Betreff
Beratung und Beschlussfassung der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Wassenberg
Vorlage
BV/FB5/083/2022
Aktenzeichen
133.01.001
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Wassenberg, die als Anlage 1 beigefügte Friedhofsgebührensatzung der Stadt Wassenberg zu beschließen und mit Wirkung vom 01.01.2023 in Kraft zu setzen.


Sachverhalt:

Die Friedhofsgebührensatzung enthält neben einigen rein formalen Änderungen (alle Änderungen sind in rot dargestellt) insgesamt drei konkrete Anpassungen:

  • Unter Tarif-Nr. 1.5.3 des anhängenden Gebührentarifs wird die Gebühr für Baumurnen­gräber festgesetzt.
  • Unter den Tarif-Nrn. 4.1 - 4.8 wurden die Gebühren für die Einebnung von Grabstätten (sofern die Angehörigen die Einebnung nicht selbst durchführen) den tatsächlich entstehenden Kosten angepasst.
  • Unter Tarif-Nrn. 4.9.1 und 4.9.2 wurden die Gebühren für die Unterhaltung der Flächen bei vorzeitig aufgegebenen Grabstätten bis zum Ablauf der jeweiligen Ruhefrist sachgereicht angepasst.


Finanzielle Auswirkungen

  ja                nein

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Gesamtkosten der Maßnahmen (Be­schaffung-/Her­stel­lungs­kosten)

                                

jährliche Folge­kosten/-lasten, Sachkosten

                             

Personalkosten

                             

                 keine 

Finanzierung

Eigenan­teil(i.d.R.=

Kreditbedarf)

                             

Objektbe­zo­ge­ne Ein­nah­men (Zu­schüs­se/­Beiträ­ge)

                               

                              

Einmalige oder jähr­liche laufende Haus­haltsbela­stung (Mit­telabfluss, Kapital-

­die­nst, Folgela­sten ohne kalkulatori­sche Ko­sten)

                                       

Veranschla­gung

im Ergebnisplan (konsumtiv)

im Finanzplan (investiv)

Nein

Ja, mit €                              

Kostenstelle/Konto

91330100


Anlagenverzeichnis: