Beschlussvorschlag:
- Der Beteiligung der NEW Smart City
GmbH an der Stadtentfalter Holding GmbH durch die Übernahme eines
Geschäftsanteils mit einem Nennbetrag in Höhe von 25.000 € (entspricht 50
%) zu einem Kaufpreis von 25.000 € sowie dem Entwurf des Gesellschaftsvertrages
(Anlage 1) wird zugestimmt.
- Der Umfirmierung der Stadtentfalter GmbH in
Stadtentfalter Seestadt mg+, die Einbringung in die Stadtentfalter Holding
GmbH sowie dem geänderten Gesellschaftsvertrag wird zugestimmt (Anlage 2 +
3).
3. Der Gründung
der Stadtentfalter Erkrath GmbH als Tochtergesellschaft der Stadtentfalter
Holding GmbH wird gemäß dem als Anlage 4 beigefügten Gesellschaftsvertrag
zugestimmt.
4.
Der Gründung der Stadtentfalter Quartiere GmbH als
Tochtergesellschaft der Stadtentfalter Holding GmbH gemäß dem als Anlage 5
beigefügten Gesellschaftsvertrag wird zugestimmt.
Sachverhalt:
Durch die Einbindung der Kreiswerke
Heinsberg GmbH (KWH) in das NEW Holding-Modell zum 01.01.2015 sind die
Gesellschafter der KWH (Kreis Heinsberg, kreisangehörige Kommunen des Kreises
Heinsberg und die Gemeinde Niederkrüchten aus dem Kreis Viersen) an der NEW
Kommunalholding GmbH beteiligt. Die KWH ist nach Beitritt der
Stadtentwicklungsgesellschaft Grevenbroich GmbH zu 15,57 % an der NEW
Kommunalholding GmbH beteiligt. Diese Holding wiederum hält 57,5 % an der NEW
AG.
Somit ergeben sich für die KWH-Gesellschafter
die folgenden prozentualen mittelbaren Beteiligungen an der NEW AG:
Kreis
Heinsberg rd. 4,50 %
Stadt
Geilenkirchen rd. 0,83 %
Stadt
Übach-Palenberg rd. 0,76 %
Stadt
Hückelhoven rd. 0,69 %
Stadt
Wassenberg rd. 0,45 %
Stadt
Heinsberg rd. 0,38 %
Stadt
Erkelenz rd. 0,37 %
Gemeinde
Gangelt rd. 0,32 %
Gemeinde
Selfkant rd. 0,27 %
Gemeinde
Waldfeucht rd. 0,27 %
Stadt
Wegberg rd. 0,09 %
Gemeinde
Niederkrüchten rd. 0,02 %
zusammen rd. 8,95
%.
Trotz dieser eher geringfügigen
Beteiligungen der einzelnen Gesellschafter ergeben sich hieraus weitere
Konsequenzen, u.a. bei der Gründung von neuen Gesellschaften .
Nach den
kommunalrechtlichen Vorschriften bedarf es hierzu entsprechender Beschlüsse der
Räte wie aus § 41 der
Gemeindeordnung NRW (GO NRW)
folgt.
Begründung:
Die NEW Smart City GmbH ist eine 100%ige Tochter
der NEW AG.
1.
Die Stadtentfalter Holding GmbH
Die Avacon Natur
GmbH und die NEW Smart City GmbH beabsichtigen, ihr gemeinsames Engagement im
vielversprechenden Bereich Quartierslösungen außerhalb des Versorgungsgebietes
der NEW zu intensivieren und gesellschaftsrechtlich in einer Holding zu
bündeln.
Die nachfolgende
Grafik stellt die geplante Gesellschaftsstruktur dar:
Vor diesem
Hintergrund wird die Avacon Natur GmbH die Stadtentfalter Holding GmbH gründen
und mit einem Stammkapital von 50.000 € ausstatten. Diese Gesellschaft soll fortan
als Holding fungieren. Vereinbart ist, dass die NEW Smart City GmbH der
Stadtentfalter Holding GmbH beitritt, in dem sie 50 % der Geschäftsanteile zu
einem Kaufpreis in Höhe von 25.000 € von der Avacon Natur GmbH erwirbt.
Gleichzeitig soll der bestehende Gesellschaftsvertrag neu gefasst und unter
anderem in der Firmierung sowie an die kommunalrechtlichen Vorgaben angepasst
werden.
Die
Gesellschaftsverträge der Stadtentfalter Holding GmbH sowie aller ihrer
Tochtergesellschaften sind nahezu identisch.
Unternehmensgegenstand
ist „Die Lieferung von Wärme, Kälte und Energie sowie der Bau und Betrieb
konventioneller und regenerativer Strom-, Wärme- und Kälteerzeugungs- und
-verteilungsanlagen sowie EV(Electric Vehicle)-Ladeinfrastruktur und hiermit im
Zusammenhang stehender Infrastrukturanlagen im Rahmen von Immobilienprojekten
sowie die Erbringung von Beratungsleistungen, Managementleistungen,
Ingenieursdienstleistungen, Planungen, Entwicklungen, Umsetzungen und der
Betrieb von Versorgungs- und Kommunikationsinfrastruktur.“
Die
Geschäftsführung der Tochtergesellschaften wird voraussichtlich
personenidentisch mit den Mitgliedern der Geschäftsführung der Stadtentfalter
Holding GmbH sein. Jeweils ein Mitglied der Geschäftsführung wird von der NEW
Smart City GmbH und ein Mitglied von der Avacon Natur GmbH vorgeschlagen. In
der Gesellschafterversammlung ist ein Stimmquorum von 80,1 % vorgesehen. Dieses
ist der „Standard“ in den Gesellschaftsverträgen der Quartiersentwicklungen der
Avacon Natur GmbH. Faktisch bedeutet dieses Stimmquorum eine einstimmige
Beschlussfassung in der Gesellschafterversammlung der Stadtentfalter Holding
GmbH.
Der aktuelle
Entwurfsstand des Gesellschaftsvertrages ist beigefügt (Anlage 1).
2.
Die Stadtentfalter GmbH (künftig firmierend als
Stadtentfalter Seestadt mg+ GmbH)
Komplettiert
werden soll die Bündelung unter der Stadtentfalter Holding GmbH durch die
Änderung der Gesellschafterstruktur der heutigen Stadtentfalter GmbH. Die
Gesellschafter Avacon Natur GmbH und NEW Smart City GmbH sollen ihre
Gesellschafterstellung an die Stadtentfalter Holding GmbH übergeben, so dass
diese alleinige Gesellschafterin der Stadtentfalter GmbH wird. Außerdem soll
die Stadtentfalter GmbH in Stadtentfalter Seestadt mg+ GmbH umfirmiert werden
(Anlage 2 und 3).
3.
Die Stadtentfalter Erkrath GmbH
Es ist geplant,
das Quartier „Düssel-Terrassen“ in Erkrath in einer Projektgesellschaft, der
Stadtentfalter Erkrath GmbH, gemeinsam mit der Avacon Natur GmbH zu entwickeln.
Aufgrund von
Förderungen (Teil des Reallabors der Energiewende mit dem Titel TransUrban.NRW
wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz gefördert) besteht
bereits die entsprechende Projektgesellschaft unter der Firmierung QDTE GmbH
mit Sitz in Sarstedt sowie einem Stammkapital in Höhe von 25.000 €. Vor
Beitritt der NEW Smart City GmbH zur Stadtentfalter Holding GmbH soll diese
Gesellschaft zu 100 % von der Stadtentfalter Holding GmbH übernommen werden.
Der bestehende Gesellschaftsvertrag wird dann ebenfalls neu gefasst. Der
aktuelle Entwurfsstand ist beigefügt (Anlage 4).
Zweck der
Stadtentfalter Erkrath GmbH soll zunächst die Energieversorgung des
Mischquartiers Düssel-Terrassen in Erkrath sein. Das Mischquartier
Düssel-Terrassen wurde vom Immobilienentwickler Catella Project Management GmbH
erworben und wird jetzt auf dem Areal entwickelt. Im Quartier werden unter
anderem Büroflächen und Wohnbebauungen realisiert.
4.
Die Stadtentfalter Quartiere GmbH
Neben der
Stadtentfalter Erkrath GmbH soll eine weitere Projektgesellschaft, die
Stadtentfalter Quartiere GmbH, als 100%ige Tochtergesellschaft der
Stadtentfalter Holding GmbH die Bündelung verstärken. Die Gesellschaft besteht
bereits als „Vorratsgesellschaft“ unter der Firmierung Avacon Natur 2.
Beteiligungs-GmbH mit Sitz in Sarstedt und ist mit einem Stammkapital in Höhe
von 25.000 € ausgestattet.
Zweck der
Stadtentfalter Quartiere GmbH soll die Bündelung von kleineren Projekten zur
Energieversorgung von Quartieren sein, für die eine eigenständige
Projektgesellschaft wirtschaftlich nicht sinnvoll ist. Wie bei der
Stadtentfalter Erkrath GmbH wird der bestehende Gesellschaftsvertrag mit
Beitritt der NEW Smart City GmbH zur Stadtentfalter Holding GmbH neu gefasst.
Der Entwurfsstand ist als Anlage beigefügt (Anlage 5).
5.
Künftige Gesellschaftsstruktur der NEW Smart
City GmbH
Mit dieser neuen
Ausrichtung fokussiert sich die NEW Smart City GmbH vornehmlich auf
Quartierslösungen im NEW-Versorgungsgebiet und die Stadtentfalter Holding GmbH
im Wesentlichen auf das überregionale Geschäft.
Nachstehende
Grafik zeigt die geplante neue Strukturierung:
Die
Marktanalysen der Gesellschaften (Anlage 6) wurden im Rahmen des
Branchendialogs der IHK, der Kreishandwerkerschaft sowie der Gewerkschaft Verdi
zur Stellungnahme übermittelt. Die Stellungnahmen sind ebenfalls der
Beratungsvorlage als Anlage 7 – 9 beigefügt. Die
Gewerkschaft Verdi hat sich bisher trotz mehrfacher Erinnerung nicht geäußert,
so dass aktuell davon ausgegangen wird, dass keine Einwände gegen die
Neugründungen vorliegen.
Gemäß § 108 Abs. 6 lit a GO NRW bedarf es
hinsichtlich der Gründung von neuen Gesellschaften der vorherigen Zustimmung des Rates. Die
Entscheidung des Rates steht unter dem Vorbehalt, dass das Anzeigeverfahren
gemäß § 115 Abs. 1
GO NRW bei der Aufsichtsbehörde ohne Beanstandungen abgeschlossen wird.
Finanzielle
Auswirkungen
-------------------------------
Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffung-/Herstellungskosten) € |
jährliche Folgekosten/-lasten,
Sachkosten € Personalkosten € keine
|
Finanzierung Eigenanteil(i.d.R.= Kreditbedarf) € |
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge) € |
Einmalige oder jährliche laufende
Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapital- dienst, Folgelasten ohne
kalkulatorische Kosten) € |
Veranschlagung im Ergebnisplan (konsumtiv) |
im Finanzplan (investiv) |
|
|
Kostenstelle/Konto |
Anlagenverzeichnis:
Anlage 1 - Gesellschaftsvertragsentwurf der
Stadtentfalter Holding GmbH
Anlage 2 - Gesellschaftsvertragsentwurf der Stadtentfalter Seestadt mg+ GmbH
Anlage 3 - Synopse des Gesellschaftsvertrags der Stadtentfalter
GmbH/Seestadt mg+ GmbH
Anlage 4 - Gesellschaftsvertragsentwurf der
Stadtentfalter Erkrath GmbH
Anlage 5 - Gesellschaftsvertragsentwurf der
Stadtentfalter Quartiere GmbH
Anlage 6 - Marktanalyse Stadtentfalter
Holding GmbH
Anlage 7 – 9 - Stellungnahmen aus dem Branchendialog von
der IHK und KWH