hier: Anpassung des Gesellschaftsvertrages der GWG Kommunal (künftig NEW aktiv Grevenbroich GmbH)
Beschlussvorschlag:
- Der Änderung des Gesellschaftsvertrags der GWG Kommunal GmbH entsprechend der beigefügten Synopse wird zugestimmt.
- Die Vertreter in der Kreiswerke Heinsberg GmbH und in der NEW Kommunalholding GmbH werden ermächtigt, die Änderungen kurzfristig bei den nächsten Gesellschafterversammlungen zu beschließen.
Sachverhalt:
Durch die Einbindung der Kreiswerke Heinsberg GmbH (KWH) in das NEW Holding-Modell zum 01.01.2015 sind die Gesellschafter der KWH (Kreis Heinsberg, kreisangehörige Kommunen des Kreises Heinsberg und die Gemeinde Niederkrüchten aus dem Kreis Viersen) an der NEW Kommunalholding GmbH beteiligt. Die KWH ist nach Beitritt der Stadtentwicklungsgesellschaft Grevenbroich GmbH zu 15,57 % an der NEW Kommunalholding GmbH beteiligt. Diese Holding wiederum hält 57,5 % an der NEW AG.
Somit ergeben sich für die KWH-Gesellschafter die folgenden prozentualen mittelbaren Beteiligungen an der NEW AG:
Kreis Heinsberg rd. 4,50 %
Stadt Geilenkirchen rd. 0,83 %
Stadt Übach-Palenberg rd. 0,76 %
Stadt Hückelhoven rd. 0,69 %
Stadt Wassenberg rd. 0,45 %
Stadt Heinsberg rd. 0,38 %
Stadt Erkelenz rd. 0,37 %
Gemeinde Gangelt rd. 0,32 %
Gemeinde Selfkant rd. 0,27 %
Gemeinde Waldfeucht rd. 0,27 %
Stadt Wegberg rd. 0,09 %
Gemeinde Niederkrüchten rd. 0,02 %
zusammen rd. 8,95 %
Trotz dieser eher geringfügigen Beteiligungen der einzelnen Gesellschafter ergeben sich hieraus weitere Konsequenzen, u.a. bei der Änderung von Gesellschaftsverträgen von Tochter- oder Enkelgesellschaften der NEW AG.
Nach den kommunalrechtlichen Vorschriften bedarf es hierzu entsprechender Beschlüsse der Räte, wie aus § 41 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW).
Als Teil des Beitritts der Stadtentwicklungsgesellschaft Grevenbroich
GmbH (SEG) zum Gesellschafterkreis der NEW Kommunalholding GmbH ist die GWG
Kommunal GmbH als sogenanntes Mitternachtsgeschäft zum Jahreswechsel 2021/2022
von der GWG Grevenbroich GmbH an die NEW Kommunalholding GmbH verkauft worden.
Beabsichtigt ist jetzt die Anpassung des Gesellschaftsvertrags an die
neuen Gesellschafterverhältnisse und die Errichtung eines fakultativen
Aufsichtsrats, der durch Grevenbroich zu besetzen ist. Außerdem soll die GWG
Kommunal GmbH in „NEW aktiv Grevenbroich GmbH“ umfirmiert werden, um die
Zugehörigkeit zur NEW-Gruppe zu betonen.
Der Entwurf des neuen Gesellschaftsvertrags sowie die Synopse mit den
Änderungen zwischen aktuellem und neuen Gesellschaftsvertrag sind beigefügt
(Anlagen 1 und 2).
Gemäß § 108 Abs. 6 lit b GO NRW bedarf es hinsichtlich der wesentlichen
Änderung des Gesellschaftsvertrages der
vorherigen Zustimmung der Räte. Die Entscheidung steht unter dem
Vorbehalt, dass das Anzeigeverfahren gemäß § 115 Abs. 1 GO NRW bei der Aufsichtsbehörde ohne
Beanstandungen abgeschlossen wird.
Finanzielle
Auswirkungen
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Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffung-/Herstellungskosten) € |
jährliche Folgekosten/-lasten,
Sachkosten € Personalkosten € keine
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Finanzierung Eigenanteil(i.d.R.= Kreditbedarf) € |
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge) € |
Einmalige oder jährliche laufende
Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapital- dienst, Folgelasten ohne
kalkulatorische Kosten) € |
Veranschlagung im Ergebnisplan (konsumtiv) |
im Finanzplan (investiv) |
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Kostenstelle/Konto |
Anlagenverzeichnis:
Anlage 1 – Entwurf des Gesellschaftsvertrags
Anlage 2 -
Synopse des Gesellschaftsvertrags