Betreff
Aufwertung öffentlicher Spielplätze und Freizeitanlagen im Stadtgebiet; hier: Erarbeitung eines Konzeptes
Vorlage
BV/FB5/058/2022
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss empfiehlt dem Rat unter Berücksichtigung der Beratungen in den Sitzungen am 15.06.2021 und 25.11.2021 sowie Auswertung der zwischenzeitlich eingegangenen Stellungnahmen von weiteren Fraktionen, die in den jeweils nachfolgenden Ratssitzungen bekanntgegeben und den Niederschriften als Anlagen beigefügt wurden, sowie unter Berücksichtigung der Erläuterungen in dieser fortgeschriebenen Vorlage zu beschließen:

 

1.              Stellungnahmen

 

             Den von den Fraktionen eingereichten Stellungnahmen wurde entnommen, dass mehrheitlich die Einrichtung von Schwerpunktspielplätzen abgelehnt wird, deshalb ist diese Vorgabe bei den weiteren konzeptionellen Planungen zu beachten.

 

 

2.         Maßnahmenteil I (Umsetzungsmaßnahmen)

 

2.1       Spielplatz Myhl, St.-Johannes-Str./Auf dem Bruch (nur nachrichtlich)

             Der Neubau dieses Spielplatzes ist Bestandteil der in diesem Bereich anstehenden Dorferneuerungsmaßnahme. Die Spielfläche wird mehrgenerationentauglich ausgestattet und die Umsetzung der Gesamtmaßnahme steht nach in den nächsten Wochen anstehenden öffentlichen Ausschreibung für Anfang 2023 an.

 

2.2       Spielplatz Parkstraße im Stadtteil Wassenberg (nur nachrichtlich)

             Im Rahmen einer in Aussicht gestellten Förderung durch das Land NRW in Höhe von ca. 45.000,00 € soll der Spielplatz an der Parkstraße mit einem Volumen von rd. 95.000,00 € mehrgenerationenfähig umgebaut werden.

 

2.3       Der Bolzplatz in Birgelen, „Am Stadion“ ist zu einem Bolz- und Basketballfeld auszubauen. Mit dem Ausbau dieses heutigen Wiesenplatzes zu einem ganzjährig nutzbaren Bolzplatz und Basketballspielfeld wird gleichzeitig der Ersatz für das an der heutigen Skateranlage entfallende Basketballspielfeld geschaffen. Durch die Ausweisung dieser Fläche im Bebauungsplan Nr. 31 „Sportanlage Birgelen“ als Sportstätte ist die Maßnahme planungstechnisch sofort umsetzbar.

 

2.4       Grundstückssuche Luchtenberg im Stadtteil Orsbeck

             Die Verwaltung wird mit der Findung eines Grundstücks in Luchtenberg beauftragt. Für ein Grundstück in Luchtenberg muss die Genehmigungsfähigkeit anschließend über die Beantragung eines Vorbescheids geklärt werden. Alternativ könnte ein Grundstück auch innerhalb des laufenden Verfahrens zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 91 „Ratheimer Straße“ in diesem Bebauungsplangebiet festgesetzt und damit dauerhaft gesichert werden.

 

2.5       Zum Bau eines Spielplatzes auf der Anton-Heuters-Straße im Stadtteil Orsbeck

             Im Bebauungsplan Nr. 86 „Orsbecker Feld“ ist eine Spielfläche festgesetzt. Diese Spielfläche soll, auch unter Berücksichtigung der Größe des Grundstücks, eine Ausstattung mit dem Schwerpunkt Kleinkinder erhalten. Der Ausbau dieser Spielfläche ist für die zweite Jahreshälfte 2023 geplant.

 

2.6       Bau eines Spielplatzes auf der Straße „Am Hartebeuer“ im Stadtteil Wassenberg

             Den vorliegenden Antrag auf Ausbau dieses kleinen und an zwei Verkehrsflächen angrenzenden Eckgrundstücks als Spielplatz sollte nicht entsprochen und es bei der ursprünglichen Begründung für den bisher fehlenden Ausbau belassen werden. Konkret wurde vor Jahren bereits auf den Ausbau dieses Grundstücks als Spielplatzgrundstück verzichtet, da zum einen diese kleine und an zwei Verkehrsflächen angrenzende Grundstücksfläche nur wenig attraktiv mit Spielgeräten gestaltet werden kann und zum anderen die bereits wenige Jahre nach der planungsrechtlichen Ausweisung dieses Grundstücks die großen Spielflächen im Bereich Pfarrer-Zurmahr-Straße und Heinrich-Giesen-Straße entstanden sind, die den Einzugsradius des Wohnbereichs Am Hartebeuer/Am Bahnhof/Bahnhofstraße mit abdecken. Alternativ bzw. ergänzend sind Bauherren von Mehrfamilienhäusern im unmittelbaren Umfeld dieses Grundstücks Am Hartebeuer den Verpflichtungen zum Anlegen von Spielflächen auf dem jeweiligen Grundstück bisher nicht nachgekommen, sodass auch die Durchsetzung dieser Verpflichtung anstrebenswert sein könnte.

 

2.7       Ein auf Spielplätze und Freizeitanlagen spezialisiertes Planungsbüro ist mit der Erstellung von Projektskizzen unter Berücksichtigung des Inhalts der eingereichten Stellungnahmen der Fraktionen, zu beauftragen. Bei der Erstellung der Projektskizzen sind gleichzeitig die Punkte „Gewährleistung der Verkehrssicherungspflicht“ und Austausch einzelner Spielgeräte aufgrund einer Sachverständigenbeurteilung auf den Spielplätzen zu berücksichtigen.

 

2.8       Die Verwaltung wird beauftragt, die Baugenehmigungen von Mehrfamilienhäusern im Stadtgebiet dahingehend zu überprüfen, ob die Bauherren den Verpflichtungen zum Anlegen von Spielflächen auf dem jeweiligen Grundstück nachgekommen sind oder die Erfüllung derartiger Auflagen unterlassen wurden. Neben der Durchsetzung dieser Auflagenerfüllung zum Bau dieser Spielflächen durch das Bauordnungsamt wird die Verwaltung beauftragt, zu prüfen, ob alternativ die Bauherren diese noch offene Verpflichtung durch Zahlung eines entsprechenden Geldbetrages ablösen können; mit diesen Geldbeträgen könnten dann zweckgebunden Teile der Investitionen für Spielplätze im Umfeld dieser Mehrfamilienhäuser refinanziert werden. Über das Ergebnis der Prüfaufgaben ist dem Ausschuss zu berichten.

 

 

3. Maßnahmenteile II und III

 

Die Projektskizzen sollen dann zu gegebener Zeit vom Planungsbüro im Fachausschuss vorgestellt werden; anschließend soll mit den Planungsvarianten je Spielstätte eine Beteiligung des Wohnumfeldes erfolgen. Auf der Grundlage dieser Planungen und den dann vorliegenden Kostenschätzungen sind die Einzelmaßnahmen, die zügig umsetzbar sind, in einen Maßnahmenteil II zu bündeln und die verbleibenden Maßnahmen mit umfangreichen Bauteilen werden in einem Maßnahmenteil III zusammengefasst; der Ausschuss legt zu dem Maßnahmenteil III unter Beachtung der Finanzierbarkeit die Reihenfolge der auszuführenden Einzelmaßnahmen fest.

 

 

 


Sachverhalt:

Mit der Mitteilungsvorlage vom 17.05.2021 wurde zum einen umfassend zur Stellungnahme des Antrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Stellung genommen und zum anderen im Rahmen eines Ausblicks denkbare Optionen für die Aufwertung öffentlicher Spielplätze und Freizeitanlagen aufgezeigt. Mit der Mitteilungsvorlage vom 21.10.2021 wurde nochmals unter Hinweis auf die Mitteilungsvorlage vom 17.05.2021 auf die darin beschriebene aktuelle Spielplatzsituation und die bestehende Aufgabenstellung für die politischen Fraktionen verwiesen.

Anschließend sind neben der bereits vorliegenden Stellungnahme von Bündnis 90/Die Grünen noch die Stellungnahmen der CDU-Fraktion vom 10.02.2022, der SPD-Fraktion vom 06.03.2022, der WFW-Fraktion vom 05.04.2022 und der Fraktion Krethi & Plethi/DIE LINKE vom 20.04.2022 eingegangen. Diese Stellungnahmen wurden in der jeweiligen Ratssitzung bekanntgegeben und der Niederschrift zu diesen Sitzungen als Anlage beigefügt.

 

Nachstehend erfolgt nunmehr eine rein ergebnismäßige Auflistung der Anträge aus diesen Stellungnahmen. 

 

 

 

Auswertung Stellungnahmen:

 

·           Erstellung einer Priorisierung, welche überalterten und defekten Spielgeräte ausgemustert und durch neue attraktivere Spielgeräte ersetzt werden sollen,

 

·           Suche eines geeigneten Grundstücks in Luchtenberg zum Bau eines Kinderspielplatzes mit Vorlage einer Kostenschätzung

 

·           Prüfung des Bedarfs zur Neuerrichtung eines Spielplatzes, Ecke Bahnhofstraße/Am Hartebeuer,

 

·           Prüfantrag, den Spielplatz Pfarrer-Willms-Str. zu einem Spielplatz mit massiv gebauter Wassermatschanlage umzugestalten,

 

·           Erweiterung der Piktogramme mit den Verhaltensregeln auf Spielplätzen, um Rauch- und Alkoholverbot,

 

·           bei der Gestaltung eines neuen Spielplatzes oder einer grundlegenden Umgestaltung eines Spielplatzes sollen Eltern und Kinder paritätisch eingebunden werden; darüber hinaus wird die Einbeziehung fußläufig angesiedelter Kindergärten sowie Tagesmütter empfohlen,

 

·           bei der Ausgestaltung der Spielplätze im Rahmen eines Spielplatzkonzeptes soll eine Beteiligung der Bevölkerung, z. B. über Workshops und Info-Veranstaltungen erfolgen,

 

·           vor Reduzierung von Spielplätzen wird eine Bedarfsanalyse gefordert, die Auskunft über Auslastung und den Zustand sowie die jeweils angesprochenen Altersgruppen gibt,

 

·           bei der Einrichtung von Schwerpunktspielplätzen und Aufgabe anderer Spielplätze sollte gewährleistet sein, dass Kinder einen Spielplatz weiterhin zu Fuß oder mit dem Fahrrad sicher erreichen können,

 

·           Anregungen zur Gestaltung von Schwerpunktspielplätzen oder Naturerlebnisplätzen sind Bestandteil eingereichter Stellungnahmen,

 

·           auf mindestens zwei großen Spielplätzen im Stadtgebiet sollen eine ausreichende Zahl von Spielgeräten für Kinder mit Behinderung aufgestellt werden,

 

·           Bau von Sonnen- und Regenschutzmaßnahmen auf allen Spielplätzen für Kinder und Jugendliche im Spielgerätebereich, aber auch für die aufsichtführenden Begleitpersonen,

 

·           Bau von Baumhäusern, Tunneln, Röhren u. ä. sowie Aufstellung von Bauwagen,

 

·           Einführung eines Beschwerdemanagements für Spielplätze,

 

·           Gestaltung von Spielflächen durch eine ausgewogene Mischung von natürlich gestalteten und mit Geräten ausgestatteten Bereichen. Die Geländeformen sollen möglichst vielseitig sein. So sollen z.B. unregelmäßige Flächen, Ecken und Nischen am ehesten ursprünglich natürlichen Räumen entsprechen und seien für Kinder interessant und beliebt.

 

·           Anpflanzung schattenspendender Bäume,

 

·           Bänke, Mülleimer, altersgerechte Spielgeräte für jede Zielgruppe installieren.

 

 

Erläuterungen und Hinweise

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1.         Die einzelnen Punkte der inhaltlichen Auswertung der Stellungnahmen werden im Zuge der weiteren Verfahrensschritte und konzeptionellen Planungsüberlegungen abgearbeitet.

 

2.         Beteiligungsverfahren und Bedarfsanalysen

 

Zu diesen in den Stellungnahmen enthaltenen Forderungen nach weitreichenden Beteiligungen im Falle der Umgestaltung eines jeden einzelnen Spielplatzes kann Anspruch und Wirklichkeit an einem Beispiel aus jüngster Zeit aus der Stadt Erkelenz einmal relativiert werden. Die Stadt Erkelenz, die auf Grund der Größe der Stadt über ein eigenes Jugendamt verfügt, hat unter Einbindung einer Initiative vor Ort zur Gestaltung eines Spielplatzes in Gerderath eine derartige „Beteiligung“ durchgeführt. Zur Neugestaltung des Spielplatzes wurden Kinder und Jugendliche von drei bis dreizehn Jahren in einer Befragung aufgefordert, ihre Wünsche zur Neugestaltung des Spielplatzes zu äußern. Dazu wurden in einem Radius von bis zu 500 m um den Spielplatz, 353 Kinder und Jugendliche in der genannten Altersgruppe angeschrieben, um deren Wünsche zu erfahren. Die Rückmeldungen begrenzten sich auf 40 Stück. Zu einem Ortstermin erschienen dann ca. 30 Kinder und etwa 20 begleitende Erwachsene; im Laufe der Veranstaltung erhöhte sich die Kinderzahl auf ca. 70. Unabhängig von der Tatsache, dass auf öffentlichen Spielplätzen unter Berücksichtigung der zu gewährleistenden Verkehrssicherungspflicht nicht jeder Wunsch erfüllbar ist, zeigt auch das Beispiel Gerderath zudem realistisch auf, dass den Wünschen ein begrenztes Budget gegenübersteht.

 

Rein nachrichtlich erfolgt an dieser Stelle der ergänzende Hinweis, dass bei einer Anwendung des von der Stadt Erkelenz sachgerecht angewandten Radius von 500 m sich in der Stadt Wassenberg in einigen Bereichen gleich mehrere Spielplätze befinden. Auch dies ist wieder die Bestätigung dafür, dass die Zahl der Spielplätze in der Stadt Wassenberg bezogen auf die Größenordnung der Stadt überhöht ist.

 

Eine Beteiligung des Wohnumfeldes soll nach Auffassung der Verwaltung gem. den Ausführungen unter vorgenannter Ziffer 3, (vgl. Seite 3 dieser Vorlage) erfolgen.

 

 

 

3.         Auffallend ist, dass in den Stellungnahmen der politischen Fraktionen umfangreiche und teils auch unrealistische Forderungen zur Umsetzung auf öffentlichen Spielplätze gestellt werden in der Erwartung, dass in diesem Bereich ausnahmslos die Stadt als Player agieren soll. Wünschenswert wäre in diesem Zusammenhang die Realisierung einzelner, beispielsweise „betreuungsintensiver“ Ausstattungen an Patenschaften durch Anwohnergemeinschaften und /oder Interessengruppen sowie Parteien u.a. zu koppeln; auch dies könnte ein Beitrag zur Rechtfertigung dieser hohen Zahl an Spielplätzen in der Stadt Wassenberg sein.

 

4.         Instandsetzungsaufwand, Unterhaltungskosten, Personal- und Maschinenaufwand

 

Unter Berücksichtigung der in den letzten Jahren geänderten Richtlinien für Spielgeräte auf öffentlichen Spielplätzen ergeben sich zwangsläufig auf den Spielplätzen der Stadt und den Spielflächen auf den geschlossenen Schulhöfen erhebliche Umrüstungs- und Instandsetzungsarbeiten, die sicherlich einen Arbeitsaufwand über einen geschätzt 12-14-monatigen Zeitraum in Anspruch nehmen werden. Erschwerend kommt dabei hinzu, dass auf dem Markt zwischenzeitlich Hersteller von Spielgeräten die Produktion aufgegeben haben und deshalb Ersatzteile für notwendige Nachrüstungen bzw. und / oder Umbauten nicht mehr zur Verfügung stehen.

 

Die jährlichen Unterhaltungskosten steigen stetig, zumal auf verschiedenen Spielplätzen auch die Spielgeräte „in die Jahre“ gekommen sind und zudem der Umfang der Reparaturarbeiten bedingt durch Vandalismusschäden deutlich zugenommen hat. Die bei einer Anzahl von Spielgeräten noch zu treffende Entscheidung, ob eine Instandsetzung einzelner Spielgeräte wirtschaftlich überhaupt noch vertretbar ist, kann zum jetzigen Zeitpunkt vertagt werden, da die im Einzelfall notwendige Entscheidung im Zuge der jetzt anstehenden Planungsphase zu den einzelnen Spielstätten getroffen werden kann.

Der Instandsetzungsumfang wird aufs Stadtgebiet bezogen sicherlich im unteren sechsstelligen Bereich liegen und hierzu ist im Zuge des Jahresabschlusses 2022 eine entsprechende Rückstellung zu bilden.

Personalintensiv ist zudem die Gewährleistung der Verkehrssicherungspflicht und deshalb gilt dies auch bei den anstehenden Planungen und der jeweiligen Auswahl neuer Spielgeräte zu berücksichtigen.

Die in den Stellungnahmen enthaltenen Forderungen zu der Art der Ausstattung von Spielplätzen ist deshalb in dieser Vielfalt auf frei zugänglichen öffentlichen Spielstätten nicht realisierbar, da beispielweise Tunnel, Röhren, Baumhäuser, Bauwagen u.ä. täglich zu kontrollieren wären, damit die Verkehrssicherheit gewährleistet werden kann. Gutgemeinte Versuche, auch von Elterninitiativen, in früheren Jahren haben zu ernüchternden Ergebnissen geführt, wie beispielsweise die Röhrenanlage auf dem Spielplatz im Eichengrund zeigte, in der nahezu täglich zerschlagene Glasflaschen und / oder Spritzen im Inneren aufgefunden wurden. Auch Baumhäuser und Tipis werden erfahrungsgemäß auf ungesicherten und jederzeit freizugänglichen Spielplätzen keine lange Lebensdauer haben, dies gilt auch für Sonnensegel und ähnliche Bespannungen.

 

Auf all diese sich auf öffentlichen Spielplätzen ergebenden Problemstellungen und Interessenskonflikten wird das zu beauftragende Fachunternehmen im Rahmen der Planungsphase gesondert eingehen.

 

Alle Planungen werden deshalb zwangsläufig an der unabdingbar der Stadt obliegenden und zu gewährleistenden Verkehrssicherungspflicht gemessen werden und es wird haushaltswirtschaftlich nicht machbar sein, in diesem Bereich mit der Aufgabenerledigung 8 Mitarbeiter in Vollzeit zur Unterhaltung aufwendig gestalteter Spielplätze einschließlich Gewährleistung der Verkehrssicherungspflicht beschäftigen zu können.

 

Dies würde den Haushalt unter Einbeziehung der ergänzend anfallenden Sachkosten und Abschreibungen mit einem Finanzierungsbedarf von jährlich rd. 1,0 Mio. Euro belasten.

 

Die Zielsetzung sollte möglichst eine mit Augenmaß betriebene Modernisierung vorhandener und in der Anzahl auch reduzierter Spielstätten, die im Endzustand über attraktive und robuste Spielgeräte verfügen, sein.

 

Darüber hinaus erfolgt abschließend noch der ergänzende Hinweis, dass auch die weitere Zielsetzung, mittel- bis langfristig für ein stadteigenes Grundstück im Bereich des Parkbades einen Investor zum Bau und Betrieb eines gewerblichen Indoorspielplatzes zu finden, weiterhin besteht.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen

 

  ja                nein

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Gesamtkosten der Maßnahmen (Be­schaffung-/Her­stel­lungs­kosten)

 

 

 

 

                                

jährliche Folge­kosten/-lasten, Sachkosten

                             

 

Personalkosten

 

                             

                 keine 

Finanzierung

Eigenan­teil(i.d.R.=

Kreditbedarf)

 

 

 

 

                             

Objektbe­zo­ge­ne Ein­nah­men (Zu­schüs­se/­Beiträ­ge)

 

 

 

                               

                              

Einmalige oder jähr­liche laufende Haus­haltsbela­stung (Mit­telabfluss, Kapital-

­die­nst, Folgela­sten ohne kalkulatori­sche Ko­sten)

 

                                       

 

 

 

Veranschla­gung

im Ergebnisplan (konsumtiv)

 

im Finanzplan (investiv)

 

 

 

Nein

 

 

 

Ja, mit €                              

Kostenstelle/Konto