Form einer neu einzurichtenden halben Stelle, die vorrangig für Integration zuständig sein solle.
Die WfW-Fraktion fordert ebenfalls, den Personalansatz in der Flüchtlingsbetreuung kritisch zu hinterfragen.
Anmerkung:
Der Asylbereich ist dem Fachbereich Ordnung und Soziales zugeordnet. Insgesamt sind fünf Mitarbeitende (4,8 VZÄ) mit der gesetzlichen Aufgabenerfüllung im Asylbereich befasst, wobei im Bedarfsfall die Möglichkeit bestünde, eine Stelle ihrem Stundenumfang nach noch zu erweitern. Ein darüberhinausgehender Personalbedarf besteht nicht.
3.2 Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen regt eine statistische Auswertung der Daten aus der Asyl-Praxis an, um die Steuerung der Integrationsprozesse zu verbessern.
Anmerkung:
Der Wunsch von statistischen Auswertungen wird regelmäßig von den ehrenamtlich Tätigen des Flüchtlingsnetzwerks Wassenberg an die Verwaltung herangetragen. Die Bereitstellung erfolgt im Rahmen der datenschutzrechtlichen Zulässigkeit.
3.3 Zur Förderung der Integration von geflüchteten Menschen schlägt die WFW-Fraktion ein “Fest der Kulturen“ in der Qualität des Schlemmermarktes vor.
4. Stadtentwicklung, Verkehr und Infrastruktur
4.1 Die WfW-Fraktion regt die Einzeichnung von Verkehrsbuchten auf der Erkelenzer Straße an, um das Abfließen des Verkehrs zu verbessern. Außerhalb der Buchten solle ein absolutes Halteverbot eingeführt werden.
Anmerkung:
Eine Parkraumbewirtschaftung, wonach lediglich in markierten Bereichen geparkt werden darf, führt regelmäßig zum Wegfall von Abstellmöglichkeiten von PKW. Gleichzeitig wird – so auch bereits im Bereich der Erkelenzer Straße geschehen – vom für straßenverkehrsrechtliche Anordnungen zuständigen Straßenverkehrsamt des Kreises Heinsberg darauf hingewiesen, dass hierdurch eine Erhöhung der gefahrenen Geschwindigkeit einhergeht. Die Verwaltung wird den Punkt gleichwohl in der nächsten Verkehrsschau, die mit dem Kreisstraßenverkehrsamt Ende März stattfindet, noch einmal thematisieren und sodann berichten.
4.2 Die FDP-Fraktion regt an, zur Planung der Innenstadt wie auch der Bebauung in den anderen Ortsteilen Ideenwettbewerbe über Hochschulen oder Fachhochschulen durchzuführen.
Anmerkung:
Für die Planung und Durchführbarkeit von Maßnahmen wird zunächst auf die grundlegende Problematik verwiesen, die bereits zum Punkt 1.7 beschrieben wurde. Ideenwettbewerbe können daher nicht zielführend sein, wenn bereits vorher die grundlegende Durchführbarkeit von Maßnahmen nicht gegeben ist.
4.3 Die FDP-Fraktion regt weitere Überlegungen zur Besiedlung mit definitionsgerechten ‘Tiny Houses‘ an.
Anmerkung:
Im Zuge künftiger Bauleitplanverfahren ist im Einzelfall über die Ausgestaltung mit weiteren ‘Tiny Houses‘ oder anderen Wohnkonzepten im politischen Diskurs zu entscheiden.
4.4 Die FDP-Fraktion regt ein schwimmendes Container-Hotel auf der Ophovener Seenplatte an.
Anmerkung:
Hier ist darauf hinzuweisen, dass für die Ophovener Seenplatte eine abgrabungsrechtliche Erlaubnis vorliegt und sich die Seenplatte mindestens bis zur Beendigung der Abgrabung nicht im Eigentum der Stadt Wassenberg befindet. Diese Umstände stehen derzeit einer Umsetzung etwaiger Maßnahmen entgegen.
4.5 Die FDP-Fraktion regt mehr Partizipation der Bürger:innen in den Bereichen Kunst, Kultur, Städtebau und Wohnumfeld an.
Anmerkung:
Die Verwaltung unterstützt den Vorschlag in im Einzelfall angemessenen und konstruktiven Umfang. Im Zuge der Entwicklung der Vorentwurfsplanung für den Skatepark wurden hiermit positive Erfahrungen gemacht. Es ist weiter angedacht, Anwohner:innen darüber hinaus beispielsweise aktiv in das Spielstättenkonzept einzubeziehen.
5. Klimaschutz und Nachhaltigkeit
5.1 Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert, zukünftig bei allen An-, Um- oder Neubauten den Effizienzstandard KfW-40 Plus zu berücksichtigen.
Anmerkung:
Bei der Planung und Umsetzung von An-, Um-
und Neubauten werden die aktuellsten Regeln der Technik und moderne Produkte
berücksichtigt, die eine adäquate Energieeffizienz aufweisen. Energetisch
höherwertigere Lösungen werden in den Planungsprozessen mitgedacht, müssen
jedoch ebenfalls einer genauen Wirtschaftlichkeitsbetrachtung unterliegen.
5.2 Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert eine Aktualisierung des Klimaschutzkonzeptes.
Anmerkung:
Eine Prüfung und Aktualisierung des Klimaschutzkonzeptes der Stadt Wassenberg soll im Laufe des Jahres 2023 erfolgen.
5.3 Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert, die geplanten PV-Anlagen nicht erst im Jahr 2024, sondern „schnellstmöglich“ zu errichten.
Anmerkung:
Sofern sich Fördermöglichkeit ergeben, ist
auch beabsichtigt, die geplanten PV-Anlagen schnellstmöglich zu errichten. So
erhalten jedenfalls noch in diesem Jahr die neue multifunktionale Bürgerhalle
Ophoven (Auftrag erteilt), das Verwaltungsgebäude sowie die Grundschule Orsbeck
geförderte PV-Anlagen (Ausschreibungsverfahren laufen).
Sofern Maßnahmen für das Haushaltsjahr 2024 vorgesehen gewesen sind, ist eine Auftragsvergabe über die im Haushalt 2023 ausgewiesenen Ermächtigungsübertragungen möglich. Der Eigenanteil wird dann im Vorgriff auf den Haushaltsansatz 2024 überplanmäßig bereitgestellt.
5.4 Die WfW-Fraktion regt an, die Förderung von “Balkonkraftwerken“ auch in den Folgejahren fortzuführen.
Anmerkung:
Das Antragsverfahren zum aktuellen
Förderprogramm wird am 01.03.2023 beginnen. Es ist beabsichtigt, eine
Fortführung des Programms in den Folgejahren von der aktuellen Beteiligung
abhängig zu machen.
6. Hochwasser und Katastrophenschutz
6.1 Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wünscht, dass unabhängig von Fördermitteln beim Deichbau sowie bei der Deichpflege, -wartung und -kontrolle nachhaltige Maßnahmen ergriffen werden.
Anmerkung:
Im Herbst 2022 hat die Verwaltung zusammen mit dem Wasserverband Eifel-Rur, der Unteren Naturschutzbehörde sowie der Bezirksregierung Köln sog. Deichschauen durchgeführt und Handlungsfelder besprochen. Diese Deichschauen werden künftig jährlich durchgeführt, woraus sich Maßnahmen ergeben werden. Darüber hinaus hat der Rat einen Wideraufbauplan beschlossen, der investive Maßnahmen beinhaltet, welche kurz- bis mittelfristig umgesetzt werden.
6.2 Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen regt an, das Energiepotential an Fließgewässern (z.B. durch Installation geeigneter Anlagen an den Wehren) zu nutzen.
Anmerkung:
Der Wasserverband Eifel-Rur hat darüber informiert, dass die Rur eines von drei Fließgewässersystemen in NRW ist, in denen eine Wiederansiedlung des Lachses möglich ist. Entsprechend hat das Land NRW den Fluss als Wanderfischgewässer priorisiert. Hier gelten besonders hohe Anforderungen an die Durchgängigkeit. Wasserkraftanlagen würden die Wanderung von entsprechenden Fischen wie dem Lachs oder der Meerforelle behindern. Insofern besteht keine Aussicht auf Genehmigung eines solchen Vorhabens.
6.3 Die WfW-Fraktion regt an, dass Maßnahmen zur Krisenbewältigung (im Rahmen des Stabes für außergewöhnliche Ereignisse) überarbeitet sowie regelmäßig und gezielt trainiert werden.
7. Haushalt
7.1 Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert eine Fortentwicklung und Verbreiterung der wirtschaftlichen Basis des Kommunalhaushaltes und der Einnahmemöglichkeiten.
Weiter soll dargelegt werden, wie zukünftige Investitionen ohne Steuererhöhungen finanziert werden sollen.
Anmerkung:
Zu einer eine Fortentwicklung und
Verbreiterung der wirtschaftlichen Basis des Kommunalhaushaltes und der
Einnahmemöglichkeiten ist zunächst darauf hinzuweisen, dass der
wirtschaftlichen Betätigung von Kommunen durch die Regelungen der
Gemeindeordnung NRW enge Grenzen gesetzt sind. Verstärkt wird dies nunmehr
durch die Neuregelung des § 2b Umsatzsteuergesetz, die die Wirtschaftlichkeit
vieler kommunaler Tätigkeiten in Frage stellt. Für die pauschale Forderung
einer breiteren wirtschaftlichen Basis und neuer Einnahmemöglichkeiten werden
daher keine Ansatzpunkte gesehen.
Die Verwaltung prüft jedoch bei allen
konkreten Maßnahmen (wie z. B. bei der Errichtung von PV-Anlagen) auch die
Möglichkeiten zur Erzielung wirtschaftlicher Vorteile.
Zur Frage der Finanzierung künftiger
Investitionen ohne Steuererhöhungen ist darauf hinzuweisen, dass mit dem
Haushalt 2023 bereits ein Investitionsprogramm für die Jahre 2023 bis 2026 mit
einem Volumen von rd. 20,1 Mio. € veranschlagt worden, ohne hierfür auf
Steuererhöhungen zurückgreifen zu müssen.
Analog zur Entwicklung der Ergebnisplanung
ergibt sich in der Finanzplanung der Jahre 2024 und 2025 jedoch eine
Deckungslücke, die dann – wie in der Vergangenheit wiederholt auch durch die
Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen gefordert – durch die Aufnahme neuer Kredite
für Investitionen überbrückt werden soll. Nach einem auf Grund der multiplen
Krisensituationen erwartet schwierigen Planjahr 2024 steigt das geplante
Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit ab dem Jahr 2025 jedoch (u. a.
durch gemäß den Orientierungsdaten des Landes vorgesehene höhere
Schlüsselzuweisungen und Anteile an der Einkommen- und Umsatzsteuer) wieder
deutlich an. Das – auch ohne Steuererhöhungen – wieder positive Ergebnis der laufenden
Verwaltungstätigkeit soll dann wie in den Vorjahren zur Finanzierung der
weiteren Investitionstätigkeit herangezogen werden, so dass ab dem Jahr 2026
auch keine weiteren Kreditaufnahmen erforderlich sein sollen.
Auf Grund der äußerst dynamischen aktuellen
Situation können jedoch keine Aussagen über den im Haushalt 2023 veranschlagten
mittelfristigen Planungszeitraum hinaus getroffen werden, und auch für die
Haushaltsplanung 2024 wird die Haushaltslage auf Grund der bis dahin erfolgten
Entwicklungen vollständig neu beurteilt werden müssen.
Die Vermeidung von Steuererhöhungen ist
jedoch nicht nur ein Ziel um Einwohner:innen und Gewerbetreibende auch gerade
in den aktuellen Krisensituationen zu entlasten, sondern gem. den
Haushaltsgrundsätzen der Gemeindeordnung NRW (§ 77) besteht auch eine
rechtliche Vorgabe, Steuererhöhungen nur als letztes Mittel der
Einnahmebeschaffung anzuwenden.
Falls in zukünftigen Jahren weitere
Haushaltskonsolidierungen erforderlich werden sollten, so sind zunächst andere
Maßnahmen zu treffen, wie z. B. eine Prüfung der umfangreichen freiwilligen
Leistungen der Stadt Wassenberg oder die konsequente Nutzung aller
Ermessensspielräume bei der Kalkulation kommunaler Gebühren. So würde ein
Mehrbedarf dann auch verursachungsgerecht umgelegt werden, anstatt mittels
einer Steuererhöhung pauschal alle Einwohner:innen zu belasten.
|
|
|
|
|