Beschlussvorschlag:
Der Antrag wird nach Abwägung der Vor- und Nachteile abgelehnt mit der Folge, dass keine Pfandringe an zentralen Mülleimern im Stadtgebiet Wassenberg angebracht werden.
Sachverhalt:
Mit gemeinsamen Schreiben vom 04.05.2021 beantragen die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und die SPD-Fraktion das Anbringen von Pfandringen an zentralen Mülleimern im Stadtgebiet Wassenberg. Als Begründung werden unter anderem Aspekte der Nachhaltigkeit, soziale Gerechtigkeit und eines würdevollen Zuverdienens durch Pfandentnahmen angeführt. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf den anliegenden Antrag verwiesen.
In der Zwischenzeit wurde die Thematik mehrfach durch das Jugendhaus CultureClash aufgegriffen und war auch Bestandteil verschiedener Runder Tische, die durch das Jugendhaus ausgerichtet wurden. Seit Mai 2021 wurden sogenannte Pfandparkplätze, die selbst hergestellt wurden, probeweise an verschiedenen Orten in Wassenberg angebracht. So sollte ermittelt werden, ob und wie diese angenommen werden. Die am ZOB sowie am Skatepark angebrachten Behältnisse haben sich den Erfahrungen nach jedoch nicht etabliert und wurden kurz nach ihrer Anbringung auch bereits zerstört. Unklar bleibt dahingehend also zunächst, ob dies mit stabileren Modellen hätte verhindert und eine weitere Nutzung über einen längeren Zeitraum ermöglicht werden können. Der am Tor des Jugendhauses angebrachte Pfandparkplatz wird hingegen auch aktuell noch regelmäßig genutzt.
Im Rahmen der allgemeinen Diskussion wird vielfach auf positive Beispiele in anderen Kommunen verwiesen. Der Verbund kommunaler Unternehmen e.V. hat in dieser Sache und in Bezug auf Fallbeispiele aus verschiedenen Kommunen eine Infoschrift herausgegeben, in der verschiedene Formen von Pfandflaschenhalterungen ausführlich beschrieben und deren Pro und Contra gegenübergestellt werden. Inhaltlich sei hierzu auf die als Anlage beigefügte Infoschrift verwiesen.
Zusammenfassend wurde hieraus sodann eine Liste erstellt, in der alle in der grundsätzlichen Diskussion genannten Argumente thematisch geordnet zusammengetragen wurden. Für die verwaltungsseitige Bewertung wurde daher insbesondere die auf den Seiten 10 bis 12 enthaltene Gegenüberstellung – unter Berücksichtigung der dort erläuterten Prämissen, vor allem dem Umstand, dass diese keine eindeutige Lösung bereitstellt und stets der Einzelfall zu sehen ist – zugrunde gelegt.
Insgesamt war auffallend, dass zu allen Themenbereichen, namentlich die Bereiche „Hilfe für Flaschensammler?“, „Optimierung des Pfandkreislaufs?“, „Soziales Engagement?“, „Gefährdung für Kinder/Passanten?“, „Entwicklung Vandalismus/Lärmbelästigung/ Missbrauch?“ sowie „Verbesserung der Stadtsauberkeit?“, „Reduzierung der Kosten“ und „Abfallbehälter“, die negativen Argumente eindeutig überwiegen – auch wenn diese für sich genommen auch jeweils positive Aspekte mit sich bringen. Insbesondere kann die zunächst positive Zielsetzung letztlich in den seltensten Fällen in der Praxis tatsächlich erreicht werden.
Stellt man diese Erwägungen nun zusätzlich in den Kontext eines Kosten-/ Nutzenverhältnisses fällt dieses nach hiesiger Bewertung negativ aus. Insbesondere die mit einer flächendeckenden Ausstattung verbundenen Kosten begründen eine Umsetzung im Hinblick auf den relativ geringen Ertrag für einzelne Betroffene nicht notwendigerweise – auch wenn grundsätzlich jeder Zugewinn als erfreulich zu bewerten wäre. Alleine der regelmäßig zu erwartende Pflegeaufwand überstiege jedoch auch bereits die derzeitigen Kapazitäten des Bauhofes. Die im Antrag angeführte Nachhaltigkeit kann ausweislich der Argumentationen im Bereich „Optimierung des Pfandkreislaufs“ voraussichtlich ebenfalls nicht verbessert werden. Gleiches gilt für den Aspekt der sozialen Gerechtigkeit, sofern man die Argumente in den Bereichen „Hilfe für die Flaschensammler?“ und „Soziales Engagement?“ betrachtet.
Auf Wassenberg bezogen könnten sich an einigen zentralen Stellen im Stadtgebiet (insbesondere in der Gartenachse oder am Roßtorplatz) darüber hinaus Interessenkonflikte hinsichtlich der touristischen und/oder gastronomischen Ausrichtung ergeben. Die Anbringung von Pfandringen an zentralen Punkten im Stadtgebiet kann nach alledem nicht empfohlen werden.
Finanzielle
Auswirkungen
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Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffung-/Herstellungskosten)
€ |
jährliche Folgekosten/-lasten,
Sachkosten €
Personalkosten
€ keine
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Finanzierung Eigenanteil(i.d.R.= Kreditbedarf)
€ |
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)
€ |
Einmalige oder jährliche laufende
Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapital- dienst, Folgelasten ohne
kalkulatorische Kosten)
€ |
Veranschlagung im Ergebnisplan (konsumtiv) |
im Finanzplan (investiv) |
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Kostenstelle/Konto
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Anlagenverzeichnis:
- Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der SPD-Fraktion vom 04.05.2021
- Infoschrift Verbund kommunaler Unternehmen e.V.