Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss bestellt den Stadtamtsrat Martin Beckers zum stv. Schriftführer.
Sachverhalt:
Gemäß § 52 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen und § 26 Abs. 3 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Wassenberg ist für die Sitzungen des Rates sowie der Ausschüsse eine Schriftführerin/ein Schriftführer zu bestellen.
Die Verwaltung schlägt vor, den Stadtamtsrat Martin Beckers zum stv. Schriftführer des Haupt- und Finanzausschusses zu bestellen.
Finanzielle
Auswirkungen
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Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffung-/Herstellungskosten) € |
jährliche Folgekosten/-lasten,
Sachkosten € Personalkosten € keine
� |
Finanzierung Eigenanteil(i.d.R.= Kreditbedarf) € |
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge) € |
Einmalige oder jährliche laufende
Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapital- dienst, Folgelasten ohne
kalkulatorische Kosten) € |
Veranschlagung im Ergebnisplan (konsumtiv) |
im Finanzplan (investiv) |
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Kostenstelle/Konto |