Betreff
Beratung und Beschlussfassung zur Kalkulation der Abfallgebühren 2023 und Erlass der 13. Änderungssatzung zur Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung
Vorlage
BV/FB5/078/2022
Aktenzeichen
112.01.001
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die beiliegende Gebührenbedarfsberechnung zur Abfallentsorgung (Anlage 1) zu Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Wassenberg, die im Entwurf vorgelegte 13. Änderungssatzung (Anlage 2) zu beschließen und mit Wirkung vom 01.01.2023 in Kraft zu setzen.

 


Sachverhalt:

Die Abrechnung des Gebührenhaushalts Abfallwirtschaft 2021 endete mit einer Zuführung zum Gebührenausgleich in Höhe von 44.883,47 €, so dass der Bestand auf 56.166,21 € anstieg. Für das Jahr 2022 war weder eine Auflösung noch eine Zuführung in der Kalkulation vorgesehen. Nach dem derzeitigen Stand wird mit einer Auflösung von rd. 10.000 € gerechnet. Der voraussichtlich verbleibende Sonderposten wird in den Jahren 2023 und 2024 aufgelöst. Für das Jahr 2023 sind in die Kalkulation 22.000 € eingestellt worden.

 

1)            voraussichtliche Aufwendungen

 

Der Kreis Heinsberg wird voraussichtlich die Abfallgebühren (sowohl Grundgebühr als auch Gewichtsgebühr) ab 01.01.2023 anheben. Steigende Kosten für Energie und Personal führen zu höheren Aufwendungen und zwangsläufig zu höheren Gebühren. 

Die geplante CO2-Bepreisung für die Verbrennung des Abfalls ab 01.01.2023 wurde bislang nicht in die Gebührenkalkulation des Kreises eingestellt, da derzeit nicht klar ist, ob und in welchem Umfang diese Kosten entstehen werden. 

 

Die Unternehmervergütungen steigen aufgrund gestiegener Energie- und Personalkosten. Gleichzeitig bleiben die Anzahl der Sperrmüll- und Elektroschrottsammlungen nach wie vor auf hohem Niveau.

 

Steigende Einwohnerzahlen haben auch höhere Aufwendungen für die Sammlung der Wertstoffe und des Abfalls zur Folge. Gleichzeitig werden in der Kalkulation auch mehr Abfallgefäße berücksichtigt.

 

2)            voraussichtliche Erträge

 

Zu Beginn der Corona-Pandemie sanken die Erträge für Altpapier auf ein Rekordtief. Seitdem sind sie kontinuierlich gestiegen, so dass man sich z.Zt. in einem Rekordhoch befindet. Im Zuge der abschwächenden Konjunktur ist aber fraglich, ob dieses Preisniveau gehalten werden kann. Darüber hinaus ist es sehr auffällig, dass trotz steigender Einwohnerzahlen die Sammlungsmenge für Papier/Pappe/Kartonagen seit 2016 deutlich gesunken ist (1.501 t in 2016 zu 1.240 t in 2022 - hochgerechnet).

 

 

Insgesamt führen die gestiegenen Aufwendungen zu folgenden neuen Gebührensätzen:

 

bei wöchentlicher Entsorgung

 

(vorher)

für ein 35 l-Gefäß

 

180,00 €

(175,00 €)

für ein 50 l-Gefäß

 

238,00 €

(232,00 €)

bei zweiwöchentlicher Entsorgung

 

 

für ein 35 l-Gefäß

 

90,00 €

(87,50 €)

für ein 50 l-Gefäß

 

119,00 €

(116,00 €)

für ein 1.100 l-Gefäß

 

2.613,00 €

(2.550,00 €)

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen

 

  ja                nein

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Gesamtkosten der Maßnahmen (Be­schaffung-/Her­stel­lungs­kosten)

 

 

 

 

                                

jährliche Folge­kosten/-lasten, Sachkosten

                             

 

Personalkosten

 

                             

                 keine 

Finanzierung

Eigenan­teil(i.d.R.=

Kreditbedarf)

 

 

 

 

                             

Objektbe­zo­ge­ne Ein­nah­men (Zu­schüs­se/­Beiträ­ge)

 

 

 

                               

                              

Einmalige oder jähr­liche laufende Haus­haltsbela­stung (Mit­telabfluss, Kapital-

­die­nst, Folgela­sten ohne kalkulatori­sche Ko­sten)

 

                                       

 

 

 

Veranschla­gung

im Ergebnisplan (konsumtiv)

 

im Finanzplan (investiv)

 

 

 

Nein

 

 

 

Ja, mit €                              

Kostenstelle/Konto

 

 

91120100

 


Anlagenverzeichnis: