Sachverhalt:
Im
Rahmen des Berichtswesens wird nunmehr der zweite Quartalsbericht für das
Haushaltsjahr 2022 zum Stichtag 31.03.2022 vorgelegt.
Dieser Bericht
dient gemäß § 2 Abs. 2 des Gesetzes zur Isolierung der aus der
COVID-19-Pandemie folgenden Belastungen der kommunalen Haushalte in
Nordrhein-Westfalen (NKF-COVID-19-Isolierunggesetz – NKF-CIG) gleichzeitig als
Bericht über die finanzielle Lage der Stadt Wassenberg einschließlich der
Auswirkungen der Pandemie auf den städtischen Haushalt.
Ebenfalls im Quartalsbericht enthalten ist nunmehr das
Berichtswesen gem. § 6 der Verordnung zur Anwendung des Kommunalhaushaltsrechts
im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Aufnahme und Unterbringung von anlässlich des
Krieges in der Ukraine eingereisten Personen in den Kommunen im Land
Nordrhein-Westfalen (KommunalhaushaltsrechtsanwendungsVO
UA-Schutzsuchendenaufnahme).
Der Quartalsbericht soll zu diesem Zeitpunkt im Jahr einen Überblick über die voraussichtliche Gesamtentwicklung des Haushaltsjahres 2022 geben und eine Grundlage für die anstehenden Beratungen zur Haushaltplanung 2023 liefern.
Die Haushaltsplanung des Jahres 2022 weist einen geplanten
Jahresüberschuss in Höhe von 0,482 Mio. € aus. Gemäß der bisherigen lfd. Entwicklung im Jahr 2022 erscheint trotz aller
außerordentlichen Belastungen wieder eine deutliche Ergebnisverbesserung um rd.
1,606 Mio. € möglich. Das Haushaltsjahr 2022 würde somit einen Jahresüberschuss
in Höhe von rd. 2,088 Mio. € ausweisen.
Enthalten sind
hierbei außerordentliche Erträge in von rd. 1,920 Mio. €, die zum Ausgleich der
Belastungen der COVID-19-Pandemie angesetzt werden. Ohne diese im
NKF-COVID-19-Isolierungsgesetz NRW vorgesehene rein rechnerische Maßnahme würde
das Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit voraussichtlich nur einen
geringfügigen Überschuss von rd. 0,168 Mio. € ausweisen.
Die wesentlichen
Gründe für diese Ergebnisverbesserung liegen zunächst in einer verbesserten
Ertragssituation. Insbesondere bei den Erträgen aus der Gewerbesteuer sowie
beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer ergeben sich deutliche
Verbesserungen im Vergleich zur Haushaltsplanung. Gerade diese Positionen sind
in ihrer Entwicklung aber auch durch die aktuellen Krisenlagen weiterhin
risikobehaftet.
Zudem erfolgen auch
wieder höhere Erträge aus der Veräußerung von Grundstücken des Umlaufvermögens,
jedoch in weit geringerem Umfang als im Vorjahr. Als Einmaleffekt erfolgen
zudem Erträge aus der Auflösung von Pensionsrückstellungen.
Weiter wird das
voraussichtliche Jahresergebnis durch die Reduzierung von Aufwendungen
verbessert. Hierbei sind insbesondere Reduzierungen bei den
Personalaufwendungen, zu nennen.
Mehrbelastungen
durch aktuelle Preissteigerungen sind insbesondere bei den Energieaufwendungen
zu nennen, sowie außerhalb des lfd. Ergebnisses bei der Entwicklung der
Investitionen; jedoch haben diese bislang nicht zu einer wesentlichen
Verschlechterung der Haushaltslage geführt.
Im Vorgriff auf den
Jahresabschluss 2022 sind nunmehr ebenfalls umfangreiche Aufwendungen zur
Bildung neuer Instandhaltungsrückstellungen ausgewiesen.
Die finanziellen Auswirkungen aus der Aufnahme und Unterbringung von Schutzsuchenden des Krieges in der Ukraine auf das voraussichtliche Jahresergebnis sind begrenzt, da den erheblichen Aufwendungen auch umfangreiche Erstattungen durch Bund und Land gegenüberstehen.
Zusätzlich geht der Bericht auch auf die weiteren finanziellen Auswirkungen des Hochwasserereignisses im Jahr 2021 ein.
Die weitere
Ergebnisentwicklung und die Entwicklung der wichtigsten Investitionsmaßnahmen
des laufenden Jahres werden im Bericht ausführlich erläutert.
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Anlagenverzeichnis:
· Quartalsbericht II/2022 (Textlicher Teil)
· Quartalsbericht II/2022 (Tabellarischer Teil)
· Quartalsbericht II/2022 (Anlage NKF-COVID-19-Isolierung)
· Quartalsbericht II/2022 (Anlage Hochwasserereignis 2021)
· Quartalsbericht II/2022 (Anlage Ukraine-Schutzsuchende)