Betreff
Beteiligung der NEW Kommunalholding GmbH an der NEW AG hier: Anpassung des Gesellschaftsvertrages der NEW Niederrhein Energie und Wasser GmbH
Vorlage
BV/FB5/104/2022
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Änderung des Gesellschaftsvertrags der NEW Niederrhein Energie und Wasser GmbH entsprechend der beigefügten Synopse wird zugestimmt.

 

  1. Der Vertreter der Stadt Wassenberg in der Kreiswerke Heinsberg GmbH wird ermächtigt, die Änderungen kurzfristig bei der nächsten Gesellschafterversammlung zu beschließen.

Der Vertreter der Stadt Wassenberg in den entsprechenden Gremien wird ermächtigt, redaktionellen Änderungen des Gesellschaftsvertrages zuzustimmen. 

 


Sachverhalt:

 

Durch die Einbindung der Kreiswerke Heinsberg GmbH (KWH) in das NEW Holding-Modell zum 01.01.2015 sind die Gesellschafter der KWH (Kreis Heinsberg, kreisangehörige Kommunen des Kreises Heinsberg und die Gemeinde Niederkrüchten aus dem Kreis Viersen) an der NEW Kommunalholding GmbH beteiligt. Die KWH ist nach Beitritt der Stadtentwicklungsgesellschaft Grevenbroich GmbH zu 15,57 % an der NEW Kommunalholding GmbH beteiligt. Diese Holding wiederum hält 57,5 % an der NEW AG.

 

Somit ergeben sich für die KWH-Gesellschafter die folgenden prozentualen mittelbaren Beteiligungen an der NEW AG:

 

Kreis Heinsberg                               rd.  4,50 %

Stadt Geilenkirchen                       rd.  0,83 %

Stadt Übach-Palenberg                rd.  0,76 %

Stadt Hückelhoven                         rd.  0,69 %

Stadt Wassenberg                          rd.  0,45 %

Stadt Heinsberg                               rd.  0,38 %

Stadt Erkelenz                                  rd.  0,37 %

Gemeinde Gangelt                         rd.  0,32 %

Gemeinde Selfkant                        rd.  0,27 %

Gemeinde Waldfeucht                 rd.  0,27 %

Stadt Wegberg                                 rd.  0,09 %

Gemeinde Niederkrüchten         rd.  0,02 %

zusammen                                        rd.  8,95 %.

 

 

Trotz dieser eher geringfügigen Beteiligungen der einzelnen Gesellschafter ergeben sich hieraus weitere Konsequenzen, u.a. bei der Änderung von Gesellschaftsverträgen von Tochter- oder Enkelgesellschaften der NEW AG.

 

Nach den kommunalrechtlichen Vorschriften bedarf es hierzu entsprechender Beschlüsse der Räte wie aus § 41 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) folgt.

Begründung:

Im Zuge der vom Vorstand der NEW AG initiierten Prüfung der Unternehmensgegenstände auf die Wahrung der Geschäftsidentität innerhalb der NEW-Gruppe, ist aufgefallen, dass der Unternehmensgegenstand der NEW Niederrhein Energie und Wasser GmbH nicht vollumfänglich die für sie vorgesehenen Tätigkeitsfelder umfasst. Der Unternehmensgegenstand stellt Grenzen der Geschäftsführungsbefugnis für die Geschäftsführung dar (§ 37 des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG)). Die neuen Geschäftsfelder, die die NEW Niederrhein Energie und Wasser GmbH übernehmen soll, müssen sich im Unternehmensgegenstand widerspiegeln. Dazu sollen § 3 sowie die nachfolgend aufgeführten Paragraphen  angepasst werden.

 

In § 11 Abs. 4 soll im Jahresabschluss ein Verweis auf das Haushaltsgrundsätzegesetz sowie auf die Transparenzregelung aufgenommen werden.

 

Weiterhin sollen diese Änderungen des Gesellschaftsvertrages dazu genutzt werden, diesen auf eine genderkonforme Sprache anzupassen, wobei das Geschlecht der Gesellschafter davon ausgenommen ist. Außerdem erfolgt eine Ergänzung um einen Verweis auf das Landesgleichstellungsgesetz (§14 des Gesellschaftsvertrages)

 

Der Entwurf des neuen Gesellschaftsvertrags sowie die Synopse mit den Änderungen zwischen aktuellem und neuen Gesellschaftsvertrag sind beigefügt (Anlagen 1 und 2).

 

Gemäß § 108 Abs. 6 lit b GO NRW bedarf es hinsichtlich der wesentlichen Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 der  vorherigen Zustimmung des Rates. Die Entscheidung des Rates steht unter dem Vorbehalt, dass das Anzeigeverfahren gemäß § 115 Abs. 1 GO NRW bei der Aufsichtsbehörde ohne Beanstandungen abgeschlossen wird.

 


Finanzielle Auswirkungen

 

  ja                nein

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Gesamtkosten der Maßnahmen (Be­schaffung-/Her­stel­lungs­kosten)

 

 

 

 

                                

jährliche Folge­kosten/-lasten, Sachkosten

                             

 

Personalkosten

 

                             

                 keine 

Finanzierung

Eigenan­teil(i.d.R.=

Kreditbedarf)

 

 

 

 

                             

Objektbe­zo­ge­ne Ein­nah­men (Zu­schüs­se/­Beiträ­ge)

 

 

 

                               

                              

Einmalige oder jähr­liche laufende Haus­haltsbela­stung (Mit­telabfluss, Kapital-

­die­nst, Folgela­sten ohne kalkulatori­sche Ko­sten)

 

                                       

 

 

 

Veranschla­gung

im Ergebnisplan (konsumtiv)

 

im Finanzplan (investiv)

 

 

 

Nein

 

 

 

Ja, mit €                              

Kostenstelle/Konto

 

 

 


Anlagenverzeichnis:

Anlage 1 – Entwurf des Gesellschaftsvertrags

Anlage 2 -  Synopse des Gesellschaftsvertrags