Beschlussvorschlag:
Die
als Anlage beigefügte Satzung über die notwendigen Stellplätze und
Fahrradabstellplätze (Stellplatzsatzung) wird beschlossen.
Zugleich
soll die Satzung der Stadt Wassenberg über die Festlegung der
Gemeindegebietsteile und der Höhe des Geldbetrages zur Ablösung der
Stellplatzpflicht (Stellplatzablösesatzung) vom 22.05.2015 außer Kraft treten
Sachverhalt:
Der
Landesgesetzgeber hat den Kommunen im Wege der Novellierung der
Landesbauordnung in § 89 Abs. 1 Nr. 4 i.V.m. § 48 BauO NRW die Möglichkeit
eröffnet, durch Satzung örtliche Bauvorschriften zu erlassen über die Zahl,
Größe und Beschaffenheit der Stellplätze und Fahrradabstellplätze sowie die
Ablösung der Herstellungspflicht und die Höhe der Ablösungsbeträge.
Des
Weiteren wurde zwischenzeitlich die Verordnung über notwendige Stellplätze für
Kraftfahrzeuge und Fahrräder (StellplatzVO NRW) erlassen.
Der
Entwurf der Stellplatzsatzung orientiert sich dabei im Wesentlichen an die
Mustersatzung des Zukunftsnetz Mobilität NRW, die in Zusammenarbeit mit dem
Städtetag NRW, dem Städte- und Gemeindebund NRW, dem Landkreistag und der AGFS
NRW (Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden
und Kreise in NRW e.V.) erarbeitet wurde. Darin werden für verschiedene
Nutzungsarten Richtzahlen aufgestellt und weitergehende Regelungen getroffen.
Insbesondere in den Bereichen des sozialen Wohnungsbaus und der
Elektromobilität werden Regelungen geschaffen, die es ermöglichen,
rechtssichere und ausgewogene Stellplatzzahlen für Kraftfahrzeuge und Fahrräder
im Rahmen von Baugenehmigungs- und Freistellungsverfahren fordern zu können.
Die
Satzung gliedert sich in den eigentlichen Satzungstext und die Anlagen 1 mit
den Richtzahlen, die Anlage 2 mit der Abgrenzung der Gebietszone I sowie der
Anlage 3 mit Hinweisen zur Berechnung von Wohn- und Nutzflächen sowie zu
Nutzungsänderungen.
Da
die Stellplatzsatzung auch die Stellplatzablöse beinhaltet, kann die Satzung der Stadt Wassenberg über die
Festlegung der Gemeindegebietsteile und der Höhe des Geldbetrages zur Ablösung
der Stellplatzpflicht (Stellplatzablösesatzung) vom 22.05.2015 außer Kraft
treten.
Finanzielle
Auswirkungen
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Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffung-/Herstellungskosten)
€ |
jährliche Folgekosten/-lasten,
Sachkosten €
Personalkosten
€ keine
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Finanzierung Eigenanteil(i.d.R.= Kreditbedarf)
€ |
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)
€ |
Einmalige oder jährliche laufende
Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapital- dienst, Folgelasten ohne
kalkulatorische Kosten)
€ |
Veranschlagung im Ergebnisplan (konsumtiv) |
im Finanzplan (investiv) |
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Kostenstelle/Konto
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Anlagenverzeichnis:
1 Anlage