Beschlussvorschlag:
Der Antrag wird abgelehnt.
Sachverhalt:
Mit Schreiben
der SPD-Fraktion vom 29.05.2022 beantragt diese aufgrund des Krieges in der
Ukraine die Bildung eines Gremiums, das sich mit dem Thema „Flüchtlinge“
befassen möge. Es wird insoweit auf den anliegend beigefügten Antrag verwiesen.
Das Land
Nordrhein-Westfalen hat den bundesrechtlichen Auftrag zur Durchführung des
Asylbewerberleistungsgesetzes als pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe den
Kommunen zugewiesen. Nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz sind Asylbewerber, Duldungsinhaber, zur
Ausreise Verpflichtete und andere nichtdeutsche Personen mit ungesichertem
Aufenthaltsstatus für die Bundesrepublik Deutschland leistungsberechtigt. Die
Verwaltung – in Wassenberg ist dies dem Fachbereich Ordnung und Soziales
zugewiesen – entscheidet mithin im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften über
die Gewährung von Geld- und Sachleistungen nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz. Für den Bereich der gesetzlich zugewiesenen
Aufgabenerbringung ist demgemäß kein Raum zur Entscheidung eines „Gremiums“.
Sofern die
Antragstellerin allgemeine Themen zu Bedarfen und Anliegen von Flüchtlingen im
Wassenberger Stadtgebiet in einem Gremium erörtern möchte, sind dies
Aufgabenbereiche, die mit großem Engagement auch ehrenamtlich erbracht werden.
Insoweit organisiert das Flüchtlingsnetzwerk Wassenberg das sog.
Integrationsforum, welches vierteljährlich tagt, und an dem sowohl die im Rat
vertretenen Fraktionen, Träger der freien Wohlfahrtspflege (Caritas, Diakonie,
DRK etc.), das Kommunale Integrationszentrum für den Kreis Heinsberg als auch
die Stadtverwaltung (stets vertreten durch den Bürgermeister und die Leiterin
des Übergangsheims) teilnehmen.
Die
Notwendigkeit der Einrichtung weiterer Gremien ist aus diesseitiger Sicht nicht
ersichtlich. Im Rahmen seiner gesetzmäßigen Zuständigkeit können Anliegen im
Übrigen im Ausschuss für Bildung, Soziales und Generationenfragen beraten
werden.
Finanzielle
Auswirkungen
-------------------------------
Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffung-/Herstellungskosten)
€ |
jährliche Folgekosten/-lasten,
Sachkosten €
Personalkosten
€ keine
|
Finanzierung Eigenanteil(i.d.R.= Kreditbedarf)
€ |
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)
€ |
Einmalige oder jährliche laufende
Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapital- dienst, Folgelasten ohne
kalkulatorische Kosten)
€ |
Veranschlagung im Ergebnisplan (konsumtiv) |
im Finanzplan (investiv) |
|
|
Kostenstelle/Konto
|
Anlagenverzeichnis:
Antrag der SPD-Fraktion vom 29.05.2022