Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die beiliegende Gebührenbedarfsberechnung (Anlage 1) zu beschließen.
Sachverhalt:
Die Abrechnung dieses Gebührenhaushaltes 2021 führte zu einem Fehlbetrag in Höhe von 94,28 €. Dieser wird unmittelbar in die Kalkulation 2023 eingestellt.
Mit einem Anschluss im Jahr 2022 an die öffentliche Abwasseranlage reduziert sich die Anzahl der Gebührenpflichtigen weiter. Es wird trotzdem von einer konstanten Entsorgungsmenge ausgegangen.
Die Gebühr die Entsorgung bleibt konstant bei 18,00 €/m³.
Finanzielle
Auswirkungen
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Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffung-/Herstellungskosten) € |
jährliche Folgekosten/-lasten,
Sachkosten € Personalkosten € keine
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Finanzierung Eigenanteil(i.d.R.= Kreditbedarf) € |
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge) € |
Einmalige oder jährliche laufende
Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapital- dienst, Folgelasten ohne
kalkulatorische Kosten) € |
Veranschlagung im Ergebnisplan (konsumtiv) |
im Finanzplan (investiv) |
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Kostenstelle/Konto 91130200 |
Anlagenverzeichnis: