Betreff
Antrag der WFW-Fraktion vom 05.04.2022 betreffend Förderung von Mini-Solaranlagen (Balkonkraftwerke) für private Haushalte
Vorlage
BV/FB6/071/2022
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept zur Förderung von Mini-Solaranlagen (Balkonkraftwerke) für private Haushalte zu erarbeiten. Den ersten 50 Antragstellenden soll eine Förderung von je 100,00 € gewährt werden.

 


Sachverhalt:

 

Mit Anschreiben vom 21.04.2021 beantragte die WFW-Fraktion im Rat der Stadt Wassenberg die Förderung von Mini-Solaranlagen (Balkonkraftwerke) für private Haushalte.

 

Ein Balkonkraftwerk ist eine Mini-Solaranlage, die mit einem Stecker an das Stromnetz von Haus oder Wohnung angeschlossen wird. Der produzierte Strom kann unmittelbar für den eigenen Bedarf genutzt werden.

Grundsätzlich haben Hausbesitzer oder Mieter das Recht darauf, auch mehrere Solar Module zu nutzen, solange der von ihnen verwendete Wechselrichter nicht die Maximalgrenze von 600 Watt Leistung überschreitet. Es ist jedoch nur ein 600 Watt Balkonkraftwerk pro Wohnung bzw. Zähler erlaubt.

Die elektrische Installation zum Hausnetz ist von einer Elektrofachkraft durchzuführen. Des Weiteren ist die Anmeldung der Mini-Solaranlage beim Netzbetreiber sowie bei der Bundesnetzagentur vorzunehmen.

 

Die Anschaffungskosten für eine solche Mini-Solaranlage liegen zwischen 300,00 € und 1.500,00 €.

 

Die Verwaltung beabsichtigt, ein Konzept zur Förderung von Mini-Solaranlagen (Balkonkraftwerke) für private Haushalte zu erarbeiten, bei dem die ersten 50 Antragstellenden nach dem sog. Windhundprinzip eine Förderung von je 100,00 € erhalten.

 

Die Kosten in Höhe von 5.000,00 € werden für den Haushalt 2023 eingeplant.

 


Finanzielle Auswirkungen

 

  ja                nein

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Gesamtkosten der Maßnahmen (Be­schaffung-/Her­stel­lungs­kosten)

 

 

 

 

                5.000,00 €

jährliche Folge­kosten/-lasten, Sachkosten

                             

 

Personalkosten

 

                             

                 keine 

Finanzierung

Eigenan­teil(i.d.R.=

Kreditbedarf)

 

 

 

 

                             

Objektbe­zo­ge­ne Ein­nah­men (Zu­schüs­se/­Beiträ­ge)

 

 

 

                               

                              

Einmalige oder jähr­liche laufende Haus­haltsbela­stung (Mit­telabfluss, Kapital-

­die­nst, Folgela­sten ohne kalkulatori­sche Ko­sten)

 

                                       

 

 

 

Veranschla­gung

im Ergebnisplan (konsumtiv)

 

im Finanzplan (investiv)

 

 

 

Nein

 

 

 

Ja, mit €                              

Kostenstelle/Konto

 

 

 


Anlagenverzeichnis:

Anlage 1 Antrag der WFW-Fraktion