Betreff
Antrag der SPD-Fraktion vom 19.06.2022 betreffend Erstellung eines kostengünstigen Angebots an Schwimmkursen für Kinder
Vorlage
BV/FB2/101/2022
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Zur Verringerung der Nichtschwimmerquote beim Übergang von der Grundschule in die weiterführende Schule unterstützt der Rat die Durchführung eines jährlichen Kompaktkurses, unter Beteiligung aller Grundschulen, im Rahmen des Projektes „Mathe schützt nicht vor Ertrinken“, unter Bereitstellung der hierfür notwendigen Mittel von jährlich rd. € 5.000,00. 

 


Sachverhalt:

Mit Antrag der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Wassenberg vom 19.06.2022, bekanntgegeben unter TOP 2 der Ratssitzung am 15.09.2022, soll die Verwaltung beauftragt werden, ein kostengünstiges Angebot an Schwimmkursen für alle Kinder, die die erste bis sechste Klasse besuchen und im Stadtgebiet Wassenberg gemeldet sind, zu erstellen. Als Anregung wurde auf das Landesprogramm „NRW kann schwimmen“ sowie das Projekt „Mathe schützt nicht vor Ertrinken“, organisiert durch das Regionale Bildungsbüro des Kreises Heinsberg in Kooperation mit dem Kreissportbund Heinsberg, hingewiesen.

 

Begründet wird der Antrag mit der bundesweiten Feststellung der mangelnden Schwimmfähigkeit von Kindern, die durch die zahlreichen Ausfälle von Schwimmkursen und Schwimmunterricht in den Schulen im Rahmen der Corona-Pandemie noch verschärft wurde; des Weiteren mit der Zielsetzung der Landesregierung, dass jedes Kind am Ende der Grundschulzeit, spätestens jedoch am Ende der Klasse 6, sicher schwimmen können soll.

 

Eine Abfrage bei den vier städtischen Grundschulen ergab, dass in Klasse 4 rd. 25% der Kinder nicht schwimmen können und grundsätzliches Interesse an einer entsprechenden Förderung besteht.

 

In gemeinsamer Abstimmung mit den Grundschulen, dem Stadtsportverband und dem Schwimmverein Freie Schwimmer Wegberg, ist eine Durchführung, angelehnt an das Projekt „Mathe schützt nicht vor Ertrinken“, im Zeitraum 17.01.-20.01.2023 und 24.01.-27.01.2023 im Parkbad Wassenberg vorgesehen. Hierbei handelt es sich um einen Kompaktkurs über einen Zeitraum von 2 Wochen, der während der Unterrichtszeiten für alle Grundschulen eines bestimmten Jahrgangs (bevorzugt wird hierbei der zweite oder dritte Jahrgang), in Kooperation mit dem Stadtsportverband und dem Schwimmverein Freie Schwimmer Wegberg durchgeführt werden kann. Das Projekt wird durch qualifizierte Übungsleiter mit dem Bestreben durchgeführt, die Abnahme des Seepferdchen Schwimmabzeichens für alle teilnehmenden Kinder zu erreichen.

 

Bei positivem Verlauf soll das Projekt in der Folge regelmäßig, einmal jährlich durchgeführt werden (immer im gleichen Jahrgang), so dass dann möglichst alle Kinder im Übergang zur weiterführenden Schule schwimmen können.

 

Die Durchführung des Projektes ist mit anfallenden Kosten (z. B. für Aufwandsentschädigungen, Schwimmabzeichen, Beförderung) von rd. € 5.000,00/Jahr verbunden, die durch den Rat für das Haushaltsjahr 2023 und die Folgejahre als freiwillige Leistung bereitgestellt werden müssten.

 

Abschließend sei darauf hingewiesen, dass das Landesprogramm „NRW kann schwimmen“ nur auf Antrag von Verbänden und Schwimmvereinen genutzt und ausschließlich in den Schulferien (Oster-, Sommer- und Herbstferien) oder als Kompaktkurs außerhalb der Schulzeiten (z. B. an Wochenenden) entsprechend den Förderbestimmungen durchgeführt werden kann.

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen

 

  ja                nein

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Gesamtkosten der Maßnahmen (Be­schaffung-/Her­stel­lungs­kosten)

 

 

 

 

         rd. € 5.000,00

jährliche Folge­kosten/-lasten, Sachkosten

      rd. € 5.000,00

 

Personalkosten

 

                             

                 keine 

Finanzierung

Eigenan­teil(i.d.R.=

Kreditbedarf)

 

 

 

 

                             

Objektbe­zo­ge­ne Ein­nah­men (Zu­schüs­se/­Beiträ­ge)

 

 

 

                               

                              

Einmalige oder jähr­liche laufende Haus­haltsbela­stung (Mit­telabfluss, Kapital-

­die­nst, Folgela­sten ohne kalkulatori­sche Ko­sten)

 

                                       

 

 

 

Veranschla­gung

im Ergebnisplan (konsumtiv)

 

im Finanzplan (investiv)

 

 

 

Nein

 

 

 

Ja, mit €                              

Kostenstelle/Konto

 

 

 


Anlagenverzeichnis: