Sachverhalt:
I.
Mit Schreiben
vom 14.12.2022 beantragen die Fraktionen von WfW und der FDP die Anordnung
einer zeitlichen Befristung für Parkende auf dem Parkplatz Burgstraße Ecke
Roermonder Straße. Zur Begründung wird ausgeführt, dass das derzeit unbefristet
mögliche Parken zu einer ständigen Belegung durch Dauerparker führe.
Dauerparker könnten jedoch den fußläufig über eine Treppenanlage nur wenige
Meter entfernt liegenden Parkplatz an der Auffahrt zur Burg nutzen. Dies sei
angesichts der räumlichen Nähe sowohl Anwohnern als auch in der Innenstadt
Beschäftigten zumutbar.
Wegen der
weiteren Ausführungen wird auf den in der Anlage beigefügten gemeinsamen Antrag
der Fraktionen von WfW und der FDP Bezug genommen.
II.
Es ist
zutreffend, dass der Parkplatz im Kreuzungsbereich Burgstraße/Roermonder Straße
ganztägig stark frequentiert wird und nach den Feststellungen des
Ordnungsdienstes überwiegend von im Innenstadtbereich beschäftigten Personen
oder Anliegern als Dauerparkmöglichkeit genutzt wird.
Unstreitig
befinden sich auch oberhalb dieses Parkplatzes in unmittelbarer räumlicher Nähe
auf drei großzügig dimensionierten Flächen an der Zufahrt zur Burg an Werktagen
kaum genutzte Parkplätze in großer Anzahl, die ein unbefristetes Parken
zulassen.
Die in räumlicher
Nähe liegenden Parkflächen am Synagogenplatz sowie der Roermonder Straße und
Graf-Gerhard-Straße sehen ein lediglich befristetes Parken von zwei Stunden
bereits vor.
Das
Kreisstraßenverkehrsamt hätte nach Rücksprache keine Einwände gegen die mit dem
Antrag begehrte Anordnung einer Höchstparkdauer von zwei Stunden.
Der Rat mag
sich erklären, ob die Anordnung einer Höchstparkdauer von zwei Stunden auf dem
Parkplatz Burgstraße/Roermonder Straße veranlasst werden soll.
Anlagenverzeichnis: