Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Wassenberg, die als Anlage 1 beigefügte Friedhofsgebührensatzung der Stadt Wassenberg zu beschließen und mit Wirkung vom 01.01.2023 in Kraft zu setzen.
Sachverhalt:
Die Friedhofsgebührensatzung enthält neben einigen rein formalen Änderungen (alle Änderungen sind in rot dargestellt) insgesamt drei konkrete Anpassungen:
- Unter Tarif-Nr. 1.5.3 des anhängenden Gebührentarifs wird die Gebühr für Baumurnengräber festgesetzt.
- Unter den Tarif-Nrn. 4.1 - 4.8 wurden die Gebühren für die Einebnung von Grabstätten (sofern die Angehörigen die Einebnung nicht selbst durchführen) den tatsächlich entstehenden Kosten angepasst.
- Unter Tarif-Nrn. 4.9.1 und 4.9.2 wurden die Gebühren für die Unterhaltung der Flächen bei vorzeitig aufgegebenen Grabstätten bis zum Ablauf der jeweiligen Ruhefrist sachgereicht angepasst.
Finanzielle
Auswirkungen
-------------------------------
Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffung-/Herstellungskosten)
€ |
jährliche Folgekosten/-lasten,
Sachkosten €
Personalkosten
€ keine
|
Finanzierung Eigenanteil(i.d.R.= Kreditbedarf)
€ |
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)
€ |
Einmalige oder jährliche laufende
Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapital- dienst, Folgelasten ohne
kalkulatorische Kosten)
€ |
Veranschlagung im Ergebnisplan (konsumtiv) |
im Finanzplan (investiv) |
|
|
Kostenstelle/Konto
91330100 |
Anlagenverzeichnis: