Betreff
Beirat der Kunst, Kultur und Heimatpflege Wassenberg gGmbH; hier: Ersatzwahl eines stellvertretenden Mitgliedes
Vorlage
BV/FB1/005/2023
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Herr Stadtverordneter Björn Neyka-Menger wird anstelle des Herrn Stadtverordneten Jan Steinhage als stellvertretendes Mitglied des Beirates der Kunst, Kultur und Heimatpflege Wassenberg gGmbH bestellt.

 


Sachverhalt:

Der Stadtverordnete Jan Steinhage ist zwischenzeitlich aus der Fraktion „Krethi & Plethi“ ausgeschieden. Herr Steinhage ist seitens der vorgenannten Fraktion als stellvertretendes Mitglied für den Beirat der Kunst, Kultur und Heimatpflege Wassenberg gGmbH benannt und in der Folge vom Rat der Stadt Wassenberg als stellvertretendes Mitglied bestellt worden.

 

Durch das Ausscheiden aus der Fraktion ist nunmehr eine Nachbesetzung vorgesehen. Gemäß § 8 Abs. 1 der Satzung der Kunst, Kultur und Heimatpflege Wassenberg gGmbH besteht der Beirat aus dessen Vorsitzenden und mindestens weiteren drei Mitgliedern, welche vom Rat der Stadt Wassenberg bestellt werden. Der Beirat setzt sich aus vertretungsberechtigten Mitgliedern der im Rat der Stadt Wassenberg vertretenen Fraktionen zusammen. Die jeweilige Anzahl der vertretungsberechtigten Beiratsmitglieder bestimmt sich nach der Sitzverteilung im Rat. Für die Fraktion „Krethi & Plethi“ ist aufgrund der Fraktionsgröße (unter einem Viertel der Gesamtzahl der Ratsmitglieder) ein Mitglied sowie eine Stellvertretung bestellt worden. Die Fraktion „Krethi & Plethi“ ist gemäß § 8 Abs. 1 S. 4 Satzung der Kunst, Kultur und Heimatpflege Wassenberg gGmbH vorschlagsberechtigt.

 

Nach erfolgter Anfrage bei der Fraktion wird Herr Stadtverordneter Björn Neyka-Menger als neues stellvertretendes Mitglied des Beirats der Kunst, Kultur und Heimatpflege Wassenberg gGmbH vorgeschlagen.

 

 


Finanzielle Auswirkungen

 

  ja                nein

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Gesamtkosten der Maßnahmen (Be­schaffung-/Her­stel­lungs­kosten)

 

 

 

 

                                

jährliche Folge­kosten/-lasten, Sachkosten

                             

 

Personalkosten

 

                             

                 keine 

Finanzierung

Eigenan­teil(i.d.R.=

Kreditbedarf)

 

 

 

 

                             

Objektbe­zo­ge­ne Ein­nah­men (Zu­schüs­se/­Beiträ­ge)

 

 

 

                               

                              

Einmalige oder jähr­liche laufende Haus­haltsbela­stung (Mit­telabfluss, Kapital-

­die­nst, Folgela­sten ohne kalkulatori­sche Ko­sten)

 

                                       

 

 

 

Veranschla­gung

im Ergebnisplan (konsumtiv)

 

im Finanzplan (investiv)

 

 

 

Nein

 

 

 

Ja, mit €                              

Kostenstelle/Konto