Betreff
Antrag der SPD-Fraktion vom 29.05.2022 betreffend Bildung eines Gremiums zum Thema "Flüchtlinge"
Vorlage
BV/DZ1/051/2022
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Antrag wird abgelehnt.

 

 


Sachverhalt:

Mit Schreiben der SPD-Fraktion vom 29.05.2022 beantragt diese aufgrund des Krieges in der Ukraine die Bildung eines Gremiums, das sich mit dem Thema „Flüchtlinge“ befassen möge. Es wird insoweit auf den anliegend beigefügten Antrag verwiesen.

 

Das Land Nordrhein-Westfalen hat den bundesrechtlichen Auftrag zur Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes als pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe den Kommunen zugewiesen. Nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sind Asylbewerber, Duldungsinhaber, zur Ausreise Verpflichtete und andere nichtdeutsche Personen mit ungesichertem Aufenthaltsstatus für die Bundesrepublik Deutschland leistungsberechtigt. Die Verwaltung – in Wassenberg ist dies dem Fachbereich Ordnung und Soziales zugewiesen – entscheidet mithin im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften über die Gewährung von Geld- und Sachleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Für den Bereich der gesetzlich zugewiesenen Aufgabenerbringung ist demgemäß kein Raum zur Entscheidung eines „Gremiums“.

 

Sofern die Antragstellerin allgemeine Themen zu Bedarfen und Anliegen von Flüchtlingen im Wassenberger Stadtgebiet in einem Gremium erörtern möchte, sind dies Aufgabenbereiche, die mit großem Engagement auch ehrenamtlich erbracht werden. Insoweit organisiert das Flüchtlingsnetzwerk Wassenberg das sog. Integrationsforum, welches vierteljährlich tagt, und an dem sowohl die im Rat vertretenen Fraktionen, Träger der freien Wohlfahrtspflege (Caritas, Diakonie, DRK etc.), das Kommunale Integrationszentrum für den Kreis Heinsberg als auch die Stadtverwaltung (stets vertreten durch den Bürgermeister und die Leiterin des Übergangsheims) teilnehmen.

 

Die Notwendigkeit der Einrichtung weiterer Gremien ist aus diesseitiger Sicht nicht ersichtlich. Im Rahmen seiner gesetzmäßigen Zuständigkeit können Anliegen im Übrigen im Ausschuss für Bildung, Soziales und Generationenfragen beraten werden.

 

 


Finanzielle Auswirkungen

 

  ja                nein

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Gesamtkosten der Maßnahmen (Be­schaffung-/Her­stel­lungs­kosten)

 

 

 

 

                                

jährliche Folge­kosten/-lasten, Sachkosten

                             

 

Personalkosten

 

                             

                 keine 

Finanzierung

Eigenan­teil(i.d.R.=

Kreditbedarf)

 

 

 

 

                             

Objektbe­zo­ge­ne Ein­nah­men (Zu­schüs­se/­Beiträ­ge)

 

 

 

                               

                              

Einmalige oder jähr­liche laufende Haus­haltsbela­stung (Mit­telabfluss, Kapital-

­die­nst, Folgela­sten ohne kalkulatori­sche Ko­sten)

 

                                       

 

 

 

Veranschla­gung

im Ergebnisplan (konsumtiv)

 

im Finanzplan (investiv)

 

 

 

Nein

 

 

 

Ja, mit €                              

Kostenstelle/Konto

 

 

 


Anlagenverzeichnis:

Antrag der SPD-Fraktion vom 29.05.2022