Beschlussvorschlag:
Der Haupt-und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Wassenberg, die als Anlage beigefügte Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Wassenberg zu beschließen und mit Wirkung vom 01.01.2023 in Kraft zu setzen.
Sachverhalt:
Bislang war die Reinigung öffentlicher Straßen durch Satzung dem Stadtbetrieb Wassenberg, AöR, übertragen. Dieser hatte in eigener Zuständigkeit eine Straßenreinigungssatzung erlassen. Mit der Wiedereingliederung der Anstalt öffentlichen Rechts zum 01.01.2023 in die Stadt Wassenberg ist es notwendig eine neue Satzung zu erlassen.
Die inhaltlichen Regelungen wurden beibehalten. Im Straßenverzeichnis wurde lediglich in der Klasse S 3 die St.-Johannes-Straße auf den Bereich der K3 begrenzt, der Bereich von der Altmyhler Straße bis zum Friedhof wurde zur Stadtstraße herabgestuft und fällt damit aus dem Winterdienst heraus. Der Winterdienst ist hier künftig auf die Grundstückseigentümer übertragen (Klasse S4).
Finanzielle
Auswirkungen
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Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffung-/Herstellungskosten)
€ |
jährliche Folgekosten/-lasten,
Sachkosten €
Personalkosten
€ keine
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Finanzierung Eigenanteil(i.d.R.= Kreditbedarf)
€ |
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)
€ |
Einmalige oder jährliche laufende
Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapital- dienst, Folgelasten ohne
kalkulatorische Kosten)
€ |
Veranschlagung im Ergebnisplan (konsumtiv) |
im Finanzplan (investiv) |
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Kostenstelle/Konto
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Anlagenverzeichnis: