Sachverhalt:
I.
Mit Schreiben
der CDU-Fraktion vom 02.02.2021 sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom
02.06.2022 wurde beantragt, das Kreisstraßenverkehrsamt um Anordnung von
straßenverkehrsrechtlichen Anordnungen im Umfeld der Betty-Reis-Gesamtschule zu
ersuchen; bei den begehrten Anordnungen handelt es sich im Wesentlichen um die
Einrichtung von zeitlich befristeten sog. absoluten Haltverbotszonen (beide
Anträge), der Anordnung einer Höchstparkdauer von zwei Stunden vor dem Waldfriedhof
(Antrag der CDU-Fraktion) sowie der Einrichtung einer Einbahnstraße im Bereich
Birkenweg (Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen).
Zur weiteren
Begründung wird auf die Anträge der Fraktionen verwiesen, die als Anlagen
beigefügt sind.
II.
Zwischenzeitlich
hat eine Ortsbesichtigung des Kreisstraßenverkehrsamtes (KSVA) sowie der
Kreispolizeibehörde (KPB) stattgefunden. Der Bereich rund um die
Betty-Reis-Gesamtschule wurde mehrfach und zu unterschiedlichen Zeiten
aufgesucht und die Verkehrssituation beobachtet.
Dabei wurde
vom KSVA zunächst festgestellt, dass ein Parkdruck, der eine zeitliche
Parkbeschränkung rechtfertigen würde, zu keinem Zeitpunkt bestand. Auch nach
Schulbeginn seien noch ausreichend freie Parkflächen vorhanden. Parkverstöße seien
nur in ganz vereinzelten Ausnahmefällen festgestellt worden.
Nennenswerte
Unfalllagen rund um die Gesamtschule in einer 3-Jahres-Betrachtung liegen nicht
vor.
Das KSVA teilt
zudem mit, die Gehwege an den Straßen Birkenweg und An der Kreuzkirche seien ausreichend
breit ausgebaut und eine Gefährdung von Schülerinnen und Schülern, die zu Fuß
unterwegs seien, durch Hol- und Bringverkehr habe nicht festgestellt werden
können.
Im Ergebnis
halten KSVA und KPB die Anordnungen von zeitlich eingeschränkten sog. absoluten
Haltverboten in den Bereichen rund um die Betty-Reis-Gesamtschule aufgrund der
vorgefundenen Situation für nicht erforderlich. Sollte dies gleichwohl
gewünscht werden, weist das KSVA darauf hin, dass dies Halteverbote zum einen
auch für die Anwohnenden der betroffenen Straßen gelte, die frühzeitig
entsprechend zu informieren seien, zum anderen darauf zu achten sei, dass die
zeitliche Befristung der Haltverbote im Schulumfeld einheitlich erfolge.
Die
Einrichtung einer Einbahnstraße auf dem Birkenweg (Antrag der Fraktion Bündnis
90/Die Grünen) wird vom Kreisstraßenverkehrsamt abgelehnt, da auf einer
Fahrbahn ohne Gegenverkehr automatisch höhere Geschwindigkeiten erzeugt würden.
Ergänzend wird
diesseits darauf hingewiesen, dass im Bereich der Parkfläche vor dem
Waldfriedhof im Zeitraum 8 Uhr bis 16 Uhr lediglich ein zeitlich befristetes
Parken (zwei Stunden) entsprechend der vorhandenen Anordnung zulässig ist
(Antrag der CDU-Fraktion), das auch vom Ordnungsdienst der Stadt überwacht
wird. Parkverstöße wurden hier bislang bei den durchgeführten Kontrollen in
vereinzelten Fällen festgestellt.
Aus Sicht der
Verwaltung könnte ein sog. absolutes Haltverbot im Zeitraum 7.00 Uhr bis 8.00
Uhr sowie 13.00 Uhr bis 15.30 Uhr auf den Straßen Birkenweg und An der
Kreuzkirche angeordnet werden, um den gewünschten Erfolg, ein Halten von
schulbedingtem Hol- und Bringverkehr zu unterbinden und damit das
Verkehrsaufkommen im unmittelbaren räumlichen Umfeld zu reduzieren, zu
erreichen.
Die
Schulleitung der Betty-Reis-Gesamtschule wäre mit der Umsetzung der
vorgeschlagenen Maßnahmen einverstanden.
Der Rat mag
sich erklären, ob und bejahendenfalls in welcher Weise eine Anordnung beim
Kreisstraßenverkehrsamt beantragt werden soll.
Veranschlagung im Ergebnisplan (konsumtiv) |
im Finanzplan (investiv) |
Nein |
Ja, mit € |
Kostenstelle/Konto |
Anlagenverzeichnis:
Antrag der CDU-Fraktion vom 02.02.2021 (Anlage 1)
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 02.06.2022 (Anlage 2)