Betreff
Beratung und Beschlussfassung zur Kalkulation der Gebühr über die Entsorgung des Inhalts der Grundstücksentwässerungsanlagen 2023
Vorlage
BV/FB5/080/2022
Aktenzeichen
113.01.002
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die beiliegende Gebührenbedarfsberechnung (Anlage 1) zu beschließen.

 


Sachverhalt:

Die Abrechnung dieses Gebührenhaushaltes 2021 führte zu einem Fehlbetrag in Höhe von 94,28 €. Dieser wird unmittelbar in die Kalkulation 2023 eingestellt.

Mit einem Anschluss im Jahr 2022 an die öffentliche Abwasseranlage reduziert sich die Anzahl der Gebührenpflichtigen weiter. Es wird trotzdem von einer konstanten Entsorgungs­menge ausgegangen.

Die Gebühr die Entsorgung bleibt konstant bei 18,00 €/m³.

 


Finanzielle Auswirkungen

 

  ja                nein

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Gesamtkosten der Maßnahmen (Be­schaffung-/Her­stel­lungs­kosten)

 

 

 

 

                                

jährliche Folge­kosten/-lasten, Sachkosten

                             

 

Personalkosten

 

                             

                 keine 

Finanzierung

Eigenan­teil(i.d.R.=

Kreditbedarf)

 

 

 

 

                             

Objektbe­zo­ge­ne Ein­nah­men (Zu­schüs­se/­Beiträ­ge)

 

 

 

                               

                              

Einmalige oder jähr­liche laufende Haus­haltsbela­stung (Mit­telabfluss, Kapital-

­die­nst, Folgela­sten ohne kalkulatori­sche Ko­sten)

 

                                       

 

 

 

Veranschla­gung

im Ergebnisplan (konsumtiv)

 

im Finanzplan (investiv)

 

 

 

Nein

 

 

 

Ja, mit €                              

Kostenstelle/Konto

 

 

91130200

 


Anlagenverzeichnis: