Beschlussvorschlag:
- Der
Gründung der Stadtentfalter Jüchen GmbH mit einem Stammkapital in Höhe von
25.000 € durch die NEW Smart City GmbH sowie dem Entwurf des Gesellschaftsvertrages (Anlage
1) wird zugestimmt.
2.
Dem Anteilsverkauf und der Anteilsabtretung von 50
% der Anteile an der Stadtentfalter Jüchen GmbH an die Stadt Jüchen zu einem
Nominalwert in Höhe von 12.500 € wird zugestimmt.
Sachverhalt:
Durch die Einbindung der Kreiswerke
Heinsberg GmbH (KWH) in das NEW Holding-Modell zum 01.01.2015 sind die
Gesellschafter der KWH (Kreis Heinsberg, kreisangehörige Kommunen des Kreises
Heinsberg und die Gemeinde Niederkrüchten aus dem Kreis Viersen) an der NEW
Kommunalholding GmbH beteiligt. Die KWH ist nach Beitritt der
Stadtentwicklungsgesellschaft Grevenbroich GmbH zu 15,57 % an der NEW
Kommunalholding GmbH beteiligt. Diese Holding wiederum hält 57,5 % an der NEW
AG.
Somit ergeben sich für die KWH-Gesellschafter
die folgenden prozentualen mittelbaren Beteiligungen an der NEW AG:
Kreis
Heinsberg rd. 4,50 %
Stadt
Geilenkirchen rd. 0,83 %
Stadt
Übach-Palenberg rd. 0,76
%
Stadt
Hückelhoven rd. 0,69 %
Stadt
Wassenberg rd. 0,45 %
Stadt
Heinsberg rd. 0,38 %
Stadt
Erkelenz rd. 0,37 %
Gemeinde
Gangelt rd. 0,32 %
Gemeinde
Selfkant rd. 0,27 %
Gemeinde
Waldfeucht rd. 0,27 %
Stadt
Wegberg rd. 0,09 %
Gemeinde
Niederkrüchten rd. 0,02 %
zusammen rd. 8,95
%.
Trotz dieser eher geringfügigen
Beteiligungen der einzelnen Gesellschafter ergeben sich hieraus weitere
Konsequenzen, u.a. bei der Gründung von neuen Gesellschaften.
Nach den
kommunalrechtlichen Vorschriften bedarf es hierzu entsprechender Beschlüsse der
Räte wie aus § 41 der
Gemeindeordnung NRW (GO NRW)
folgt.
Begründung:
Die NEW Smart City GmbH ist eine 100%ige Tochter
der NEW AG.
Die NEW Smart City GmbH beabsichtigt, gemeinsam mit
der Stadt Jüchen das Quartier „Ressourcenschutzsiedlung Otzenrath-Süd“ in einer
gemeinsamen Projektgesellschaft zu entwickeln.
Geplant ist, dass die NEW Smart City GmbH zunächst
die gemeinsame Gesellschaft, firmierend als Stadtentfalter Jüchen GmbH, als
100%ige Tochter der NEW Smart City GmbH gründet und zu einem späteren Zeitpunkt
50 % der Geschäftsanteile an die Stadt Jüchen verkauft. Möglicherweise erfolgt
die Gründung auch direkt gemeinsam durch die NEW Smart City GmbH und die Stadt
Jüchen GmbH.
Die nachfolgende Grafik zeigt die künftige
Einbindung der Stadtentfalter Jüchen GmbH in die NEW Smart City GmbH.
Die Stadtentfalter Jüchen GmbH soll mit einem
Stammkapital in Höhe von 25.000 € ausgestattet werden, an dem die NEW Smart
City GmbH und die Stadt Jüchen jeweils zur Hälfte beteiligt sein sollen. Die
Geschäftsführung soll aus zwei Mitgliedern bestehen – ein Mitglied wird von der
Stadt Jüchen entsandt und ein Mitglied von der NEW Smart City GmbH.
Unternehmensgegenstand der Gesellschaft ist die
Lieferung von Wärme, Kälte und Energie sowie der Bau und Betrieb
konventioneller und regenerativer
Strom-, Wärme- und Kälteerzeugungs- und -verteilungsanlagen und hiermit
im Zusammenhang stehender lnfrastrukturanlagen im Rahmen von
Immobilienprojekten sowie die Erbringung von Beratungsleistungen,
Managementleistungen, Ingenieursdienst-leistungen, Planungen, Entwicklungen,
Umsetzungen und der Betrieb von Versorgungs- und Kommunikationsinfrastruktur.
Der Entwurf des Gesellschaftsvertrages ist als Anlage 1 beigefügt.
Die Entwicklung der Infrastruktur für Wärme- und
Kälteversorgung der Ressourcensiedlung Otzenrath-Süd wird die Stadtentfalter
Jüchen GmbH nach ihrer Gründung von der Stadtentfalter GmbH übernehmen.
Darüber hinaus hat die NEW Smart City GmbH über die
Stadtentfalter GmbH die für dieses Innovationsvorhaben bestehenden
Fördermöglichkeiten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
(Bundesförderung für effiziente Wärmenetze Modellvorhaben Wärmenetzsysteme 4.0)
beantragt. Ein positiver Bescheid des Fördermittelträgers über die Zusage der
Förderung liegt der Stadtentfalter GmbH vor. Das Investitionsvolumen für die
Energieversorgung der Ressourcenschutzsiedlung Otzenrath-Süd beläuft sich auf
rund 2,9 Mio. € und erwirtschaftet eine voraussichtliche Gesamtkapitalrendite
nach Steuern von rund 5,3 %. Die Investitionen in Infrastrukturmaßnahmen
erfolgen, wie im Bereich der Energieversorgung von Quartieren üblich, sukzessiv
und analog zum Baufortschritt des Quartiers.
Das
vorgestellte Projekt ist das erste Ressourcenschutz-Quartier, welches die
NEW-Gruppe im Rhein-Kreis Neuss umsetzt. Die Geschäftsführung der NEW Smart
City GmbH verspricht sich eine Signalwirkung für weitere Projekte in der
Region. Im Hinblick auf das große Interesse der Stadt Jüchen, mit der
NEW-Gruppe weitere Projekte partnerschaftlich voranzutreiben und umzusetzen,
hält die Geschäftsführung der NEW Smart City GmbH eine Umsetzung trotz
Unterschreitung der Ziel-Gesamtkapitalrendite von 5,5% nach Steuern für
sinnvoll.
Die
Marktanalyse der Gesellschaft (Anlage 2) wurde im Rahmen des Branchendialogs
der IHK, der Kreishandwerkerschaft sowie der Gewerkschaft Verdi zur
Stellungnahme übermittelt. Bislang wird die Stellungnahme der
Kreishandwerkerschaft sowohl zur Gründung der Stadtentfalter Holding GmbH als
auch für die Gesellschaftsgründung der Stadtentfalter Jüchen GmbH als geltend
gewertet, da zu letzteren explizit bislang keine zusätzliche Stellungnahme abgegeben wurde. Die
Stellungnahmen sind der Beratungsvorlage als Anlagen 3 - 5 beigefügt. Die Gewerkschaft Verdi hat sich bisher trotz
mehrfacher Erinnerung nicht geäußert, so dass aktuell davon ausgegangen
wird, dass keine Einwände gegen die
Neugründung vorliegen.
Gemäß § 108 Abs. 6
lit a GO NRW bedarf es hinsichtlich der Gründung von neuen Gesellschaften der vorherigen Zustimmung des Rates. Die
Entscheidung des Rates steht unter dem Vorbehalt, dass das Anzeigeverfahren
gemäß § 115 Abs. 1
GO NRW bei der Aufsichtsbehörde ohne Beanstandungen abgeschlossen wird.
Finanzielle
Auswirkungen
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Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffung-/Herstellungskosten) € |
jährliche Folgekosten/-lasten,
Sachkosten € Personalkosten € keine
|
Finanzierung Eigenanteil(i.d.R.= Kreditbedarf) € |
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge) € |
Einmalige oder jährliche laufende
Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapital- dienst, Folgelasten ohne
kalkulatorische Kosten) € |
Veranschlagung im Ergebnisplan (konsumtiv) |
im Finanzplan (investiv) |
|
|
Kostenstelle/Konto |
Anlagenverzeichnis:
Anlage 1 - Gesellschaftsvertragsentwurf der
Stadtentfalter Jüchen GmbH
Anlage 2 - Marktanalyse Stadtentfalter Jüchen
GmbH
Anlage 3 – 5 - Stellungnahmen aus dem Branchendialog von
der IHK und KWH