Betreff
Beratung und Beschlussfassung der Haushaltssatzung 2023 mit ihren Anlagen
Vorlage
BV/FB5/100/2022
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

1.      Die in der Anlage zu dieser Beschlussvorlage einzeln aufgeführten Änderungen zum Entwurf der Haushaltssatzung 2023 werden beschlossen.

 

2.      Dem vorliegenden Entwurf der Haushaltssatzung 2023 mit ihren Anlagen wird unter Berücksichtigung der Änderungen lt. vorstehender Ziffer 1 zugestimmt.

 

 


Sachverhalt:

 

Die Einbringung des Entwurfs der Haushaltssatzung 2023 mit ihren Anlagen erfolgte in der Sitzung des Rates am 03.11.2022.

 

Auf Grund aktualisierter Informationen zur Haushaltsplanung ergeben sich weitere Änderungen am Entwurf der Haushaltssatzung.

 

Dies umfasst im Wesentlichen:

 

  • Anpassung der Realsteuern an die aktuellen Veranlagungen und die neuen Orientierungsdaten des Landes gemäß Runderlass vom 22.11.2022

 

  • Anpassung der Gemeindeanteile an der Einkommensteuer und an der Umsatzsteuer gemäß den aktuellen Steuerschätzungen und der neuen Orientierungsdaten des Landes

 

  • Anpassung der Schlüsselzuweisung des Landes sowie der Kompensationsleistungen, Aufwandspauschale, Klima- und Forstpauschale, allgemeinen Investitionspauschale, Schul- und Bildungspauschale, Sportpauschale sowie Feuerschutzpauschale auf Grundlage der 1. Modellrechnung zum Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) 2023 vom 31.10.2022 und der neuen Orientierungsdaten des Landes

 

  • Anpassung der Gewerbesteuerumlage analog zur neu berechneten Entwicklung der Erträge aus der Gewerbesteuer

 

  • Anpassung der allgemeinen Kreisumlage und ihrer Mehrbelastungen auf Grundlage der aktualisierten Eckdaten zum Haushalt 2023 des Kreises Heinsberg sowie den neuen Umlagegrundlagen gemäß der der 1. Modellrechnung zum GFG 2023

 

  • Anpassung der Zinsaufwendungen auf Grund des geänderten Finanzierungsbedarfs zur Deckung der v. g. Änderungen

 

  • Anpassung der außerordentlichen Erträge nach dem NKF-COVID-19-Ukraine-Isolierungs­­gesetz NRW auf Grund der Änderungen des Einkommensteueranteils und der Schlüsselzuweisung

 

  • Anpassung der Aufnahme und Tilgung von Krediten zur Liquiditätssicherung und von Krediten für Investitionen zur Deckung des Finanzbedarfs der v. g. Änderungen

 

 

Im Ergebnisplan ergibt sich daraus im Jahr 2023 eine Verbesserung des geplanten Jahresergebnisses um insgesamt 92.000 € auf nunmehr 156.000 €.

 

Auf Grund der Anpassung der Aufnahme und Tilgung von Krediten ergibt sich im Finanzplan keine Veränderung des für das Jahr 2023 geplanten Ergebnisses. 

 

 

Die Anpassungen sind im als Anlage beigefügten Änderungsnachweis vollständig aufgeführt, erläutert und betraglich beziffert.

 

Die aktualisierten Fassungen der Haushaltssatzung sowie des Gesamtergebnisplanes und des Gesamtfinanzplanes sind ebenfalls dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt.

 


Anlagenverzeichnis:

 

  • Haushaltssatzung 2023
  • Gesamtergebnisplan 2023
  • Gesamtfinanzplan 2023
  • Änderungsnachweis zur Haushaltsplanung 2023