Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Wassenberg, die als Anlage beigefügte Satzung über das Friedhofswesen in der Stadt Wassenberg zu beschließen und mit Wirkung vom 01.01.2023 in Kraft zu setzen.
Sachverhalt:
Bislang war das Friedhofswesen durch Satzung dem Stadtbetrieb Wassenberg, AöR, übertragen. Dieser hatte in eigener Zuständigkeit eine Friedhofssatzung erlassen. Mit der Wiedereingliederung der Anstalt öffentlichen Rechts zum 01.01.2023 in die Stadt Wassenberg ist es formal notwendig, diese Satzung durch die Stadt zu erlassen.
Mit diesem Verfahrensschritt wurden gleichzeitig kleinere textliche Anpassungen nach der Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes vorgenommenn.
Die einzige Erweiterung in der Friedhofssatzung beinhaltet die Aufnahme des § 22 „Baumurnengräber“. Damit wird ein gesondertes Grabfeld auf dem Waldfriedhof Wassenberg für eine mehrjährige Testphase ausgewiesen, entsprechend der Vorgabe des Haupt- und Finanzausschusses vom 19.02.2019.
Die Änderungen sind farblich gedruckt.
Finanzielle
Auswirkungen
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Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffung-/Herstellungskosten) € |
jährliche Folgekosten/-lasten,
Sachkosten € Personalkosten € keine
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Finanzierung Eigenanteil(i.d.R.= Kreditbedarf) € |
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge) € |
Einmalige oder jährliche laufende
Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapital- dienst, Folgelasten ohne
kalkulatorische Kosten) € |
Veranschlagung im Ergebnisplan (konsumtiv) |
im Finanzplan (investiv) |
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Kostenstelle/Konto 91330100 |
Anlagenverzeichnis: